Wegen einer Abmahnung habe ich eine Kanzlei beauftragt. Damals war das Angebot wie folgt:
„…Unsere Kosten belaufen sich pauschal auf xxx,xx EUR inkl. MwSt. In dieser Gebühr ist die gesamte außergerichtliche Beratung und Vertretung (Korrespondenz mit der Gegenseite) enthalten. Es kommt dabei nicht darauf an, wie lange der Fall dauert, wie viele Schreiben wir formulieren müssen oder wie oft Sie bei uns anrufen. Es bleibt in jedem Fall bei dieser Pauschale.“
Mehr als 3 Jahre hat die Gegenseite Ruhe gegeben…
Und dann hatte ich ein Schreiben vom Amtsgericht im Briefkasten! Und jetzt wird der Bock geschossen:
Die von mir beauftragte Kanzlei hat mich nie über das Schreiben „Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“ informiert. Dadurch hätte eine gerichtliche Eskalation vermieden werden können.
Glücklicherweise hat man sich dennoch mit der Gegenseite vor Tag X auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.
Den Betrag habe ich bezahlt. Für mich war die Sache damit abgehackt. Doch nun soll ich der von mir beauftragten Kanzlei eine Honorarnote für den außergerichtlichen Vergleich und „die weiteren Kosten des Rechtsstreits auf der Klägerseite“ übernehmen.
Hätte die beauftragte Kanzlei sorgfältig gearbeitet, wäre es nie zur Klageerhebung gekommen. Dadurch wären nie zusätzliche Kosten für mich entstanden.
Deshalb stelle ich mir nun folgende zwei Fragen:
Muss ich nun für deren Schlampigkeit bezahlen? --> Einigungsbebühr (gerichtliches Verfahren) + Kosten der Gegenseite
War der außergerichtliche Vergleich, und deren Kosten, nicht in der Pauschale inkludiert?