Eine Person wird im Jahre 2009 beschuldigt , das er im Mai 2007 bei seinem ehemaligen Arbeitgeber ein Notebook gestohlen haben soll .
Es kommt zu einem Gerichtstermin und die Person wird für schuldig befunden obwohl die Person Urlaub hatte und zu dem besagten Tatzeitpunkt sich nachweislich ca 200 km entfernt aufgehalten hatte .
Die Person „entsorgt“ den Rechtsanwalt der ihn vertreten sollte und geht in Revision mit einem anderen Rechtsanwalt.
Der Vorgang wird nochmal neu angehört , mehrere Zeugen werden angehört , mehrere Indizien z.b. die Hotelrechnung , eine Museumseintrittskarte werden vorgelegt und die Person wird für unschuldig erklärt .
der erste Rechtsanwalt schreibt eine Rechnung , schreibt eine Mahnung , gibt es weiter an ein Inkasso , obwohl in der 2ten Verhandlung herauskam , das es sich um ein abgekartetes Spiel eines anderen Mitarbeiter gehandelt hat und dieser für den Diebstahl schuldig befunden wurde .
nach meinem Rechtsempfinden müssten die Kosten des ersten Rechtsanwaltes auch an den eigentlichen Dieb gestellt werden , denn die Kosten der zweiten Verhandlung inclusive der Rechtsanwaltskosten wurden ihm auferlegt .
Eine Person wird im Jahre 2009 beschuldigt , das er im Mai
2007 bei seinem ehemaligen Arbeitgeber ein Notebook gestohlen
haben soll .
Es kommt zu einem Gerichtstermin und die Person wird für
schuldig befunden obwohl die Person Urlaub hatte und zu dem
besagten Tatzeitpunkt sich nachweislich ca 200 km entfernt
aufgehalten hatte .
Die Person „entsorgt“ den Rechtsanwalt der ihn vertreten
sollte und geht in Revision mit einem anderen Rechtsanwalt.
Der Vorgang wird nochmal neu angehört , mehrere Zeugen werden
angehört , mehrere Indizien z.b. die Hotelrechnung , eine
Museumseintrittskarte werden vorgelegt und die Person wird für
unschuldig erklärt .
der erste Rechtsanwalt schreibt eine Rechnung , schreibt eine
Mahnung , gibt es weiter an ein Inkasso , obwohl in der 2ten
Verhandlung herauskam , das es sich um ein abgekartetes Spiel
eines anderen Mitarbeiter gehandelt hat und dieser für den
Diebstahl schuldig befunden wurde .
nach meinem Rechtsempfinden müssten die Kosten des ersten
Rechtsanwaltes auch an den eigentlichen Dieb gestellt werden ,
denn die Kosten der zweiten Verhandlung inclusive der
Rechtsanwaltskosten wurden ihm auferlegt .
sehe ich das falsch ?
um welches verfahren handelt es sich denn ? hier ist immer von „schuldig“ die rede, also geht es um ein strafrechtliches verfahren ?! andererseits wurden die kosten für die revision (der urteilstenor lautet sicherlich nicht so…) dem mitarbeiter „auferlegt“, was für einen zivilprozess spricht.
jedenfalls besteht der anwaltsvertrag zwischen anwalt und mandant, d.h. der anwalt kann auch die kosten für seine arbeit von dem mandanten ersetzt verlangen. der rechtsanwalt ist nicht gehalten, sich an einen unbekannten dritten bzgl. der vergütung zu wenden.
man sollte überprüfen, ob der ra die honorarforderung abtreten durfte. die voraussetzungen müssten in § 49b brao zu finden sein.
ob der ursprünglich „beschuldigte“ diese kosten von dem anderen mitarbeiter ersetzt verlangen kann, lässt sich anhand des sachverhalts nicht beurteilen.
um welches verfahren handelt es sich denn ? hier ist immer von
„schuldig“ die rede, also geht es um ein strafrechtliches
verfahren ?! andererseits wurden die kosten für die revision
(der urteilstenor lautet sicherlich nicht so…) dem
mitarbeiter „auferlegt“, was für einen zivilprozess spricht.
Hallo
Die Frage ist immer etwas schwammig gehalten um nicht mit der berühmten FAQ dieses Forum’s zu kollidieren
Aber wer konkret Nachfragt , soll auch eine konkrete Antwort erhalten , aber nur soweit wie Ich über dies Sache kenntniss habe und ich bin kein Rechtswissender und kenne mich mit den Paragraphen nicht so ganz aus .
Aber zur Sache :
Die erste Verhandlung war Strafrechtlich und die daraus resultierende Revision war auch Strafrechtlicher Natur , einen Zivilprozess , z.b. eine Anzeige wegen Schadensersatz oder übler Nachrede etc gab es nicht .
Es gab im Vorfeld zwischen den beiden Mitarbeitern , also dem Ex-Mitarbeiter und dem der Nachher als schuldig erklärt wurde , Jahre zuvor viele Streitigkeiten , weshalb der Ex-Mitarbeiter dann auch selber gekündigt hatte und hatte keine Lust mehr diese Streitlitarnei die sich seit 2003 zwischen den beiden abspielt , fortzusetzen .
Weshalb man dann auch in der Verhandlung darauf kam , das es hier wieder eine Stichelei und Unterstellung war und der Beschuldigte unschuldig war .
Resultierend daraus , das die ganzen Streitfälle auf den Tisch kamen , verurteilte man den „Sticheler“ zu einer Strafe zuzüglich zur übernahme aller Gerichts und Nebenkosten.
So wurden auch die RA kosten des NEUEN Rechtsanwaltes des Ex Mitarbeiters übernommen.
Nur der erste Rechtsanwalt , der den Ex-Mitarbeiter nicht vernünftig verteidigte , der will die Kosten von dem Ex-Mitarbeiiter haben , obwohl es den entscheid gab , das alle Gerichts und Gerichtsnebenkosten von dem Schuldigen zu tragen sind
Den Anwalt muss immer sein Mandant zahlen! Es ist eine völlig andere Frage, ob dann der Mandant einen Anspruch gegen jemand anderen hat auf Ersatz dieser Kosten.
Den Anwalt muss immer sein Mandant zahlen! Es ist eine völlig
andere Frage, ob dann der Mandant einen Anspruch gegen jemand
anderen hat auf Ersatz dieser Kosten.
Und hätte denn der anfangs Beschuldigte hier gegen den tatsächlichen Täter eine Anspruch auf Ersatz der RA-Kosten aus dem ersten Verfahren?