Wer zahlt den Schaden?

Hallo Zusammen,

meine Frau und ich haben uns ein Ausbauhaus bauen lassen.
Zu Beginn wurde ein Vertrag geschlossen in dem alle Details beschrieben waren. Auch die Farbe der Dachziegel.
Ein paar Monate später wurde von dem Architekten der Baufirma der Bauantrag gestellt. Im Bauantrag musste die Farbe der dachziegel auf schwarz geändert werden.
Soweit so gut.

Weitere Monate später wurde dann das Haus letztendlich aufgestellt. Dabei musste ich feststellen das rote dachziegel mitgebracht worden.
Kein Problem die richtigen könnten noch geliefert werden.

Unser Problem ist nun folgendes:
Die Lieferung der richtigen dachziegeln hat Kosten verursacht.
Die Baufirma will nun das wir diese Kosten tragen. Mit der Begründung, das wir denen das hätten mitteilen müssen. Weil es ja eine Änderung im Vertrag wäre.

Wer trägt hier die Schuld?
Wir?
Der Architekt der Baufirma, weil er es vergessen hat bei der Bestellung?
Oder die Baufirma weil die solch eine Änderung interne kommunizieren müssen?

Wären dankbar über eine Antwort.

Gruß
Steff und Lars

Hallo,

Vertrag mit wem? Welcher Inhalt?

Ich vermute mal mit dem Architekten. Dann wäre der als beauftragter Bauleiter tätig und deshalb zum Schadenersatz
verpflichtet. Da der aber scheinbar Angestellter der Baufirma ist, ist fraglich ob er eigenverantwortlich tätig geworden ist. Alles etwas dubios! Besser einen Anwalt einschalten.

Ciao Ricco

Komplexes Thema - Rate zum Anwalt
Ich kann nur feststellen, dass diese Frage blauäugiges Handeln zeigt. Sind Sie sich beim Hausbau über das Wort „Bauherr“ im Klaren? Es drüclkt aus, dass SIE der Herr über diesen Bau sind. Natürlich hat der Architekt offenbar nicht dafür gesorgt, dass die Baufirma von der anderen Farbe wusste, und diese verlangt zu Recht Kostenersatz. Aber es gibt eine Instanz, die Ist der Boss auf der Baustelle. Und das sind SIE. Nennen Sie mich altmodisch, aber nur das Geld zu haben, nutzt nichts. Man muss sich ins Projekt reinhängen und den Hut tragen, wen man sich Bauherr nennt. Also erstatten Sie der Firma die Kosten, auf gut deutsch, lassen sie die nicht auf denen sitzen (denn SIE sind der Boss) und holen Sie es sich wenn möglich vom Architekten zurück. Streiten Sie nicht, sondern seien Sie ein BAUHERR im besten Sinne des Wortes.

Hallo Roko,
Danke für die schnelle Antwort.
Ein Werksvertrag zwischen uns und der Fertighaus Firma.
In welchen Arbeitsverhältnis der Architekt mit der Firma steht kann ich nicht sagen.

Lohnt ein Anwalt bei 900 Euro schaden ? Könnte ja sein das wir die schuld bekommen und müssten dann noch die Kosten für den Anwalt tragen.

Danke und Gruß

Lars

Hallo, warum musste im Bauantrag die Farbe geändert werden?
Es gibt doch einen Vertrag und was da steht gilt
Gruß Lars

Hallo,
Danke für die offene Antwort. Zum Teil gebe ich ihnen recht. Klar ist es vertraglich gesehen unser Fehler. Aber es ist ein fertighaus Unternehmen. Architekt und Firma arbeiten Hand in Hand. Dann erwarte ich auch das so etwas kommuniziert wird.

Gruß Lars

Hallo,
Weil
as Denkmalschutzamt es so festgelegt hat.
Wir dachten der Architekt kommuniziert das intern im Unternehmen und wir haben es nicht mehr geprüft

Hallo, warum musste im Bauantrag die Farbe geändert werden?
Es gibt doch einen Vertrag und was da steht gilt
Gruß Lars

Hallo Steff und Lars,
ich bin bei Euerem Fall der Meinung, daß das kein Rechtsproblem ist, sondern ein Problem der geschäftlichen Kooperation.

