Hallo liebe Experten 
Angenommen, Herr X wohnt zur Miete in einer Wohnung. In dieser Wohnung ist ein Kabelanschluss verlegt. Das Haus besteht aus mehreren Parteien, die alle einen Kabelanschluss in ihrer Wohnung haben.
Müssen die Kabelgebühren über den Mietvertrag in den Nebenkosten abgerechnet werden oder kann der Vermieter sich da auch völlig raushalten und jedem Mieter es selber überlassen einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abzuschließen?
Müssen die Kabelgebühren über den Mietvertrag in den
Nebenkosten abgerechnet werden oder kann der Vermieter sich da
auch völlig raushalten und jedem Mieter es selber überlassen
einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abzuschließen?
Hi,
es kann beide Möglichkeiten geben, was steht denn im Mietvertrag?
Gruß
Tina
Hallo Stefan,
wenn der erfoderliche Anschluß in der Wohnung vorhanden ist,
kann dies auch der Mieter selbst übernehmen.
Er hat allerdings kein Anspruch darauf, dass der Anschluss neu installiert wird.
Gruß!