Hallo liebe Gemeinde
mal angenommen, ein junger Mann ist in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Ein älterer Herr hat die Vorfahrt übersehen und der junge Mann hat durch sein schnelles Reagieren einen Auffahrunfall verhindern können indem er sein Motorrad auf die Seite gelegt hat und sozusagen abgestiegen ist bevor er mit dem Auto zusammengeprallt ist. Das Motorrad ist Totalschaden und der Junge Mann hat Gott sei Dank nur Schmerzen im linken Fuß. Trotzdem ist er für 6 Wochen krankgeschrieben weil er Berufskraftfahrer ist und die Kupplung mit dem Fuß nicht treten kann. ( Starke Zerrung und Hämathome )Die Versicherung des Unfallverursachers hat den Totalschaden, die zerstörten Motorradklamotten und eine Ausfallnutzung anstandslos bezahlt.
Bis hierher konnte das Unfallopfer die Angelegenheiten mit der Versicherung alleine klären was ja auch gut geklappt hat.
So nun mal weiter angenommen, der junge Mann bekommt nun von der Versicherung noch einen Brief in dem steht das er 500 € Schmerzensgeld überwiesen bekommt. Nun ist es angesichts der Schmerzen und der Beeinträchtigung des Fußes ( musste 3 Wochen an Krücken laufen, Fahrer organisieren da Frau auch keinen Führerschein hat etc.) dem jungen Mann viel zu wenig und er überlegt einen Anwalt einzuschalten . Leider hat er keine Rechtschutzversicherung.
Würde in diesem Fall die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Anwaltes tragen müssen ?
Oder kann der junge Mann auch ohne einen Anwalt der Versicherung mitteilen das er mind. Summe X ( sagen wir mal 3500€ )für angemessen
hält ??
Ach ja und Schmerzen im Fuß hat der junge Mann noch immer und es ist eine starke Schwellung zu sehen und auch zu spüren.
Über Antworten freue ich mich schon jetzt
liebe Grüße
Dandia
