Wir (Eigentümer 3ZWhg.) hatten im Bad einen Rohrbruchschaden. Die Rechnung der Installationsfirma u. Schäden der drunter legenden Whg. wurde von der Gebäudeversicherung umgehend beglichen. Die Versicherung bat uns das Bad (Fleßen) renovieren zu lassen und nach Prüfung soll die Rchg. beglichen werden. Nach Aufforderung einer klaren Zusage, antwortete die Vers. , dass nicht wir (Eigentümer) sondern die Hausverwaltung der Versicherungsnehmer sei und daher eine Leistung an uns nicht in Betracht käme. Ein Anspruch aus Schadenersatzrecht bestehe mangels Verschulden des Versicherungsnehmer nicht. Bisher hat die Versicherung uns aufgefordert Fotos der Schäden und Gutachten zu schicken. Plötzlich erhielten wir diese Absage! Wie kann ich vorgehen, zumal die Versicherung bisher nie abgesagt hat? Mittlerweile sind fünf Jahre vergangen und wir wurden immer hingehalten. Die Installationsfirma musste die Fließen aufstemmen, da der Schaden im Wand…
Moin,
es kann sein, dass der Verwalter der Versicherungsnehmer ist. In der Regel ist das aber die Eigentümergemeinschaft (also auch Sie), jedoch bei jeder Angelegenheit muss sich der Versicherer an den Verwalter wenden. Hier kann auch keine Entschädigung an Sie ausgezahlt werden, wenn davor keine „Freigabe“ seitens des Verwalters erfolgte. Fragen Sie bitte beim Verwalter nach was da nun schief gelaufen ist.
Handelte es sich um einen klaren Rohbruch, werden alle Kosten übernommen. Sollte es kein Rohrbruch gewesen sein, dann wird nur der „Folgeschaden“ bezahlt (also keine Arbeiten an der Stelle, wo das Wasser ausgetreten ist, Leckortung etc. wird abgelehnt).
Mit welcher Begründung hat die Versicherung die Kostenübernahme abgelehnt? Gehen Sie mit dem Schreiben zum Verwalter und ggf. zum Rechtsanwalt.
Sollte der Verwalter komisch erscheinen, dann mit den anderen Eigentümern Rücksprache halten, ob ein Verwalterwechsel doch nicht besser wäre (schließlich bezahlen Sie ja die Verwalterkosten).
Sollte der Arbeitsvorgang für die Versicherung nicht nachvollziehbar sein (z.B. unnötige Arbeiten durchgeführt), dann sind die Kosten nicht versichert. Dann müssen Sie sich aber an die Fachfirma wenden, die die Arbeiten durchgeführt hat.
Ich hoffe Ihnen damit ein wenig geholfen zu haben.
Gruß
Hallo,
ich kenne mich im Schadensrecht zu wenig aus,
um hier einen konkreten Ratschlag geben zu können.
Die Begründung der Versicherung klingt allerdings plausibel. Das Problem ist womöglich, dass der Verwalter Versicherungsnehmer ist und nicht Sie.
Ich glaube allerdings nicht, dass die Versicherung
nach 5 Jahren noch etwas zahlt.
Hallo!
Ja, es handelt sich um einen klaren Rohrbruch. Der Verwalter hat den Schaden auch an die Versicherung gemeldet. Wie gesagt, die Versicherung hat sämtl. Rechnungen beglichen, nur ich wurde die ganze Zeit hingehalten. Mal sollte ich Fotos schicken, mal Kostenvoranschläge usw. Ich schlug sogar vor, einen Gutachter zu bestellen!
Sie baten mich den Schaden beheben zu lassen und nach Prüfung wollte die Versicherung für den Schaden aufkommen. Zuerst hieß es, der Betrag (Kostenvoranschlag) wäre zu hoch und zu pauschal gehalten, dann wiederum eine Zusage. Nun ja, ich wollte eine klare Zusage…
Die Begründung: Sie sind nicht der Versicherungsnehmer sondern die Hausverwaltung, daher kommt eine Leistung an Sie nicht in Betracht. Ein Anspruch aus Schadenersatzrecht besteht mangels Verschulden des Versicherungnehmers nicht.
Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass ich aufgefordert wurde, die Arbeiten durchführen zu lassen, da sie ja letztendlich doch nicht für den Schaden aufkommen wollten!??
Dennoch vielen, vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich werde wohl einen Rechtsanwalt aufsuchen müssen.
LG
Hallo!
Danke in erster Linie für die Antwort. Nun ja, ich werde wohl klagen müssen. Versicherungsnehmer hin oder her, wir zahlen die Beiträge aber auch nur für den Schadensfall. Für mich als Laie klingt das, als ob wir Eigentümer nur zahlen zahlen zahlen sollen…jedoch dann auf unseren Schaden sitzen? Werden mal schauen, wie sich das Ganze entwickelt.
