Wer zahlt den Mahnbescheid?

Hallo,

wer muss die Kosten für den Mahnbescheid zahlen?
Beispiel: X bekommt eine Mahnung am 18.01., zahlt den Betrag am 19.01. erhält aber einen Mahnbescheid am 17.02.
Dieser Mahnbescheid wurde am 18.01. beantragt.

Muss X die Kosten tragen, weil er einen Tag nach Beantragung und Erlass des Mahnbescheids gezahlt hat?

Oder müsste er erst zahlen, wenn er nach Erhalt des Mahnbescheids die Rechnung überwiesen hätte?

Vielen Dank schon mal.

Jacksy

Hallo,

wer muss die Kosten für den Mahnbescheid zahlen?
Beispiel: X bekommt eine Mahnung am 18.01., zahlt den Betrag am 19.01. erhält aber einen Mahnbescheid am 17.02. Dieser Mahnbescheid wurde am 18.01. beantragt.

Ich glaub, es kann auch davon abhängen, was dem vorausgegangen ist, ob das also die erste Mahnung war, und vor allem, wann der Betrag fällig war.

Viele Grüße

Hallo,

wenn der Schuldner in Zahlungsverzug war, hat er für die Kosten aufzukommen.

Gruss, hemba

Danke für die Antwort.
Ich hatte hier im Forum zu diesem Fall schon mal Fragen gestellt.

Wir gehen davon aus, dass eine Rechnung am 31.12.11 gestellt wurde, eine „2. Mahnung“ am 04.01.12. Die Rechnung hat X nicht bekommen, er war bis 09.01.12 in Urlaub und hat schriftlich um eine neue Rechnung gebeten. Die kam am 19.01.12 mit einer „letzten Zahlungserinnerung“ und wurde von X sofort gezahlt.

Ich glaube, ich hatte damals unter dem Titel „akzeptables Zahlungsziel“ einige Fragen gestellt.

Hallo,
es besteht beim Widerspruch zum Mahnbescheid auch die Möglichkeit, nur gegen eine Teilforderung, und damit gegen die Kosten des Mahnbescheid, Widerspruch einzulegen; auch hier gilt die 14-Tage-Frist.

lG

X hat gegen den gesamten Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Der Antragsteller hat den Mahnbescheid auch zurück genommen. Allerdings erst 5 Wochen nachdem X den Rechnungsbetrag überwiesen hat.

Ungefähr 37,2°C
Die Überschrift hat ungefähr genau soviel mit der Frage zu tun, wie es bei deiner Antwort der Fall ist, deshalb habe ich mal …

Du nervst!

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Hallo !

Ihr geht davon aus,aber das ist nicht sehr wahrscheinlich.
Vom Ablauf der Daten ist das zumindest merkwürdig.

Am 31.12.11 die (erste) Rechnung,dann bereits am 4.1.12 Mahnung ?

Das ist allein vom Ablauf kaum nachvollziehbar,Jahreswechsel,Feiertag und dann „2. Mahnung“ ?
Innerhalb von 4 Tagen Rechnung, 1. und 2. Mahnung ?

Da passt doch nichts zusammen.

MfG
duck313

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Hallo

Du nervst!

Du aber auch. Gib doch einfach mal eine Antwort auf die gestellte Frage, hier auf den Beitrag:
/t/wer-zahlt-den-mahnbescheid/6957860/4

Dass die Antwort von rastatt nicht zur Sache gehörte, das merkt man doch auch als Laie.

Viele Grüße

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Dass die Antwort von rastatt nicht zur Sache gehörte, das
merkt man doch auch als Laie.

Ebensowenig wie die Deine!

Die Frage wurde schon einmal gestellt und von den Experten beantwortet - warum soll man also nochmal?

Gruß
Guido

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Hallo !

Ihr geht davon aus,aber das ist nicht sehr wahrscheinlich.
Vom Ablauf der Daten ist das zumindest merkwürdig.

Am 31.12.11 die (erste) Rechnung,dann bereits am 4.1.12
Mahnung ?

Das ist allein vom Ablauf kaum
nachvollziehbar,Jahreswechsel,Feiertag und dann „2. Mahnung“ ?
Innerhalb von 4 Tagen Rechnung, 1. und 2. Mahnung ?

Da passt doch nichts zusammen.