Ihr habt geschrieben, der Architekt war/ist der angestellte Architekt der Baufirma. Der Vertrag, den Ihr mit der Baufirma geschlossen habt, wurde doch in Folge dessen schwerpunktmäßig von diesem Architekten entworfen und verantwortlich gemacht. Die Änderung der Dachziegelfarbe lief doch dann in 1. Linie über seinen Schreibtisch, unterlag seiner Verantwortung und letztlich wußte niemand besser als der Architekt der Baufirma, daß da nun schwarze Dachziegel hermüssen und eben keine roten, damit der Bau von der Behörde überhaupt genehmigt wird.

Damit ist nach meiner Meinung die Baufirma, ihr Architekt, bestens in das gesamte Genehmigungsverfahren integriert und informiert. Dieser Architekt hat halt nun leider versäumt, den für die Dachziegelbestellung Verantwortlichen, seinen Kollegen von der eigenen Baufirma, über die Sachlageänderung von der Urplanung zur aktuellen Genehmigungs-Sachlage zu informieren.
Und der Dachziegelbesteller der Baufirma hat versäumt, vor der definitiven Abgabe seiner Bestellung beim Architekten nochmal nachzufragen, ob es und welche Änderungen zum Urplan es nun letztlich gegeben hat.
Und deshalb muß die Baufirma selbst diese dadurch entstandenen Umstände tragen und auch die höheren Kosten.
Ihr beide, Steff und Lars, habt doch überhaupt nie irgendwelche Baustoffe für Euer künftiges Haus bestellt. Das hat doch ausschließlich nur diese Baufirma gemacht! Ich nehme schon an, daß das so ist, und baue darauf meine gesamte Argumentation auf!

Wenn ein Mensch für diesen Schaden geradestehen muß und für die höheren Kosten aufkommen, dann zuerst dieser Architekt, dann der verantwortliche Dachziegelbesteller der Baufirma, als 3. der Baufirmen-Inhaber und (theoretisch nur noch)Ihr beide.
Ich weiß nicht, wie ich dies besser darstellen und begründen könnte.
Viel Glück und herzliche Grüße
Bernhard

Hi Lars,

wenn es ein WERKvertrag (ohne S) ist, dann ist wohl der Architekt Mitarbeiter der Baufirma und die hat das vereinbarte Werk zu errichten. Da das Werk offensichtlich auch den Bauantrag beinhaltete, sind Änderungen daraus in ihrem Verantwortungsbereich, zumal die Farbe allein m.W. keine Mehrkosten verursacht. Es sei denn sie hat extra deswegen beim Bauherrn nachgefragt, was sie beweisen müsste. Erscheint mir aber unlogisch, denn die vereinbarte Farbe war ja nicht genehmigungsfähig und die neue kostet nix extra. Du verstehst? In dem Kreis liegt die Schuld, aber wo? Da muss Deine Darstellung etwas detailliert werden, das könnte ein Anwalt recht schnell. Dann wäre auch klar, wer schuld ist. Das kannst Du Dir nun aber auch selber klar machen, hoffe ich.

Ciao Ricco

Ciao Ricco

Hallo Bernhard,
Danke für die sehr ausführliche Antwort. Damit hast du uns erstmal geholfen.

Gruß Lars

Hallo Ricco,
nochmal danke für die ausführliche Antwort. Damit hast du uns erstmal sehr geholfen.

Gruß
Lars

Hallo Steff und Lars,
zuzahlentürlich der Architekt der Bufirma bzw. die Baufirma. Ihr müst dazu Euren Vertrag lesen.
Grüße

Persönlich verstehe ich die Lage absolut. Und denke auch, dass es möglicherweise schadensersatzrechtliche Relevanz haben kann. Aber das ist dann Anwaltssache. Gehen Sie bitte zukünftig von keinen Selbstverständlichkeiten aus. Fragen Sie lieber dreimal nach… Die Braven haben bislang auf dem Bau oft verloren. Die Nervtöter setzen sich durch.