Gruß
Also:
Anspruch auf Leistung hat IMMER nur der Versicherungsnehmer. Nie die Eigentümer direkt bei einer Hausverwaltung (HV). Aber das ist keine Absage. Das ist völlig normal. Die Versicherung kann NUR gegenüber der HV sich durch eine Zahlung entlasten. Nur theoretisch: Wenn du die Zahlung bekommen würdest, könnte die HV nochmal eine Zahlung verlangen.
So, aber das ist in der Praxis völlige Nebensache. Ihr repariert es, die Versicherung zahlt es der HV und die HV zahlt es umgehend an euch oder den Handwerker direkt aus. Wo ist das Problem? Was sagt die HV? Die ist dein Ansprechpartner. Lasst euch NIE von der HV an die Versicherung abwimmeln. Ihr zahlt nicht umsonst die HV. Deswegen ist sie die HausVERWALTUNG und bekommt dafür Geld.
Sollte das trotzdem nicht fruchten (an die HV gehen), dann bestehe gegenüber der HV drauf, dass sie euch bevollmächtigen. Und zwar umfassend. Zum einen zur Abwicklung des Schadens, zum anderen als Zahlungsempfänger. Dann darf und muss die Versicherung mit euch korrespondieren.
Bitte nehmt das nicht der Versicherung krumm. Die darf nicht mit euch (zumindest bisher) korrespondieren und macht nur das, wonach sie nach bestehendem Versicherungsvertragsgesetz, etc. verpflichtet ist. Ihr solltet euch lieber mal mit eurer HV eingehend beschäftigen…
Gruß
Ergänzung
Ach so: Was soll das mit dem Verschulden? „Verschulden“, das hat etwas mit der Haftpflichtversicherung zu tun. Aber nichts mit der Gebäudeversicherung. Der Gebäudeversicherung ist ein Verschulden schnurz und wird nur im Nachgang durch Regressmöglichkeiten interessant (das hat aber dann nichts mehr mit dir zu tun). Ich glaube bei dir läuft viel schief. Erst recht, wenn ich 5 Jahre lese. Also bei mir ist es auch an der Tagesordnung, dass Handwerker, welche das Wort „Versicherung“ hören, gleich doppelt so teuer werden oder „pauschale“ Angebote abliefern, welche kein Mensch nachvollziehen kann. Aber eine solche Prüfung dauert ein paar Tage vom Schreibtisch aus zu prüfen (z.B. durch Sachcontrol). Wie kommst du auf achtsame 5 Jahre?!! Das ist mir unbegreiflich. Und klagen würde ich definitiv nicht. Die Versicherer verzichten in der Regel auf die Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres. Aber das ist nicht in Stein gemeiselt. Wenn du klagst, dann kann die Versicherung, da Prozesse zeitraubend, nervig und kostspielig sind, den Anspruch einfach als verjährt erklären. Daher wäre ich mit so etwas ganz vorsichtig. In der Regel wird bei Gerichtsverfahren auch der Sachbearbeiter gewechselt (meist Juristen) und eine Rechtsanwaltskanzlei von der Versicherung bevollmächtigt. Bedeutet: Du solltest lieber dich drum kümmern, dass es eben nicht eskaliert und der Sachbearbeiter nicht auf stur stellt.
Sorry, 5 Jahre… Was habt ihr da gemacht? Also an einer reinen Prüfung kann es praktisch nicht nur liegen. Meines Erachtens, willst du sicher nicht hören, wurde uns nur die halbe Wahrheit hier erzählt.
Gruß
Hallo,
das Schreiben können Sie nicht so richtig zu Herzen nehmen
Sie sind meist vorgefertigt und gelten für alle Sparten (deshalb ja auch das Wort Verschulden - hat in der Gebäudevers. eig. nichts zu suchen).
Dass der Kostenvoranschlag zu hoch und zu pauschal war, kann ich nachvollziehen. Es gibt Handwerker, die ganz gerne alles pauschal nehmen, ohne im Kostenvoranschlag zu erwähnen was gneau für Arbeiten erledigt werden.
Daher hat sich die Versicherung vorerst zurückgehalten.
Da aber der Schaden bezahlt wurde, würde ich mich an die Hausverwaltung wenden und sagen, dass Sie doch eine andere Wohngebäudeversicherung haben möchten.
In diesem Fall kostet der Anwalt nur Geld und er wird Ihnen auch kaum was bewirken.
Sorry, musste jetzt lachen! Warum sollte ich es nicht hören wöllen und warum sollte ich die halbe Wahrheit erzählen? Dänn hätte ich garantiert nicht erzählt, dass wir seit fünf Jahren…habe sogar mit schlimmerer Resonanz gerechnet. Verbrochen habe ich ja nichts und ich will nur nicht mehr das Loch in der Wand sehen!
Ich habe es versucht, so kurz wie möglich zu fassen. Die Versicherung hat kurz nach der Schadensmeldung gekündigt und die Hausverwaltung hat uns lediglich nur die Kündigung zugeschickt usw. Ich kann die Antwort der Versicherung jetzt nicht mehr nachvollziehen, zumal die Versicherung selbst ja den Kontakt zu uns suchte und nie die Rede war, dass wir nicht Versicherungsnehmer sind.
