Wer zahlt die 2. Gesellenprüfung?

Hallo an alle,

folgende Situation:
Tischlerlehrling A hat die Gesellenprüfung vergeigt und leider nicht bestanden. Das Ausbildungsverhältnis wurde mündlich bis zur nächsten Prüfung ein halbes Jahr später verlängert. Diese Prüfung wurde bestanden, doch leider wurde vom Ausbildungsbetrieb versäumt, diese Verlängerung der Ausbildung bei der HWK anzugeben. Jetzt bekam der Lehrling von der HWK die Rechnung zur Gesellenprüfung.
Die Frage nun: Wer muss die Rechnung bezahlen? Der Lehrling A oder der Ausbildungsbetrieb? Ist das irgendwo gesetzlich geregelt, wie das bei Wiederholung der Prüfung ist?
Ich hoffe, dass es verständlich geschrieben ist und Irgendjemand mir helfen kann.
Vielen Dank schon mal und Gruß
Dietmar

Googel doch mal Berufsbildungsgesetz, dort ist das geregelt.
§14 Pkt.3 „Der Betrieb hat“…
Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind…
§21 hier findest Du etwas zur Wiederholungsprüfung!
Meiner Meinung nach kann ein Azubi die Fortsetzung seiner Ausbildung bis zur 1.Wiederholungsprüfung verlangen, Material und Werkzeug stellt auch dann kostenlos der Ausbildungsbetrieb.