Hi,
kann dir leider so nicht ganz folgen. Was steht im Vertrag zwischen euch und der Baufirma? Wenn da schwarz steht ist es eindeutig Baufirmas problem. wenn da rot steht wäre es wohl euer problem. wenn da garnix steht muß man sich anschauen wer, wann was hätte kommunizieren müssen.
Aber letzendlich entscheidend ist ja auch was die für Kosten ersetzt haben wollen: streitet man sich mit hilfe eines anwalts (kosten), oder sucht man das gespräch und einigt sich auf einen betrag X.
Hoffe das hilft euch etwas?
Gruß
Mo

Hallo,
Weil
as Denkmalschutzamt es so festgelegt hat.
Wir dachten der Architekt kommuniziert das intern im
Unternehmen und wir haben es nicht mehr geprüft

Hallo, warum musste im Bauantrag die Farbe geändert werden?
Es gibt doch einen Vertrag und was da steht giltm
Gruß Lars

Das hätte nach meiner Meinung der Architekt wissen müssen
.der Baufirmakann man keinen Vorwurf machen.
Wenn ihr also den Architekten mit der Planung und der bauaufsicht beauftragt habt liegen die Mehrkosten bei ihm.
Aber ich bin kein Anwalt.
Gruß Lars

Hallo Steff und Lars.

Grundsätzlich hat der Architekt in der Beratung den B-Plan zugrunde zu legen. Ist hier die Farbe der Dachziegel genannt, dann trifft ihn die Schuld.

Da das Problem bereits gemäß Baugenehmigung klar zu Tage getreten ist, hierüber neue Veranlassungen getroffen worden sind, ist hier auch der Architekt in der Pflicht.

Ich würde ihn unter Fristsetzung höflich (aber klar und deutlich) auffordern die Angelegenheit für Euch kostenneutral zu regeln. Versäumt er die Frist, dann würde ich einen Fachanwalt einschalten.

Nun ist nicht jeder Bauvertrag zu vergleichen. Daher sollte erst einmal wie beschrieben begonnen werden.

Viel Erfolg.

Peter-Wilhelm

Hallo, lars51 !

Du weißt natürlich, daß dieses Forum keine Rechtsberatung ersetzen kann, nicht wahr ?

Ich gehe mal davon aus, daß Ihr die Endlieferanten der Dachziegel nicht selbst beauftragt habt. Üblicherweise werdet Ihr einen Vertrag entweder mit A) dem Architekten oder mit B ) der Baufirma haben.
In beiden Fällen stehen der Architekt und die Baufirma in einer direkten Rechtsbeziehung zueinander.

Wie Du es darstellst, sieht es für mich nach einem Versäumnis des Architekten aus.
Ggf. hätte er das Ergebnis des Bauantrags kommunizieren, abstimmen und eventuell sich daraus ergebende Planänderungen koordinieren müssen.
Das allerdings hängt natürlich vom Umfang seiner Beauftragung ab. Wenn es so ist, wie ich annehme, dann wäre es also eine Sache zwischen dem Architekten und der Baufirma.
(Architekten haben für sowas übrigens Versicherungen.)

In den Aufträgen müßte ziemlich genau geregelt sein, wer was wann und wie zu tun hat.

Gruß von
Monika

Hallo.

Ich denke es wird schwer bis unmöglich sein, dem Architekten,grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachzuweisen.Sofern Sie als Bauherr dieses nicht können, bleiben Sie in der Haftung.

Mfg,

Zunächst mal eine Feststellung von mir: ich bin kein Rechtsanwalt, sondern nur ein einfacher Mensch der bestimmte Erfahrungen im Leben schon gemacht hat.
Die Schuldfrage zu klären geht man so vor:
Wer war dafür zuständig, dass alle Informationen alle Beteiligten erreichen? Wenn diese Frage beantwortet ist, dann haben Sie den „Schuldigen“.
Grüße
mr.timer

Guten Tag, zu diesem Thema kann ich leider keine sachkundige Auskunft erteilen. MfG Kockrick