Das ist leider das Problem. In dem „hypothetischen“ Fall habe ich auch Fragen unter „Mahnbescheid rechtsgültig“ gestellt. Da der Rechnungssteller alle Rechnungen innerhalb von max. 5 Tagen bezahlt haben wollte. Ausgehend vom Rechnungsdatum! Ohne den Postweg oder die Dauer einer Überweisung zu berücksichtigen. Geschweige denn Sonn- und Feiertage.

Nun will ein Anwalt die Kosten des Mahnbescheids. Es war aber X gar nicht möglich die Rechnung früher zu bezahlen.

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Die Frage wurde schon einmal gestellt und von den Experten
beantwortet

Wann und wo wurde die Frage beantwortet? Ein Link wäre nett.

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Wann und wo wurde die Frage beantwortet? Ein Link wäre nett.

Du erwartest ernsthaft, dass jemand auf die Archiveinträge verlinkt, die Deinen Thread von damals zeigen???

Warum sollte ich das tun, wenn Du offenbar damals die Antworten schon nicht gelesen hast?!

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Du erwartest ernsthaft, dass jemand auf die Archiveinträge
verlinkt, die Deinen Thread von damals zeigen???

Warum sollte ich das tun, wenn Du offenbar damals die
Antworten schon nicht gelesen hast?!

Da Du Dir die Mühe machst Antwortbeiträge zu kritisieren, dachte ich es macht Dir sicher nichts aus auf diesen Beitrag der meine Frage beantwortet zu verlinken.
Ich habe alle gelesen und ausgedruckt, aber keine Antwort mit dem diesbezgl. Paragraphen gefunden.

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Ich habe alle gelesen und ausgedruckt, aber keine Antwort mit
dem diesbezgl. Paragraphen gefunden.

Hast du sie nicht gefunden, weil du die Rückfragen nicht beantwortet hast, oder haben dir die Antworten einfach nicht gefallen?

Jemand beauftragt einen Handwerker und bezahlt nicht.

Dann wundert er sich, dass er die Kosten tragen soll, die dem Rechnungssteller entstanden sind?!
Manchmal bedarf es keiner §§, oft reicht ganz einfach der gesunde Menschenverstand.

Sorry, aber ich bin raus, das hat mir zu viel von den 1000 Geisterfahrern …

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Hast du sie nicht gefunden, weil du die Rückfragen nicht
beantwortet hast, oder haben dir die Antworten einfach nicht
gefallen?

Ich habe alle Fragen beantwortet. Und mit einigen Leuten per Mail weiter diskutiert.

Jemand beauftragt einen Handwerker und bezahlt nicht.

Daran sieht man, dass Du die früheren Themen nicht gelesen hast. Es geht nämlich nicht um einen Handwerker…und bezahlt wurde auch

Dann wundert er sich, dass er die Kosten tragen soll, die dem
Rechnungssteller entstanden sind?!
Manchmal bedarf es keiner §§, oft reicht ganz einfach der
gesunde Menschenverstand.

Du vergisst, das es um einen hypothetischen Fall geht.

Sorry, aber ich bin raus,

Gerne, solche Typen wie Du bringen das ganze Forum in Misskredit.

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Dyslexie?

Daran sieht man, dass Du die früheren Themen nicht gelesen
hast. Es geht nämlich nicht um einen Handwerker…und
bezahlt wurde auch

Kurze Zusammenfassung:
Es ging darum,
-dass jemand eine Dienstleistung erbracht bekam,
-mit einer Rechnung rechnen musste,
-als Entschuldigung vorschiebt, bei Rechungszustellung in Urlaub gewesen zu sein,
-sich daran aufhängt, dass auf der ersten Mahnung als Überschrift zweite Mahnung stand,
-dann letztendlich knapp zwei Wochen zu spät bezahlt und
-nicht versteht, dass die berechtigten Kosten des Rechnungserstellers zu tragen sind.

Du vergisst, das es um einen hypothetischen Fall geht.

An welcher Stelle genau habe ich behauptet, es geht um einen konkreten Fall?

Gerne, solche Typen wie Du bringen das ganze Forum in
Misskredit.

Die Sache mit den 1000 Geisterfahrern habe ich schon erwähnt, oder?

