hallo alle zusammen,
stellt euch doch bitte einmal, natürlich rein hypothetisch, folgende situation vor:
ein mieter mindert gerechtfetigt die miete. Der VM kündigt sofort, woraufhin der M einen anwalt aufsucht. der RA verfasst ein schreiben an den VM und erläutert die ungerechtfertigte kündigung. einige tage später erhält der M ein schreiben vom RA des VM mit der rücknahme der kündigung und akzeptanz der mietminderung. der RA des M übersendet daraufhin seine rechnung an den VM. doch jetzt bestreitet der VM, jemals ein schreiben erhalten zu haben und verweigert jegliche zahlung.
Der Mieter. Warum der RA versucht, das Geld beim Vermieter einzutreiben, ist mir schleierhaft. Es liegt ja keinerlei Prozess mit Kostenentscheidung vor … oder gibt es da noch irgendwelche fehlenden Informationen?
es kommt nicht darauf an, ob ein Prozess geführt wurde oder nicht, bereits es kann auch ein Verzugsschaden entstanden sein, den der „Verzugsverursacher“ zu tragen hat.
ich habe das so verstanden, daß der Mieter die Miete gemindert
hat, weil der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkam.
Ich auch.
Und daraufhin hat der Vermieter gekündigt.
Worauf der Mieter sich dann einen Anwalt nahm - also als Reaktion auf die Kündigung, nicht wegen des Mangels.
Und um dessen Bezahlung geht es jetzt.
Ich kann hier keinen Verzug erkennen (erst recht keinen Verzugsschaden), der den Anwalt für den Mieter notwendig gemacht hätte.
Ich hatte das so aufgefasst, daß der Vermieter aufgrund des Schreibens des Anwaltes die Kündigung zurücknahm und die Mietminderung anerkannt hat. Daraus habe ich die Schlußfolgerung gezogen, daß das Schreiben des Anwaltes ja beim Vermieter angekommen war, schließlich hat er ja sich daraufhin auch einen Anwalt genommen.
Deswegen bin ich bei dem „nicht erhaltenen“ Schreiben davon ausgegangen, daß es sich um eine Inverzugsetzung handelte. Aber Du hast Recht, das ist, bei näherer Betrachtung, doch zu weit hergeholt.
Trotzdem ist es nicht so, daß nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Kosten dem Gegner auferlegt werden können. Das kann - beispielsweise bei einem Verzug - auch bei außergerichtlich Verfahren passieren.
aber richtig durchblick ist beim mieter noch nicht. tinchen hat es ganz richtig gesehen. der mieter ist zum RA gegangen, um sich über seine rechte bezgl. der kündigung beraten zu lassen. der RA sagte, die kündigung wäre absolut rechtswidrig und somit müßte der VM auch die kosten tragen. (der M hat wegen dem mangel auch bei gericht eine eintweilige anordnung beantragt u. erhalten).
das kuriose aber ist das bestreiten des schreibens, der VM geht aber dennoch einfach mal zu RA und nimmt die kündigung zurück. aber Mieters RA will er nicht bezahlen, weil, er hat ja nie einen brief erhalten.
ja und nun soll der mieter zahlen. immerhin 700,00 euro.kein gutes geschäft bei einmaliger mietminderung.
wäre nett, wenn nochmal antwort kommt.
da der RA seine Rechnung an den VM schickte, war er offenbar
der Meinung, der müßte das bezahlen. Der Rest wäre eigentlich
Sache zwischen den beiden.
Oder hat der RA zwischenzeitlich seine Meinung geändert?
hallo, dank für antwort.
sehe das genau so.
vermutlich kann der RA den zugang des schreibens inkl. rechnung nicht beweisen. darum soll der mieter zahlen.
stellt euch doch bitte einmal, natürlich rein hypothetisch,
folgende situation vor:
ein mieter mindert gerechtfetigt die miete.
Eine gerechtfertigte Minderung könnten nur Gerichte beurteilen.
Eine Beurteilung vom M alleine muß nicht reichen um gerechtfertigt zu sein.
Der VM kündigt
sofort, woraufhin der M einen anwalt aufsucht. der RA verfasst
ein schreiben an den VM und erläutert die ungerechtfertigte
kündigung. einige tage später erhält der M ein schreiben vom
RA des VM mit der rücknahme der kündigung und akzeptanz der
mietminderung.
bis hierhin alles normal
der RA des M übersendet daraufhin seine
rechnung an den VM.
Der RA des M sollte seine Rechnung an den M schicken, der M hat diesen RA ausgesucht und beauftragt. Ein Rechtstitel lag bislang dazu nicht vor.
doch jetzt bestreitet der VM, jemals ein
schreiben erhalten zu haben und verweigert jegliche zahlung.
Der Eingang einer Willenserklärung muß der Erklärer beweisen. Er könnte natürlich ein weiteres Schreiben vom RA bekommen, mit Beweis. Die Begründung für eine Nichtzahlung vom VM würde vermutlich dann anders ausfallen. Vermutlich wird der VM mitteilen, dass der VM diesen RA nicht beauftragt hat und demzufolge der VM auch keinen Anlaß sieht Rechnungswünsche zu begleichen.
was meint ihr, wer muß die rechnung bezahlen ??
Der M. Wenn der M will, kann der M den VM zur Zahlung der (überhöhten) RA Rechnung vom M verklagen. Der M könnte aber auch mal prüfen, ob da regulär nach BRAGO vom RA abgerechnet wurde.