Wer zahlt die Honorarnote in einem außergerichtlichen Verfahren, wenn die Kanzlei Mist gebaut hat?

Wegen einer Abmahnung habe ich eine Kanzlei beauftragt. Damals war das Angebot wie folgt:

„…Unsere Kosten belaufen sich pauschal auf xxx,xx EUR inkl. MwSt. In dieser Gebühr ist die gesamte außergerichtliche Beratung und Vertretung (Korrespondenz mit der Gegenseite) enthalten. Es kommt dabei nicht darauf an, wie lange der Fall dauert, wie viele Schreiben wir formulieren müssen oder wie oft Sie bei uns anrufen. Es bleibt in jedem Fall bei dieser Pauschale.“

Mehr als 3 Jahre hat die Gegenseite Ruhe gegeben…

Und dann hatte ich ein Schreiben vom Amtsgericht im Briefkasten! Und jetzt wird der Bock geschossen:

Die von mir beauftragte Kanzlei hat mich nie über das Schreiben „Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung“ informiert. Dadurch hätte eine gerichtliche Eskalation vermieden werden können.

Glücklicherweise hat man sich dennoch mit der Gegenseite vor Tag X auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.

Den Betrag habe ich bezahlt. Für mich war die Sache damit abgehackt. Doch nun soll ich der von mir beauftragten Kanzlei eine Honorarnote für den außergerichtlichen Vergleich und „die weiteren Kosten des Rechtsstreits auf der Klägerseite“ übernehmen.

Hätte die beauftragte Kanzlei sorgfältig gearbeitet, wäre es nie zur Klageerhebung gekommen. Dadurch wären nie zusätzliche Kosten für mich entstanden.

Deshalb stelle ich mir nun folgende zwei Fragen:

Muss ich nun für deren Schlampigkeit bezahlen? --> Einigungsbebühr (gerichtliches Verfahren) + Kosten der Gegenseite

War der außergerichtliche Vergleich, und deren Kosten, nicht in der Pauschale inkludiert?

Doch.

Und deshalb sollte man auch so argumentieren. Wenn alles so stimmt und so abgelaufen ist wie Du schreibst.
Dass du gar keine Kenntnis von der Forderung der Firma hattest bevor diese die Klage einreichte.
Offenbar ist doch nach 3 Jahren eine Forderung eingetroffen und dort hat man gesagt „zahle oder wir klagen die Summe ein“.

Nur wo ist die eingetroffen ? Nur bei der Anwaltskanzlei mit der Pauschale ?
Und die hat dich nicht informiert ?
Du hattest erst Kenntnis als das Schreiben vom Gericht bei dir direkt eintraf ?

MfG
duck313

Bei mir ist die Sache erst wieder in Erinnerung getreten, als ich den netten Brief vom Amtsgericht mit dem Termin in der Hand hatte. Bis dahin hat keinerlei Kommunikation zwischen mir und der Kanzlei stattgefunden. Weder per Telefon, noch per eMail.

Hab denen das auch so geschildert und bin gespannt wie sie reagieren… Bezahlen werde ich das aber nicht.