§ 1968 BGB besagt, dass die Beerdigungskosten vom Erben zu tragen sind. Was passiert nun, wenn
a) keine Erben da sind, bzw
b) alle Kinder das Erbe ausschlagen?
Der „letzte Erbe“ ist ja Vater Staat, wird die Beerdgung dann von allen Steuerzahlern getragen???
sind keine Erben vorhanden kommt der Staat für die Kosten auf.
Sind Erben vorhanden werden sie die Kosten tragen müssen.
Das Auschhlagen der Erbschaft befreit nicht unbedingt davon. (Obwohl dieser Glaube weit verbreitet ist…)