Wer zahlt die Anzahlung?

Ich habe mal eine Frage bezüglich einer Anzahlung. Klingt vielleicht ein wenig nach Kindergarten aber mir es doch wichtig die Antwort zu wissen. Ich habe für mich und meine Freundin eine Ferienwohnung gebucht und die Anzahlung von meinem Fehler geleistet. Nach einer Woche bekam ich einen Anruf meiner Freundin, in dem sie mir mitteilte, das sie das Geld dafür nicht aufbringen könne und ich die Wohnung doch stornieren solle. Dies habe ich gemacht nur leider war die Anzahlung natürlich futsch. Wer kommt nun für diese Kosten auf? Muss ich diese übernehmen oder Sie?

Tut mir leid aber ich weiss hier auch nicht weiter
reden sie vielleicht nochmal mit den Vermietern der Wohnung

Hi,
fair wäre es, die Kosten zu teilen - aber es rechtlich durchzusetzen ist nicht ganz einfach. Ohne schriftliche Unterlagen wäre es für ein Gericht schwer nachvollziehbar. Mein Tipp: Schreib das Geld ab unter der Kategorie „Erfahrungen“.

Da werden sie schon auf dem Verlust sitzen bleiben. Die freundin ist auf alle Fälle nicht haftbar. Man sollte sich früher absprechen. Aber wieso ist die Anzahlung futsch ? Der vermieter kann doch nur berechnen wenn kurzfristig nicht neu vermietet werden kann – da würde ich aber mal nachfragen.

Die Antwort ist relativ einfach: wer bestellt, bezahlt auch.
Es sei denn, es gibt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Freundin, die besagt, dass Sie beide die Ferienwohnung buchen wollen.
LG
Mike-Lohfelden

Bin leider erst heute aus dem Ausland zurück, konnte daher nicht früher antworten. Da Sie gebucht haben, denke ich werden Sie die Anzahlung abschreiben können. Denke das deshalb, da Sie nicht verheiratet sind, keine zustimmenden schriftliche Unterschrift Ihrer Freundin zur Anmietung der FW haben und von Ihrem Konto die Anzahlung geleistet haben: Vielleicht besteht die Möglichkeit einer 1/2, 1/2- Lösung, sollte die Freundschaft weiter bestehen !!! L.G. Bianca

da halt ich mich raus…

ULI