… Etagenheizung?
Hallo Experten, in meiner Wohnung war an der Gas-Etagenheizung die Membrane undicht. Sie wurde von einer Fachfirma ausgetauscht. Nun will der Vermieter die Kosten von mir ersetzt haben. Ist er damit im Recht? Danke für die Antwort
Es kommt auf 3 punkt an
Wurde die Heizung jed
es jahr auf deine kosten gewartet?
Was steht im Mietvertrag?
Der Vermieter kann auch Instanthaltungskosten auf den Mieter umlegen.
schauen Sie in Ihren Mietvertrag,dort ist festgestellt,wie und bis zu welcher Höhe Kleinreparaturen bezahlt werden müssen,oder ob Sie den Kundendienst tragen müssen usw.Alles kann individuell vereinbart und gelöst werden.
Hallo, wenn die Gas-Etagenheizung zum Mietumfang gehört und im Mietvertrag keine Regelung getroffen wurde, dass Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag vom Mieter zu tragen sind, müsste m.E. der Vermieter die Kosten übernehmen. Streitfall könnte jedoch sein, wenn Sie die Reparatur in Auftrag gegeben haben ohne vorher den Vermieter von dem Schaden in Kenntnis zu setzen.
Eklis64
Hallo, Reparaturen sind vom Vm zu zahlen, Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden. Die beschriebene Gasmembran ist ein Verschleißteil, deshalb kann der Vm die Kosten auf den Mieter umlegen. Jedoch ist im Mietvertrag allermeistens eine Obergrenze für diese Wartungs- und Kleinreparaturkosten genannt (früher meist 150,- DM, heute oft 70-80 Euro) Übersteigt die Rechnung des Membrantauschs diese Höhe, dann muß der Vm zahlen.- Gruß, Achim
Bitte stelle diese Frage an einen Experten für Mietrecht.
Dazu ist ggf. auch der Wortlaut im Mietvertrag (Kleinreparaturregelung?) wichtig.
Im Zweifelsfall wäre dies eine Einzelberatung die hier nicht geleistet werden kann/ darf.
Als Handwerker kann ich mich nicht qualifiziert dazu äussern.
In Deutschland der Vermieter da es eine Reparatur und kein Verbrauch oder eine Verbesserung der Mietsache ist.