Wer zahlt die Beerdigung?

Hallo!

§ 1968 BGB besagt, dass die Beerdigungskosten vom Erben zu tragen sind. Was passiert nun, wenn
a) keine Erben da sind, bzw
b) alle Kinder das Erbe ausschlagen?

Der „letzte Erbe“ ist ja Vater Staat, wird die Beerdgung dann von allen Steuerzahlern getragen???

Gruss

Mutschy

Hallo Mutschy,

sind keine Erben vorhanden kommt der Staat für die Kosten auf.

Sind Erben vorhanden werden sie die Kosten tragen müssen.
Das Auschhlagen der Erbschaft befreit nicht unbedingt davon. (Obwohl dieser Glaube weit verbreitet ist…)

Gruß elmore

§ 1968 BGB besagt, dass die Beerdigungskosten vom Erben zu
tragen sind. Was passiert nun, wenn
a) keine Erben da sind, bzw

Dann werden die nächsten Angehörigen herangezogen. Hier die Kinder.

b) alle Kinder das Erbe ausschlagen?

Pech gehabt, es befreit nicht von der Pflicht zur Übernahme der Kosten der Beerdigung der nächten Angehörigen.

Der „letzte Erbe“ ist ja Vater Staat, wird die Beerdgung dann
von allen Steuerzahlern getragen???

Nur, wenn die Angehörigen mittellos sind. Also z.B. Sozialleistungsbezieher. Errechnen tut das, dass Sozialamt.