Wer zahlt den erneuten Versand einer Rücklieferung

Guten Morgen,

am 10.05. hat ein Verkäufer Ware bei einer großen
Interentplattform verkauft, die auch schnell bezahlt und
demenstprechend von Verkäufer auch bereits am 14.05. als versichertes Paket verschickt wurde.

Das Paket kam zurück mit dem Vermerk „Adressfehler“. Daraufhin
kontaktierte der Verkäufer den Käufer mehrfach und auch den Paktdienst.
Die Antworten des Käufers kamen schleppend und unfreundlich. Der Käufer vermutet nun, dass der Verkäufer die Ware nicht verschickt hat. Den Beweis lieferte der Verkäufer mit der Sendungsverfolgungsnummer. Die vom Paketdienst geforderte Telefonnummer, bekam der Verkäufer auch nur nach mehrfachem anfragen vom Käufer. Dort rief der Verkäufer an, aber niemand ist jemals am Telefon erreichbar, außer der AB.

Der Paketdienst lehnt eine Kostenübernahme für den erneuten Versand
ab, ebenso der Käufer. Auch ist er nicht gewillt, zumindest die
Hälfte zu zahlen, sodass Käufer und Verkäufer sich das teilen könnten. Der Verkäufer hat mit dem Paketdienst mehrfach Kontakt aufgenommen, mit dem Käufer sowieso, aber der Käufer sieht es nicht ein, den Paketdienst zu kontaktieren, um ebenso zur Klärung beizutragen.

Nun die Frage, wer muss nun die Kosten tragen? Bleibt der Verkäufer auf den erneuten Versandkosten sitzen? Auch muss die Ware nochmals umverpackt werden, da sehr viele Aufkleber vom Paketdienst auf das Paket aufgeklebt wurden.

Wer kann seine Erfahrungen schildern?

Grüße Beatrix

Guten Morgen,

Hallo Beatrix,

Dein Leben möchte ich haben.

Das Paket kam zurück mit dem Vermerk „Adressfehler“.

Wer hat den Fehler begangen? Was versteht man unter Adressfehler?

Grüße Beatrix

GvC