Wir sind letztes Jahr in ein Reiheneckhaus mit Garten gezogen. Der Zaun war schon beim Einzug nicht doll, jetzt ist er kurz davor umzufallen.
Wer zahlt die Erneuerung/Reparatur des Zaunes, Mieter oder Vermieter?
Hallo,
tut mir leid, die Frage kann ich nicht beantworten, da ich den Mietvetrag nicht kenne.
mfG P. Kunze
lt. BGB sind bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Eigentümers / Vermieters erlaubt. im Einzelfall kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde
Grundsätzlich der Vermieter, das ist aber abhängig vom Mietvertrag.
Ist der Garten selbst mitvermietet? Ist nur die Nutzung erlaubt etc.
Grundsätzlich gilt: Der Vermieter hat eine vermietete Sache im angemieteten nutzbaren Zustand zu erhalten.
Tut er das nicht, kann ggfs. ein Mangel vorliegen, dessen Beseitigung ggfs. angemahnt werden kann und ggfs. mit einer Mietminderung belegt werden kann.
Ein baufälliger Zaun erscheint mir erst einmal nicht so gravierend, bei den gegebenen (wenigen) Infos.
In einem Mietvertrag kann aber durchaus die Gartenpflege, -nutzung näher ausgestaltet sein.
Außerdem kann der Vermieter bestimmte Reparaturkosten (so genannte Kleinreparaturen) bis zu einem bestimmten Anteil je Jahr dem Mieter aufbürden.
Neben der obigen grundsätzlichen Antwort lohnt also zum einen ein genauerer Blick in den Mietvertrag und wie immer ein Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht ist der ja sogar froh, über den Zustand in Kenntnis gesetzt zu werden und einen Mieter zu haben, der sich um die „Mietsubstanz“ kümmert.
lg
Der Vermieter ist zuständig. Er kann den Müll komplett entfernen lassen und falls er möchte, einen neuen Zaun errichten.