Du willst §§?
Fange mal mit den §§ 241, 242 oder 249 BGB an!

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Kurze Zusammenfassung:
Es ging darum,
-dass jemand eine Dienstleistung erbracht bekam,
-mit einer Rechnung rechnen musste,
-als Entschuldigung vorschiebt, bei Rechungszustellung in
Urlaub gewesen zu sein,
-sich daran aufhängt, dass auf der ersten Mahnung als
Überschrift zweite Mahnung stand,
-dann letztendlich knapp zwei Wochen zu spät bezahlt und
-nicht versteht, dass die berechtigten Kosten des
Rechnungserstellers zu tragen sind.

Falsch. Es ging nie um eine Dienstleistung. Es ist eigentlich alles falsch was Du hier schreibst.

Du willst §§?
Fange mal mit den §§ 241, 242 oder 249 BGB an!

Die haben leider nichts mit meiner Frage zu tun.

Übrigens, ich dachte Du bist raus?!

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Eindeutig Dyslexie!

Falsch. Es ging nie um eine Dienstleistung.

Wenn du selbst nicht mal mehr weißt, was du geschrieben hast - wie nennt man das dann?

Zitat:
_Stellen wir uns ein 1-Mann-Betrieb vor, der Dienstleistungen für Firmen, Geschäfte etc. anbietet. In der Art von Schneeräumen, Gartenpflege usw.

Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 100 EUR für z.B. Schneeräumen. Dazu dann noch die oben genannten Mahngebühren._
Wir gehen davon aus, dass eine Rechnung am 31.12.11 gestellt wurde, eine „2. Mahnung“ am 04.01.12. Die Rechnung hat X nicht bekommen, er war bis 09.01.12 in Urlaub und hat schriftlich um eine neue Rechnung gebeten. Die kam am 19.01.12 mit einer „letzten Zahlungserinnerung“ und wurde von X sofort gezahlt.
ist dann auch nie von dir geschrieben worden, oder wie jetzt?

Fange mal mit den §§ 241, 242 oder 249 BGB an!

Die haben leider nichts mit meiner Frage zu tun.

Naja, wenn du das sagst …

Übrigens, ich dachte

Das ist ein Anfang!

Du bist raus?!

Och weißt du, wenn mich hier jemand blöde anmacht, dann reagiere ich mithin.

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Falsch. Es ging nie um eine Dienstleistung.

Wenn du selbst nicht mal mehr weißt, was du geschrieben hast -
wie nennt man das dann?

Zitat:
_Stellen wir uns ein 1-Mann-Betrieb vor, der Dienstleistungen
für Firmen, Geschäfte etc. anbietet. In der Art von
Schneeräumen, Gartenpflege usw.

Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 100 EUR für z.B.
Schneeräumen. Dazu dann noch die oben genannten
Mahngebühren._ Wir gehen davon aus, dass eine Rechnung am 31.12.11 gestellt
wurde, eine „2. Mahnung“ am 04.01.12. Die Rechnung hat X nicht
bekommen, er war bis 09.01.12 in Urlaub und hat schriftlich um
eine neue Rechnung gebeten. Die kam am 19.01.12 mit einer
„letzten Zahlungserinnerung“ und wurde von X sofort gezahlt.

ist dann auch nie von dir geschrieben worden, oder wie jetzt?

Doch das habe ich geschrieben. Aber ich habe nicht das geschrieben und auch nicht gemeint:
Zitat:
„-als Entschuldigung vorschiebt, bei Rechungszustellung in Urlaub gewesen zu sein,
-sich daran aufhängt, dass auf der ersten Mahnung als Überschrift zweite Mahnung stand,
-dann letztendlich knapp zwei Wochen zu spät bezahlt und
-nicht versteht, dass die berechtigten Kosten des Rechnungserstellers zu tragen sind.“

Übrigens, ich dachte

Das ist ein Anfang!

Du bist raus?!

Och weißt du, wenn mich hier jemand blöde anmacht, dann
reagiere ich mithin.

Ich habe Dich nicht blöd angemacht, sondern lediglich nach einem Link gefragt.

Und jetzt ist es besser wenn das Thema geschlossen wird. Ich wollte kompetente Antworten und nicht kindisches Geschreibsel.
Danke an alle anderen für Ihre Mühe und Ihre sachlichen Antworten.

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