Wer zahlt die Anwaltskosten Rechnungsversäumnis?

Am 29.08.2011 entstand eine ärztliche Untersuchung mit anschließender Diagnose und schriftlicher Rechnung der entstandenen ärztlichen Kosten in Höhe von 326,-Euro. Es ist versäumt worden, die Rechnung zu bezahlen, so dass am 29.10.2011 der Arzt persönlich angerufen und bezüglich der Rechnung erinnert hatte. Es wurde dem Arzt zugesichert, die Rechnung zu bezahlen, was dann auch am 11.11.2011 geschah. Einen Tag zuvor (10.11.2011) erschien ein Anwaltschreiben mit der Aufforderung, die Rechnung zu begleichen und gleichzeitig auf Grund des Verzuges für die Anwaltskosten in Höhe von 83,- Euro aufzukommen. Die Anwaltskosten wurden bisher ignoriert. Am heutigen Tag (08.12.2011) erschien eine erneute Aufforderung des Anwalts, seine Anwaltskosten zu zahlen. Der o. a. Arzt teilte heute (08.12.2011) am Telefon mit, dass er i.d.R. 1-2 Wochen nach seinem Erinnerungsanruf warten würde, bevor er einen Anwalt beauftragt. Dies trifft in diesem Fall ja wohl nicht zu…
Die Frage zu dieser Sache lautet,:
Ist der „Schuldner“ tatsächlich gem. §§ 280, 286 BGB in Verzug geraten und für die Anwaltskosten zu verantworten?

Danke für alle Antworten

Der
o. a. Arzt teilte heute (08.12.2011) am Telefon mit, dass er
i.d.R. 1-2 Wochen nach seinem Erinnerungsanruf warten würde,
bevor er einen Anwalt beauftragt. Dies trifft in diesem Fall
ja wohl nicht zu…

Äh … doch … die Zeitspanne zwischen dem 29. Oktober und dem 9. November kann man doch getrost als „1-2 Wochen“ bezeichnen, warum denn nicht?

Die Frage zu dieser Sache lautet,:
Ist der „Schuldner“ tatsächlich gem. §§ 280, 286 BGB in Verzug
geraten und für die Anwaltskosten zu verantworten?

Seltsam. Du kennst die Paragraphen, aber Du liest sie nicht. Der Anruf am 29. Oktober war eine Mahnung, und seitdem ist der Schuldner (warum die Anführungszeichen?) auch im Verzug.

hi

da stellt sich mir die frage, warum die rechnung nicht am 29.10 oder 30.10 angewiesen wurde.

ich finde es auch unerträglich nervtötend, den kunden hinterher zu telefonieren. eine leistung wurde erbracht, die muss auch bezahlt werden.

ich denke die kosten wird der verursacher tragen müssen…zurecht.

gruss

Welches Zahlungsziel stand in der Rechnung?

Seltsam. Du kennst die Paragraphen, aber Du liest sie nicht.

Die Paragraphen standen ja wahrscheinlich im Schreiben des Anwalts, wo er sie einfach abgeschrieben hat (Vermutung). Nicht jeder traut sich zu, einen Gesetzestext richtig zu verstehen (oder auch nur im Internet zu finden?).