Wir nehmen man an V verkauft bei 123 ein Mofa
Mofa mit Elektroantrieb!!!
K steigert das Ding und lässt es mit der Spedition S abholen.
Als das Ding ankommt stellt K fest das Ding hat einen 2taktmotor mit Elektrostarter.
B reklamiert bei V und der stell sich dumm wess doch jeder das die Mofa Type xyzz einen 2Taktmotor hat.
Hätte Sie halt fragen müssen bevor sie bieten.
Jetzt die Frage, wenn K den Kauf anfechtet, muss dann der K dem V das Mofa wieder vor die Türe stellen. Sprich muss K den Transport hin und zurück allein zahlen?
Oder kann K von V verlangen dass V selbst zusieht wie sein Mofa zurückbekommt.
Die Transportkosten Hin und zurück wären größer als der Wert des Mofas.
Wie entscheiden die Richter im Forum
Herr Leenders
bin kein richter.
bei 123 ist NUR der verkäufer für die beschreibung des artikels verantwortlich–da er geschrieben hat ELEKTOANTRIEB,hat er jetzt das problem der falschen beschreibung und muss den artikel auf seine kosten zurück nehmen.
ich habe das als käufer zweimal erlebt,einmal mit rechtsanwalt und einmal ohne, minderung ausgehandelt bzw.rücknahme des gegenstandes durch verkäufer.
Hallo Herr Leenders,
FAQ 1167 beschreibt ja schon einiges.
Wenn das Mofa tatsächlich beschrieben wurde als Mofa mit Elektroantrieb, ist es das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
Dann muß der VK das Mofa auf seine Kosten zurückholen lassen und dir alle deine Kosten erstatten. Hat er halt Pech gehabt.
Sollte in der Artikelbeschreibung aber irgendwo etwas von Zweitakter-Motor stehen, hast du Pech.
Gruß
BT
Mal Danke an Beuteltier und hansgress
Ja so habe ich das auch gedacht.
Ich danke mal schön
Herr Leenders
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Hallo,
Wenn das Mofa tatsächlich beschrieben wurde als Mofa mit
Elektroantrieb, ist es das Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft.
Die Besonderheit „Fehlen einer zugesischerten Eigenschaft“ gibt es so seit der Schuldrechtreform nicht mehr. Es ist nun vielmehr ein Mangel (Soll-/Istbeschaffenheit).
Im Kern hast Du Recht, die Anspruchsgrundlage ist aber eine andere.
Gruß
S.J.