Wer zahlt den Rechtstreit ?

Guten Abend,
Nur mal angenommen, Person Y wird von den minderjährigen Kindern X auf mehr Unterhalt verklagt. Y stellt die Einkommenssituation da, ein Gutachter prüft die Sachlage und das Gericht entscheidet, das Y zwar in der Düsseldorfer Tabelle ein Platz hoch gestuft wird, sich jedoch nach Anrechnung des hältigen Kindergeldes im Zahlbetrag nichts ändert.

Wer hat nun den Streit verloren und bleibt auf den Kosten hängen ?
Person Y, welcher brav immer den richtigen Betrag überwiesen hat und somit keinen Anlass zur Klage gegeben hat,
oder
Die Kinder X, da Sie ja vor Anrechnung des KG mehr bekommen.
Die Kinder X geniessen PKH, vermute der Richter wird im Interesse des Steuerzahlers dem Vater die Kosten auferlegen ?!

Die Jugendamtsurkunde ist auf 114% des Regelsatzes vorhanden und wird nunmehr auf 121 % zu erhöhen sein. Aber heißt das gleich „verloren“ ??

Gruss
Olli

Eigentlich ists ganz klar. Der Beklagte hat verloren. Dass sich an der Zahlung in der Summe nichts ändert, ist für diese Feststellung völlig belanglos.

Und wieso sollte der Steuerzahler hierfür aufkommen?

Gruss Ivo