Mich würde mal folgende Information interessieren. Ein völlig an den Haaren herangezogeder Fall:
Mutter A bringt Sohn (5,5 Jahre) zu Familie B zum spielen. Abgesprochen wird, dass das Kind gegen 18 Uhr wieder abgeholt wird. Sohn B ( 5 Jahre) und Sohn A haben nach kurzer Zeit den Wunsch zu Familie C ( 100 m. , Nachbarschaft) zu gehen. Dort ist Sohn C ( 4 Jahre) bei dem beide Kinder vorab schon zum spielen waren. ( auch alleine).Mutter B bringt Kinder zu Familie C, bespricht mit Mutter C ob das ok wäre und geht wieder Heim.
Die drei Kinder spielen eine Weile im Haus, äußern dann den Wunsch draußen mit Strassenmalkreide zu malen, Roller fahren, Fussball spielen, etc.
Mutter C erlaubt Ihnen das. Die Kidner gehen über die Terrasse in den Garten, dann aber vor das Haus zum malen ( ein sehr wenig befahrender Wendehammer).
Mutter C räumt eben noch einen Tisch auf, geht ins Bad und zieht sich dann selber an, um mit den Kindern draußen zu spielen. Währendessen blickt sie immer nach draußen und sieht die Kinder unauffällig spielen.
Nach ca. 10 min. ist sie dann auch draußen, spielt mit den Kindern.
Irgendwann fällt ihr Blick auf das Familienauto. Es ist mit Strassenmalkreide bemalt. Auf die Frage wer das war, antworten alle drei Kinder einstimmig, dass es Kind A und Kind B war.
Tatsache ist: 4 Kratzer auf dem Auto.
Mutter C geht sofort zu Mutter B um ihr die Sache zu schildern. Mutter B kommt mit zum Auto C um sich ein Bild zu machen. Mutter C solle doch zum örtlichen Lackierer fahren, Kv machen lassen und dann würde man das der Versicherung einreichen.
Um 18 Uhr geht Mutter C dann noch zu Familie B um auch Mutter A persönlich zu informieren. Auch da die Aussage: KV und dann Versicherung.
Am nächsten Werktag fährt Mutter C also zum Lackierer, läßt einen KV machen. Reparaturkosten belaufen sich auf 1769 Euro bei einer fachlich einwandfreien Schadensbeseitigung. Familie C sieht es nicht ein, einfach nur mal eben so drüber polieren, oder gar nen Lackstift zu benutzen.
Mutter C Übergibt KV an Vater B.Vater B Zitat: so hoch auf die Motorhaube kommt kein Kind ( was nicht zutrifft, die Kinder haben es ja gemacht) und Mutter A sagt nach erhalt des Kv´s: interessiert mich nicht, ich war nicht dabei.
Leider haben wir von der Kreide an sich keine Fotos gemacht. Aber Mutter B war ja kurz nach dem Schaden vor Ort und hat es gesehen.
Wer muß denn nun für den Schaden aufkommen? Mutter C? weil sie 10min. nicht direkt neben den Kindern stand ( auch im Kindergarten werden Kinder in 3er Gruppen alleine auf den Spielplatz gelassen). Oder die Versicherungen von Familien A und B ( mit kleinen Schwankungen des Vorgangs). Mir ist bekannt, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter ( 7?) nicht haftbar zu machen sind. Aber kann man da grundsätzlich die Schuld auf Mutter C schieben, da diese die Aufsichtspflicht verletzt hat ?
zum Glück ist das ein and en Haaren herbeigezogener Fall…ich hätte arge Probleme damit, wenn die Frau der ich mein Kind in Obhut gebe, dies an an Dritte weitergibt.
Damit nicht genug lässt Mutter C die Kinder in diesem Alter auch noch völlig ohne Aufsicht alleine draussen…*weia*
und dann noch zu dritt wo man doch weiß, dass sich der möglich anzustellende Unfug mit der Anzahl der Kinder um ein vielfaches potenziert *g
Also…Kinder unter 7 sind grundsätzlich nicht für die von ihnen verursachten Schäden haftbar zu machen. Es ist also leicht möglich, dass die Versicherung nicht für Schäden zahlt die Filius bei Freunden/Bekannten verursacht, weil sie nicht müssen.
Ansonsten haftet derjenige, der die Aufsichtspflicht verletzt hat…nur, wer genau das jetzt ist *grübel*
Ich könnte mir vorstellen, dass Mutter A eine Zahlung verweigern wird, weil sie sagt Kind A war in Obhut von Mutter B, sie selbst hat also keine Aufsichtspflichtvereltzung begangen…
Mutter B wird vermutlich ähnlich argumentieren, da sie ja die Kinder der Auficht von Mutter C übergeben hat.