Ach so: Was soll das mit dem Verschulden? „Verschulden“, das
hat etwas mit der Haftpflichtversicherung zu tun. Aber nichts
mit der Gebäudeversicherung. Der Gebäudeversicherung ist ein
Verschulden schnurz und wird nur im Nachgang durch
Regressmöglichkeiten interessant (das hat aber dann nichts
mehr mit dir zu tun). Ich glaube bei dir läuft viel schief.
Erst recht, wenn ich 5 Jahre lese. Also bei mir ist es auch an
der Tagesordnung, dass Handwerker, welche das Wort
„Versicherung“ hören, gleich doppelt so teuer werden oder
„pauschale“ Angebote abliefern, welche kein Mensch
nachvollziehen kann. Aber eine solche Prüfung dauert ein paar
Tage vom Schreibtisch aus zu prüfen (z.B. durch Sachcontrol).
Wie kommst du auf achtsame 5 Jahre?!! Das ist mir
unbegreiflich. Und klagen würde ich definitiv nicht. Die
Versicherer verzichten in der Regel auf die Verjährungsfrist
von 3 Jahren ab Ende des Jahres. Aber das ist nicht in Stein
gemeiselt. Wenn du klagst, dann kann die Versicherung, da
Prozesse zeitraubend, nervig und kostspielig sind, den
Anspruch einfach als verjährt erklären. Daher wäre ich mit so
etwas ganz vorsichtig. In der Regel wird bei Gerichtsverfahren
auch der Sachbearbeiter gewechselt (meist Juristen) und eine
Rechtsanwaltskanzlei von der Versicherung bevollmächtigt.
Bedeutet: Du solltest lieber dich drum kümmern, dass es eben
nicht eskaliert und der Sachbearbeiter nicht auf stur stellt.Sorry, 5 Jahre… Was habt ihr da gemacht? Also an einer
reinen Prüfung kann es praktisch nicht nur liegen. Meines
Erachtens, willst du sicher nicht hören, wurde uns nur die
halbe Wahrheit hier erzählt.Gruß
Hallo!
Danke, gut zu wissen! 
Kann ich auch sehr gut nachvollziehen, die Handwerker sind wirklich nicht billig… Ich habe sogar vorgeschlagen, dass die Versicherung mir Handwerker schickt… Wer den Schaden beseitig, ist mir egal, hauptsach die Öffnung im Wand ist weg.
Mein Bruder, der ein Jurist ist, kümmert sich um die Angelegenheit jetzt und nimmt erstmal die Verwaltung vor
Ich wollte jedoch auch die Meinung von Fachmänner hören, denn Juristen sind oft nur Besserwisser! 
Einen Handwerker darf die Versicherung Ihnen nicht schicken. Auch wenn Sie nach Firmennamen fragen ist es schwierig eine Empfehlung zu bekommen, da deswegen eine Versicherung bereits eine Klage verloren hat.
Daher muss der Versicherer gleich mindestens 3 Handwerkernamen nennen.
Fordern Sie alle Unterlagen zu dem Schaden an (zuerst beim Verwalter - er MUSS diese haben). Dann prüfen woran der Fehler lag und zum Schluss die Versicherunganrufen und nachfragen was da los war.
Gruß
Wie gesagt, das mit den 5 Jahren kann ich nicht nachvollziehen. Aber ist jetzt auch egal. Ich habe heute mit einem Juristen aus unserem Hause gesprochen. Er brachte neben den schon angeführten Argumenten ein weiteres ein: Du kannst, selbst wenn der Anspruch noch nicht verjährt sein sollte, überhaupt nicht klagen, da dir die nötige Aktivlegitimation fehlt. Du hättest jeden Prozess schon ab der Klageeinreichung verloren.
Wie du dich verhalten solltest, habe ich oben ausführlich geschildert. Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
Gruß
Hallo,
Sie können ja klagen, aber ich glaube nicht, dass Sie damit Erfolg haben werden. Soweit ich weis verjähren die Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag nach 3 Jahren. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Versicherung Ihnen schriftlich ihre Entscheidung mitgeteilt hat. Außerdem sind Sie, wie schon gesagt,
nicht Versicherungsnehmer und damit nicht der Vertragspartner der Versicherung.
Gruss
S_Hochhaus
Das ist ein ganz einfacher Vorgang:
Rohrbruch = Leitungswasserversicherung
Leitungswasserversicherung = Gebäudeversicherung
VN der Gebäudeversicherung bei WEG: die HV
Ihr als (Mit-)Eigentümer meldet das Ereignis der HV und fordert diese ggf. zusätzlich auf, den Schaden an die Gebäudeversicherung zu melden und alles Weitere zu veranlassen.
Totaler Schwachsinn ist: Verschulden des VN (sowas spielt nur im Haftpflichtschaden eine Rolle).
Wenn die Kommunikation mit der Versicherung so weitergeht, würde ich einen Anwalt aufsuchen.
Wenn künftig mal eine (Gebäude-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Ja, so sehe ich das auch! Vielen herzlichen Dank!