Wer zahlt den Schaden?

Wie ist das wenn ein „fremdes Kind“ ein Schaden verursacht. Das Kind wohnt zum Großteil bei einer Familie die in keinem Verwandschaftsverhältnis zueinander stehen. Es ist 4 jahre alt und trifft mit einem Stein ein parkendes Auto auf einem Privatgrundstück. Das Auto ist zerkratzt und hat eine Delle.

Wer zahlt die lackierung von dem neuwagen? Die Familie hat für dieses eigentlich „fremde“ Kind keine Haftpflichtversicherung.
Kann man da was über die Kfz Versicherung machen? Familie des Kindes hat auch keine Versicherung.
kann die familie eine versicherung abschließen in der das kind mit einbezogen ist obwohl es nicht das eigene kind ist?

Wer zahlt den Schaden?
Hallo,
wer den Schaden bezahlt, diese Frage kann hier nicht beantwortet werden.
Es gilt grundsätzlich, das für Beschädigungen dritter an dem KFZ die Vollkaskoversicherung zuständig ist (so diese denn besteht).
Kinder bis Vollendung 7. können nicht haftbar gemacht werden; Kinder nach Vollendung 7.Lebensjahr nur begrenzt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufen_…
Haftbar gemacht werden kann der Erziehungsberechtigte, soweit dieser seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Haben Nachbarn die Aufsichtspflicht über das Kind (nicht gewerbsmäßig) übernommen, so besteht grundsätzlich Haftpflichtversicherungsschutz über die Haftpflicht der Nachbarn. Die Haftpflichtversicherung prüft dann, ob und inwieweit eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt und reguliert bzw. wehrt den Schaden ab.
Gruß J.K

Verwandschaftsverhältnis zueinander stehen. Es ist 4 jahre alt und trifft mit einem Stein ein parkendes Auto auf einem

Dann ist niemand haftbar zu machen.

Wer zahlt die lackierung von dem neuwagen? Die Familie hat für

Die Vollkaskovewrsicherung des Fahrzeuges.

dieses eigentlich „fremde“ Kind keine Haftpflichtversicherung.

Braucht es auch in diesem Alter noch nicht.

Kann man da was über die Kfz Versicherung machen?

Ja. siehe oben.

Hallo Jana,

bei Haftungsfällen ist zunächst zu klären, wer haftbar ist. Ob derjenige versichert ist, entscheidet nur darüber, ob er/sie den Schaden auf die Versicherung „abwälzen“ kann.

Im Beispiel sind verschiedene Möglichkeiten abzugrenzen:

  1. Haftet das Kind selbst? Eindeutig nein, mangels Deliktfähigkeit unter 7 Jahren.

  2. Haftet der Aufsicht Führende? Das ist im Einzelfall zu klären. Es ist abhängig vom Alter des Kindes, dessen individuellem Entwicklungsstand, der räumlichen Entfernung, Übersichtlichkeit der Situation und dem zeitlichen Abstand der „Kontrollblicke“.

Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, muss der Schaden ersetzt werden. Dann wäre noch zu klären, unter welchen Umständen sich das Kind dort aufgehalten hat. Davon hängt ab, welche ggf. vorhandene Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.

  • Aufenthalt bei Freunden, Verwandten, etc.: Privathaftpflicht (PHV) leistet.

  • Tagesmutter unentgeltlich: PHV, sofern in Bedingungen eingeschlossen.

  • Tagesmutter gegen Entgelt: Betriebshaftpflichtversicherung oder PHV, sofern in Bed. eingeschlossen.

Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Der Gesetzgeber wertet den Schutz des (rechtlich) Unschuldigen höher als den Ersatzanspruch des Geschädigten. Rechtsphilosophisch folgt das dem 2000 Jahre alten Grundsatz „in dubio (pro) reo“.

Leider denken Geschädigte äußerst selten in Maßstäben der Rechtsphilosophie :wink:

Deshalb haben viele PHV eine freiwillige Haftungsübernahme (nicht Haft pflicht!) in den Bedingungen.

Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler