Wer zahlt der Einmruchschaden, wenn der Mieter sich weigert seine Vers. heranzuziehen?

Nach einem Einbruch weigert sich der Mieter, seine Hausratversicherung zur Schadensregulierung heranzuziehen und zahlt den Einbruchschaden auch nicht selbst. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter, sich den Einbruchschaden ersetzen zu lassen?
Gebäudeversicherung?
Nebenkosten?

Hallo!

Wieso wäre denn der Mieter dafür zuständig ?

Angenommen, Fenster ist aufgebrochen und muss ersetzt werden. Angemietet war intaktes Fenster, also muss auch ,bitteschön, der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand wiederherstellen.
Der Mieter hat es nicht verschuldet, weder fahrlässig noch sonst wie.

Und wie käme denn die Versicherung des Mieters (was wäre,wenn der keine hat ?) auf die Idee einen unverschuldeten Schaden am Vermietereigentum zu ersetzen ?

Vermieter hat doch eine Gebäudeversicherung. Die sollte Einbruchschäden tragen.

Nebenkosten ?  Man will dem geschädigten Mieter die Kosten aufdrücken ?

MfG
duck313

Sofern der Schädiger nicht ermittelt und in Haftung genommen werden könnte, trägt der Eigentümer seinen Schaden selbst, sofern keine Gebäudeversicherung hierüber leistungspflichtig wäre.

Was hätte wohl der Mieter damit zu tun?

G imager