Wer zahlt den Rest wenn Arbeitslosengeld nicht reicht

Wie ist es wenn ich Arbeitslosengeld 1 ca. 800Euro bekomme.
Bekomme ich dann Wohngeld und den Rast von Hartz4?
Muss insgesamt mit meiner Frau 1300Euro zum Leben mit Wohnkosten haben.

Wie ist es wenn ich 400Euro arbeite oder auf Teilzeit???

Wie wird das dann mit Arbeitslosengeld Wohngeld und Hartz 4
verrechnet wenn ich alles aufeinmal bekomme???

(denke mal 800Euro Arbeitslosengeld1+350Wohngeld+ den Rest von Hartz 4 damit ich auf das minimum von 1300Euros komme, haben damals auch für uns zwei von hartz 4 bekommen)
Wohne noch mit meiner Frau die keine Arbeit hat.
Habe jetzt noch eine Vollzeitstelle, die sich aber mit den Fahrtkosten nicht
lohnt, komme jeden Monat mit 100Euro auf minus, wegen den
Fahrtkosten, also auf 1200€. Um Wohngeld zu bekommen verdiene ich zuviel.

Hallo

Wohngeld und den Rast von Hartz4?

Nein. Entweder Wohngeld oder Hartz 4. Ich würde Wohngeld empfehlen. Zumindestens würde ich mir das erstmal ausrechnen lassen und gucken, ob es mit Hartz 4 sehr viel mehr gibt als mit Wohngeld.

Die Detailfragen kann und will (aufwändige Berechnung) ich nicht beantworten, außerdem hast du nicht FAQ 1129 beachtet.

Viele Grüße

Uih… eine heikle Situation.

Zu Frage 1:smiley:a du Arbeitslosgengeld erhälst und nicht ALG II darfst du ruhig einen 400€ Job annehmen der nicht verrechnet wird. Bei Teilzeit sieht es wieder anders aus. Dies musst du ja dem Arbeitsamt melden und wird mit deinem Arbeitslosengeld verrechnet. Grob gesagt, ALG I minus Teilzeitjob. Das ist der betrag den du dann noch vom Arbeitsamt erhälst.

Zu Frage 2:smiley:a deine Frau ebenso Arbeitslos ist, ihr in einer gemeinsamen Wohnung wohnt und verheiratet seid. Wirde dein Arbeitslosengeld mit dem ALG II verrechnet. Praktisch erhält ihr weniger ALG II incl. aller Kosten. Folgendes sind Eckdaten:smiley:eine Frau ALG II ;      353 €
Du ALG I :                    800 €
Das ist der Grundbetrag. Danach wird das Wohngeld usw berechnet. Meines wissen nach werdet ihr nicht auf ingesamt 1300 € kommen. Die Frage ist ja auch wie lange du gearbeitet hast, denn danach richtet sich die länge des erhalts von ALG I.

Bin mir aber in deiner Situation nicht ganz sicher ob du das dazu verdiente Geld, sprich einen 400 € Job auch alles für dich behalten darfst. Im schlimmsten Fall musst du ca. 285€ von den 400 € abziehen. 

Hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Hallo

Zu Frage 1:smiley:a du Arbeitslosgengeld erhälst und nicht ALG II darfst du ruhig einen 400€ Job annehmen der nicht verrechnet wird.

Man darf in jedem Fall einen Job annehmen. Auch bei Alg II hat man mit Job mehr Geld als ohne Job, da das Einkommen aus Arbeit nur teilweise verrechnet wird. - Da der Fragesteller ja aber ohnehin aufstocken.

Zu Frage 2:smiley:a deine Frau ebenso Arbeitslos ist, ihr in einer gemeinsamen Wohnung wohnt und verheiratet seid. Wirde dein Arbeitslosengeld mit dem ALG II verrechnet. Praktisch erhält ihr weniger ALG II incl. aller Kosten. Folgendes sind Eckdaten:
Deine Frau ALG II ;      353 €
Du ALG I :                    800 €

Nein, so ist es falsch.
Erst wird der Bedarf berechnet, und der beträgt bei beiden ca. 350 Euro.

Das ist der Grundbetrag. Danach wird das Wohngeld usw berechnet.

Du meinst vermutlich nicht Wohngeld, sondern Kosten der Unterkunft. - Wohngeld ist was anderes, und das kriegt man nicht, wenn man Alg II bekommt.

Gut, die Kosten der Unterkunft werden zu den ca. 700 Euro für Lebensunterhalt für die beiden gerechnet, und dann wird das anrechenbare Einkommen davon abgezogen. Wer dieses Einkommen erzielt, spielt dabei gar keine Rolle.
Die Differenz bekommen sie dann.

Viele Grüße

Hallo,

also diese Frage verstehe ich nicht, denn sie widerspricht sich in sich selbst.

Wenn Du den Staat ausnutzen willst, dann mach das, eine Bedienungsanleitung dafür werde ich Dir nicht geben…

Soviel zur Lage: ALG II und Wohngeld gibt es nicht gemeinsam. 

Du kannst das drehen wie Du willst, reich wirst Du nicht auf kosten anderer…

Hallo

während ALG1-Bezug kann man eine Nebentätigkeit von bis zu 14.9 Wochenstunden ausüben, ohne den ALG1-Anspruch zu verlieren. Von dem Verdienst werden 165 € nicht auf’s ALG1 angerechnet. (Näheres dazu, auch Sonderregelungen, hier: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Buerger… )

Was ALG2 angeht:

Das Jobcenter berechnet den Bedarf für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einzeln (= der jeweilige Regelsatz + die kopfanteiligen angemessenen Unterkunftskosten + eventuelle Mehrbedarfe). Dann wird das vorhande Vermögen überprüft , und es wird geschaut, ob / welche Einkommen vorliegen (z.B. ALG1, Lohneinkommen, abzüglich der Frei-/Absetzbeträge) . http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Wenn der errechnete Bedarf durch die eigenen anrechenbaren Einkommen (plus ggf. Wohngeld) gedeckt wird, hat man keinen Anspruch auf laufende ALG2-Hilfe (Wohngeld ist vorrangig vor ALG2).

Um den Anspruch zu überprüfen bzw. genau ausrechnen zu können, benötigt das Jobcenter alle dazu notwendigen Angaben. http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formular…

Für eine grobe Berechnung gibt’s ALG2-Rechner im Internet.

LG

Hallo,

wenn Sie (jetzt noch-was heißt jetzt noch?)eine Vollzeitstelle haben und die kündigen,gibt es erstmal für ALG1 eine Sperre.

Wenn Sie diese Vollzeitstelle haben,aber mit geringem Gehalt/Lohn,kann man beim Amt Hilfe beantragen.Da wird aber erstmal ganz genau geprüft,wieviel Sie verdienen,wie groß die Wohnung ist(Könnte ja zu groß und zu teuer sein) und ob Sie hilfebedürftig sind.Wenn DAS der Fall sein sollte,würden Sie vom Jobcenter Hilfe bekommen.

 
""Wie wird das dann mit Arbeitslosengeld Wohngeld und Hartz 4
verrechnet wenn ich alles aufeinmal bekomme???""

Die Verrechnung würde so aussehen,-wenn Sie Hartz 4 erhalten-dass nichts übrig bleibt.Egal,was Sie an Geldern erhalten.Bei Hartz 4 wird sofort die Leistung gekürzt.

Ich kann Ihnen nur raten den Job zu behalten und die Fahrtkosten jährlich mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Wie sieht es denn mit einer Fahrgemeinschaft aus?

Viel Glück und alles Gute