Auf einem dem Fahrzeugbesitzer gehörenden Parkplatz (Eigentum) stellt dieser für längere Zeit seinen Wagen ab. Nun muß am Nachbargrundstück gearbeitet werden und der Eigentümer ist nicht erreichbar. Daher wird der Wagen von der Hausverwaltung versetzt bzw. abgeschleppt und nach einiger Zeit wieder beschädigt zurückgebracht.
Wen kann man schadensersatzpflichtig machen: den Abschlepper, die Hausverwaltung oder beide?
Hallo
Ich würde mich auf jeden Fall mit beiden in Verbindung setzen und die ganze Sache schildern . Schadenersatzpflichtig ist eigentlich die Abschleppfirma aber die werden es erst einmal abstreiten . Das wird auf jeden Fall nicht einfach .
viele Grüße noro
Ich stehe auf dem Standpunkt, wer das Umsetzen veranlasst, haftet auch. Also hier die Hausverwaltung.
Die kann sich ja selbst an den beauftragten Abschlepper halten.
Auch im Verkehrsrecht ist es (neuerdings nach BGH-Urteil) so, nicht der Abschlepper sondern die Ordnungsbehörde als Auftraggeber haftet !
Abschlepper ist nur deren „Erfüllungsgehilfe“.
Und das kann man auch auf das privat veranlasste Umsetzen/Abschleppen übertragen.
Das Problem der Beweisführung (Schaden vorhanden oder erst durch Abschleppen entstanden) bleibt. Es liegt aber an der Hausverwaltung, den Vorhalt, Wagen wurde beschädigt, zu entkräften .
Üblich dokumentieren die Abschlepper den Zustand des Wagens durch Fotos und Rundumblick ums Fahrzeug bevor sie die Haken ansetzen.