Wer zahlt die Beerdigung?

Hallo,

nehmen wir mal an, Person A und dessen Geschwisterkind B haben seit ca. 20 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Er hat sie in deren Kindheit verlassen.
Der Vater ist nun gestorben. Die Pathologie verlangt nun von A und B, dass diese einen Bestatter beauftragen und die Kosten übernehmen.
Ist das rechtlich richtig so?
Was muss man machen, damit man diese Bestattung nicht zahlen muss, immerhin kennt man diese Person ja überhaupt nicht?
Braucht man einen Nachweis, das man keinen Kontakt zum Verstorbenen hatte?

Gruß

Dodger

moin
erbe ausschlagen und fertig

Hi,

steht wo? Es kommt doch darauf an, ob man bestattungspflichtig ist:

ttp://bestatterweblog.de/archives/Bestattungspflicht,-Bestattungspflichtiger,-Bestattungsberechtigter/1974

Gruß
Tina

http://bestatterweblog.de/archives/Bestattungspflich…

Sorry, Link war nicht vollständig!

Guten Tag,

http://bestatterweblog.de/archives/Bestattungspflich…

Sorry, Link war nicht vollständig!

Danke für den Link, sehr aufschlußreich.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es keinen Möglichkeit für A und B, die Kostenübernahme abzulehnen.

Dodger

Hi,

hier noch ein Auszug aus Wiki mit entsprechenden Urteilen:

* Fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen entbindet nicht von der Bestattungspflicht
o OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 2002, 8 PA 94/02;
o VG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2005, 6 K 93/05;
o Urteil des VGH Mannheim vom 19. Oktober 2004, 1 S 681/04;
o VG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2001, NJW 2002, 3491.

* Der Bestattungspflichtige hat die Kosten der Beerdigung nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen nicht zu tragen, wenn es unzumutbar ist. Etwa falls der Bestattungspflichtige vom Verstorbenen schwer misshandelt wurde und dies beweisbar ist (VG Koblenz, Urteil 5K 3706/03.Ko vom 30. Juni 2004).

Gruß
Tina

Hallo,

nur mal so ne Idee: Können A und B nicht den Körper als Körperspende der nächsten Uni zur Verfügung stellen? Dort werden immer Anschauungsobjekte für werdende Ärzte gebraucht. Um die Bestattung muss man sich dann nicht mehr kümmern, soweit ich das verstanden habe.

Das der zu Bestattende dann aber nicht an einem Stück bleibt, ist A und B klar, oder?

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

das wird wohl (zum Glück!) nicht funktionieren.

Eine Körperspende kann auch nur dann angenommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einen entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweiligen anatomischen Institut abgegeben hat. Praktisch alle Institute haben hierzu eigene Formulare und Bestimmungen. Somit muss ein Körperspender selbst aktiv werden und vorab Kontakt mit dem Institut aufnehmen.

Siehe auch http://www.bestattungsplanung.de/pages/bestattungsar…

Schöne Grüße

Matthes

1 „Gefällt mir“

Hi,

auf was für Ideen manche so kommen. Es sollte doch wohl jedem selbst überlassen sein, was mit seinem Körper nach seinem Tod geschieht.

Außerdem haben viele Institute schon so viele Leichen im Keller, die nehmen gar nicht mehr Jede an, da muß schon was Besonderes sein. Es hat sich wohl schon herumgesprochen, daß eine Beerdigung ganz schön teuer werden kann.

Gruß
Tina

1 „Gefällt mir“