Das ist eine interessante Konstruktion, ich bin mal gespannt was dabei rumkommt…sofern Du vor hast den Fall weiter zu entwickeln
darüber bin ich gestolpert nachdem ich nach „deliktunfähigen Kindern“ gesucht habe. Einen solchen Passus sollte die Haftpflichtvers. anscheinend enthalten um auch Schäden durch Kinder unter 7 abzudecken.
Ist das Lackieren einer Motorhaube wirklich so schweineteuer? Gibts keine Alternative, oder einen günstigeren Lackierer?
Vielleicht bestünde ja auch die Möglichkeit die Kosten zu dritteln, so dass man sich abseits der (vermutlich eh nicht zahlenden) Versicherung einigen könnte? Denn eigentlich haben ja alle drei Parteien dazu beigetragen, dass der Schaden entstehen konnte.
Stefan hat recht. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen, denn die Kinder sind noch nicht deliktfähig und die Mutter hat ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Die Richter billigen Kindern inzwischen recht große (Spiel)Freiräume zu, da wird es schwer eine Aufsichtspflichtverletzung des Elternteiles zu belegen.
Ist das Lackieren einer Motorhaube wirklich so schweineteuer?
Jops, ich mußte sogar die Erfahrung machen, dass ein handtellergroßer Kotflügel-Kratzer an einem 10 Jahre alten Golf mal fix €1200 kosten kannn - und eine Motorhaube ist was größer
Mutter C räumt eben noch einen Tisch auf, geht ins Bad und
zieht sich dann selber an, um mit den Kindern draußen zu
spielen. Währendessen blickt sie immer nach draußen und sieht
die Kinder unauffällig spielen.
Nach ca. 10 min. ist sie dann auch draußen, spielt mit den
Kindern.
Irgendwann fällt ihr Blick auf das Familienauto. Es ist mit
Strassenmalkreide bemalt. Auf die Frage wer das war, antworten
alle drei Kinder einstimmig, dass es Kind A und Kind B war.
Tatsache ist: 4 Kratzer auf dem Auto.
Mutter C geht sofort zu Mutter B um ihr die Sache zu
schildern. Mutter B kommt mit zum Auto C um sich ein Bild zu
machen. Mutter C solle doch zum örtlichen Lackierer fahren, Kv
machen lassen und dann würde man das der Versicherung
einreichen.
Um 18 Uhr geht Mutter C dann noch zu Familie B um auch Mutter
A persönlich zu informieren. Auch da die Aussage: KV und dann
Versicherung.
Am nächsten Werktag fährt Mutter C also zum Lackierer, läßt
einen KV machen. Reparaturkosten belaufen sich auf 1769 Euro
bei einer fachlich einwandfreien Schadensbeseitigung.
Familie C sieht es nicht ein, einfach nur mal eben so drüber
polieren, oder gar nen Lackstift zu benutzen.
Würde Familie C das genauso sehen, wenn das eigene Kind beteiligt gewesen wäre?
Mutter C Übergibt KV an Vater B.Vater B Zitat: so hoch auf die
Motorhaube kommt kein Kind ( was nicht zutrifft, die Kinder
haben es ja gemacht) und Mutter A sagt nach erhalt des Kv´s:
interessiert mich nicht, ich war nicht dabei.
Leider haben wir von der Kreide an sich keine Fotos gemacht.
Aber Mutter B war ja kurz nach dem Schaden vor Ort und hat es
gesehen.
Wer muß denn nun für den Schaden aufkommen? Mutter C? weil sie
10min. nicht direkt neben den Kindern stand ( auch im
Kindergarten werden Kinder in 3er Gruppen alleine auf den
Spielplatz gelassen). Oder die Versicherungen von Familien A
und B ( mit kleinen Schwankungen des Vorgangs). Mir ist
bekannt, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter ( 7?) nicht
haftbar zu machen sind. Aber kann man da grundsätzlich die
Schuld auf Mutter C schieben, da diese die Aufsichtspflicht
verletzt hat?
Verstehe ich das richtig? Es war C’s eigener Wagen?! Welchen Unterschied macht für Mutter C, ob Sie als Verursacherin (durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht) haftet und einfach aus juristischen Gründen als Geschädigter Pech gehabt hat?
ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, ist hier unerheblich, denn diese wäre Mutter C zuzurechnen. Da Mutter bzw. Familie C gleichzeitig Geschädigte ist: Pech gehabt.
Da der Lack nicht nur bemalt, sondern auch zerkratzt ist, kann dies als „Unfallschaden“ über die Vollkaskoversicherung abgerechnet werden, sofern eine solche besteht.