Wer zahlt den Zaun?

Hallo zusammen,

in NRW gibts den ‚Leitsatz‘, daß auf das Begehren einer Partei einen Zaun auf die gemeinsamen Grenze zu setzen, beide Parteien hälftig zahlen müssen. Soweit so gut.

Aber, wenn Eigentümer A nun einen Holzzaun für X Euro haben möchte, Eigentümer B aber nur bereit ist, das Minimum zu zahlen, wie gehts dann vernünftig weiter?

Hätte sogar B das Recht Zahlungen ganzlich zu verweigern, wenn A nicht mit z.B. einem Maschendraht zufrieden ist?

Thx

Tom

Hallo Tom,

schau einmal in Nachbarschaftsrecht von NRW. Da ist das bestimmt geregelt.

Christian

Wer will nen schönen Zaun.
Hallo
Ganz einfach,Minimum Maschendraht sperrt das Grundstück ab. Das geht dann durch zwei ,wenns dem Nachbarn nicht mehr wert ist.
Wers schöner haben will bezahlt das auch .
Alleine .(…je aber das kostet nicht die Welt)
Hab ich durch mit den Nachbarn ,aber war mir auch der schöne Holzstaketenzaun wert.

Gruss
Nachbarin Kosmokatze
(Holzzaunfan )