Wer zahlt den Schaden?

Wie ist das wenn ein „fremdes Kind“ ein Schaden verursacht. Das Kind wohnt zum Großteil bei einer Familie die in keinem Verwandschaftsverhältnis zueinander stehen. Es ist 4 jahre alt und trifft mit einem Stein ein parkendes Auto auf einem Privatgrundstück. Das Auto ist zerkratzt und hat eine Delle.

Wer zahlt die lackierung von dem neuwagen? Die Familie hat für dieses eigentlich „fremde“ Kind keine Haftpflichtversicherung.
Kann man da was über die Kfz Versicherung machen? Familie des Kindes hat auch keine Versicherung.
kann die familie eine versicherung abschließen in der das kind mit einbezogen ist obwohl es nicht das eigene kind ist?

Der Vormund des Kindes ist für den Schaden verantwortlich. Hat er eine Haftpflicht, muss die zahlen.

TIPP: Es kann auch einem Erwachsenen passieren!!!
Derjenige, der versichert ist, hat versehentlich den Schaden verursacht. Je nachdem wie es aussieht, war es eben eine Schaufel, die demjenigen aufs Auto umgefallen ist, oder irgend sowas!

Sonst wird es schwierig!

Vielen Dank.

Leider hab ich auch keine Haftpflichversicherung, sonst hätte ich es auch auf mich genommen.
Mal schauen wie wir es drehen können.

Noch mal vielen dank.

Hallo,

ich denke das über die KFZ Versicherung nichts machbar ist.

Ansonsten ist es so das das Kind noch deliktunfähig ist. Da die Familie keine Privathaftpflicht hat kann zum jetzigen Zeitpunkt auch nichts darüber reguliert werden. Gegen das Kind können Sie auch keine Ansprüche geltend machen.
Wenn die Familie eine Haftpflicht abschließt ist das Kind auch mit darüber versichert da es ja ständig dort wohnt.
Mann könnte zwar versuchen über den rechtlichen Weg etwas zu erreichen, aber das dürfte so denke ich schwierig werden da Sie sicherlich den Beweis erbringen müssen das die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Ich würde versuchen mich mit der Familie im gütlichen zu einigen.
Falls das nicht klappen sollte können Sie sich ja mal rechtlichen Beistand holen.

Ich kann und will das auch nicht beurteilen da ich kein Jurist bin.

Gruß Andreas

Hallo und guten Tag Anonymus,

es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unpersönliche Anfragen erhält. Die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.

Aber nun zu Ihrer Anfrage:

Nach dem BGB ist ein vierjähriges Kind nicht deliktfähig, es kann die Folgen seines Handelns nicht einschätzen und vorhersehen.
In der Konsequenz heißt das, der Geschädigte geht leer aus.
Stellt es sich allerdings heraus, dass eine aufsichtspflichtige Person bei dem Vorfall zugegen war, und hat diese Person die Aufsichtspflicht für das zu beaufsichtigende Kind verletzt, so wird diese Person logischer Weise zur Verantwortung gezogen.

Das sogenannte „fremde Kind“ kann, wenn es überwiegend in der Familie wohnt, als Pflegekind in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dieses geschieht dann unter Benennung des Namens und des Geburtstages in der Versicherungspolice. Der Mehrbeitrag ist gering, wie auch die Prämien für eine private Haftpflichtversicherung moderat sind, d.h. für eine gute Familienhaftpflichtversicherung zahlt man im Jahr um die 70 Euro.

Der Geschädigte kann, sofern er eine Vollkaskoversicherung hat, den Schaden über diese abrechnen, es belastet jedoch seine Schadensfreiheitsklasse, außerdem ist in der Regel eine Selbstbeteiligung von rund 300 Euro zu tragen.

Ein schönes Wochenende.

Horst Heydeck
Versicherungsmakler

> Die Familie hat für dieses eigentlich „fremde“ Kind keine Haftpflichtversicherung.

Hm? Wie nun? ÜBERHAUPT keine Versicherung oder haben sie zumindest eine Familienhaftpflichtversicherung? Unter der Annahme, dass bei der „aufsehenden“ Familie eine Haftpflichtversicherung besteht:

  1. Kind mitversichert:

Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft wohnen, sind oftmals in der Police mitversichert, auch wenn es keine eigenen Kinder sind (z.B. Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder - manchmal sogar noch allgemeiner formuliert). Daher haben Sie gute Chancen den Schaden über den Vertrag der Familie abzurechnen, die auf das Kind aufpasste.

oder

2.) selbst wenn das Kind nicht über 1) versichert ist, so kann es sein, dass es die Versicherung der Familie übernimmt, die auf das Kind aufpasste. Denn: Die Aufsichtspflicht hatte in dem Fall die Familie bei dem das Kind war. Hat diese Familie die Aufsichtspflicht verletzt (z.B. lange Zeit nicht nach dem Kind beim Spielen geschaut), so kann zwar das Kind aufgrund der Deliktsunfähigkeit nicht haftbar gemacht werden, wohl aber der Aufsichtspflichtige. Also das Familienmitglied der „aufsehenden“ Familie, das ihre Aufsichtpflicht verletzt hat. Und damit über die Haftpflichtversicherung (sogar evtl. über eine Single-Haftpflicht!) der „aufsichtspflichtigen“ Familie

3.)

