hallo
angenommen jemand verkauft was bei ebay. nach 1 woche kein geldeingang.
fall wird bei ebay gemeldet. käufer meldet sich das er geld überweissen will.
paar tage später immernoch kein geld.
montags setzt VK dem käufer eine frist bis freitag um das geld zu überweissen. kein geld bis freitag
montags geht der VK zum anwalt und legt ihm den ganzen fall dar. der anwalt nimmt den fall an
montags abends ist das geld überwiessen.
der VK teilt dem käufer mit das die frist vorbei gewessen sei und er nun die anwaltskosten bezahlen müsste.
dieser lehnt das aber rigeros ab.
wer bekommt nun recht ? wer muss den anwalt bezahlen ?
mfg
Hallo,
montags setzt VK dem käufer eine frist bis freitag um das geld
zu überweissen. kein geld bis freitag
Fristen müssen angemessen sein. Ob das hier der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. Schon aus diesem Grund dürfte die Beauftragung eines Rechtsanwalts unangemessen und der Käufer nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet sein.
Gruß
S.J.
Halllo!
Fristen müssen angemessen sein.
Fristen müssen gar nicht sein, wenn man einen Schuldner in Verzug setzen will. Die Voraussetzungen sind:
- Fälligkeit
- Mahnung
Beides liegt vor. Damit ist der Schuldner im Verzug und hat dem Gläubiger jeden dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Mit Beauftragung des Rechtsanwaltes ist auf dessen Seite ein Anspruch auf eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entstanden. Dieses Geld muss - Achtung, hier ist die Antwort auf die Frage - der Auftraggeber an den Anwalt zahlen. Damit ist ihm ein Schaden entstanden, den er vom Schuldner ersetzt verlangen kann.
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