Wer ist eigentlich Eigentümer/Besitzer des Fahrzeugs? Jemand anderes? Dann ist es gut. Wenn es die Familie ist, die auf das Kind aufpasste gibts leider überhaupt keine Chance…

> Es ist 4 jahre alt und trifft mit einem Stein ein parkendes Auto auf einem Privatgrundstück. Das Auto ist zerkratzt und hat eine Delle.

Also nebenbei: Das Kind ist nicht deliktsfähig. Hat auch niemand die Aufsichtspflicht verletzt, dann kann eh niemand haftbar gemacht werden. Sollte es also hart auf hart kommen, so muss unter dieser Annahme niemand für den Schaden aufkommen. Der Eigentümer des KFZ bleibt auf seinem Schaden sitzen. Ihr müsst es dann - ungeachtet ob sie nun eine Versicherung haben oder nicht - nicht bezahlen.

> Kann man da was über die Kfz Versicherung machen?

Ja, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Wobei dann Selbstbeteiligung und Hochstufung des Schadenfreiheitsrabattes folgt.

> kann die familie eine versicherung abschließen in der das kind mit einbezogen ist obwohl es nicht das eigene kind ist?

Wie unter 1) besprochen. Oftmals ist es schon in der Familienhaftpflichtversicherung der Familie versichert, wenn dieses Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat (Schule, Tagesablauf, Kindergarten,…). Wenn nicht, dann kann man es meist über eine Zusatzklausel mitversichern. Das müssen Sie aber bei der betreffenden Versicherung nachfragen. Ich kann keine tausende Tarifbedingungen auswendig. :wink:

Wenn Sie noch weitere Fragen haben: Gerne her damit!

Gruß

in einer privaten haftpflichtversicherung koennen schaeden durch „deliktunfaehige“ kinder mitversichert werden. unabhaengig ob es eigene oder fremde kinder sind.
der schaden am fahrzeug muss die vollkaskoversicherung zahlen. zu beachten ist die selbstbeteiligung.
wer hatte die aufsichtspflicht ueber das kind?
wenn diese verletzt wurde, kommt die private haftpflichtversicherung dafuer auf.
liegt keine verletzung der aufsichtspflicht vor, so geht der geschaedigte leider „leer“ aus.
vg
rene

So gesehen zahlt niemand den Schaden, weil ein Kind in diesem Alter nicht schuldfähig ist.
Einzig wenn die Eltern des Kindes eine sehr gute Privathaftpflichtvers. haben, die explizit solcher Art Schaden mit deckt, besteht eine Regulierungsmöglichkeit. Da es solche Tarife ginbt beantw. sich damiut auch gleichzeitig die Frage, ob eine solche Versicherung abschließbar ist.

Wenn Vergleiche / Vorschläge gewünscht werden erbitte ich direkte Kontaktaufnahme (Kommunikationsdaten auf meiner website).

Klar, kann man über Kfz-Vers. gehen - wenn die Schadenhöhe geeignet ist…Denn das geschilderte Szenario fällt in die Vollkasko.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, und können somit nicht haften. Der Geschädigte ist damit der Dumme oder ihr zahlt den Schaden aus eigener Tasche um Ärger zu vermeiden. Es gibt Haftpflich-Versicherungen die auch Schäden von deliktunfähigen Kindern einschliessen. Gruß Mario

Für Kinder unter 7 Jahren haftern die Eltern. Da Kinder bis 7 Jahre strafunmündig sind, triit in diesem Fall keine Haftpflicht ein.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Vielen Dank, das war sehr informativ.
Ich habe meine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Das Kind stand ca 10 meter von mir weg. Ich sagte ihr zuvor „Nicht mit Steinen werfen, da stehen Autos“
Hab an meinem Glas getrunken und da gibts auch schon nen Schlag, da wars dann schon passiert…

Ich hab aber auch keine Lust mich mit den Besitzern des Autos anzulegen, andrerseits möchte ich dafür nicht zahlen…

Ich dachte man darf hier keine „Ich“ Form bzw, mein, unser usw benutzen. Da ich Frage auch im Forum veröffentlicht habe, habe ich all diese Formen nicht benutzt…

Vielen dank für die Antwort, die mir sehr hilfreich war.

re: Es geht schon…
Wenn das Kind über Ihre Haftpflichtversicherung (haben Sie nun eine? Welches Unternehmen?) mitversichert ist und die Klausel „Deliktsunfähige Kinder“ (o.ä. genannt) mit abgeschlossen wurde, so reguliert die Versicherung bei so einem Schaden obwohl keine Haftung besteht. Bitte teilen Sie mir das Versicherungsunternehmen mit und evtl. die Tarifgeneration und das Tarifwerk. Dann kann ich mal schauen ob ich etwas dazu auf der Homepage der entsprechenden Versicherung finde.

Gruß

Hallo,

hier zahlt die private Haftpflicht!

keine zu haben ist schlecht…

Gruß

Hallo,

das Kind selbst haftet nicht, da zu jung. Die Eltern bzw. die zur „Tatzeit“ Aufsichtspflichtigen haften (nur), wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Das wäre zu prüfen, unabhängig von bestehenden Versicherungen (denn das hat keinen Einfluss auf die Sachlage an sich).

Grüße, M

Hallo Jana,

man braucht ein Kind nicht extra separat gegen Privathaftplicht-Schäden zu versichern. Generell sind alle in häuslich lebender Gemeinschaft mitversicherte Personen in der Privathaftpflicht. (Bis Vollendung des 25 Lebensjahres o. nach Beendigung einer Ausbildung) Einzige Ausnahme ist hier der „Singletarif“.

Kinder sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nicht deliktfähig, ab dem 7. Lebensjahr bedingt Deliktfähig und ab dem 14. Lebensjahr Deliktfähig. Eine Rolle hierbei spielt vor Gerichten aber auch das soziale Umfeld.

Wenn das Kind dauerhaft seinen ersten Wohnsitz bei der fremden Familie hat, dann braucht man das Kind in der PHV (Privathaftpflicht-Versicherung) nur einfach nachzumelden. Bei hinzukommenden neuen Risiken ist ein Kind aber auch automatisch im Rahmen der Vorsorgevers. prämienfrei bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert.

Beispiel: Ich vereinbare heute am 10.08.2010 eine PHV für mich dann ist dies die Hauptfälligkeit. Am 24.12.2010 bekomme ich zu Weihnachten einen Hund geschenkt, dann wäre dieser prämienfrei bis zum 10.08.2010 mitversichert und müsste von mir entsprechend (prämienpflichtig) nachgemeldet werden.

Also wenn das Kind dort bei der Familie gemeldet ist, dann sollte die PHV dieser Familie greifen, sofern diese nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (Kind bis 7 Jahre). Auch wenn es dort nicht behördlich gemeldet ist, könnte die PHV dieser Familie greifen.

Ist das Kind (Kind über 7 Jahre) bei den leiblichen Eltern gemeldet, so greift voraussichtlich deren PHV.

Auch kann es sein das beide Versicherer sich mit dem Schaden des Kindes beschäftigen und sich den Schaden Teilen…

Am besten beiden Versicherern melden, die machen das schon unter sich aus :wink:

Mit freundlichen Grüßen

Oracel

In der Regel bleiben die Geschädigten auf dem Schaden sitzen, da Kinder nicht haftbar zu machen sind. Hätten sie eine Vollkasko, könnte diese den Schaden übernehmen (allerdings meist mit Selbstbeteiligung und man verliert Schadensfreiheitsrabatt, deshalb nicht zu empfehlen).

Die Aufsichtsperson/Eltern wären nach §823 BGB haftbar zu machen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.

Unter Vorbehalt würde ich empfehlen, dass beide Familien (Eltern und Aufsichtspersonen) prüfen sollten, ob sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die eine Klausel für „Deliktunfähige Kinder“ einschließt. Ist in vielen guten Tarifen kostenlos drin, kann man in jedem Vergleichsrechner überprüfen. Auf meiner Homepage hab ich so ein Tool, da kannst du mal die gängigsten Tarife auf dem Markt testen, ob sie diese Klausel drin haben: http://www.saar-versicherung.de/haftpflichtversicher…

Einfach auf Seite 2 ein Häkchen bei „Deliktunfähige Kinder“ setzen und schauen, welche Tarife rauskommen und dann überprüfen, ob eure Tarife da auftauchen.

Ein Kind unter 7-10 Jahren ist nach dem BGB nicht deliktfähig. Der Geschädigte hat keinen Anspruch auf Schadenersatz! Das ist vom Gesetzgeber so gewollt!
Aber hierfür gibt es ja die Vollkaskoversicherung.