Wer zahlt die kellertrocknung?

hallo liebe experten,

wir stellen uns vor: ein vermieter versäumt über jahre hinweg, die regenwasserabflüsse in den lichtschächten eines hauses zu reinigen.
da um das haus herum viele alte bäume stehen, füllen sich die schächte aber mit laub. bei einem heftigen regenguss läuft besagter schacht voll und das wasser drückt das defekte kellerfenster weit genug auf, um sich in den keller zu ergießen.

der vermieter sichtet die lage und kommt zu dem schluss, dass ein trocknungsgerät zum einsatz kommen muss.

wer zahlt den strom für das gerät, das laut vermieterangaben ca. eine woche rund um die uhr laufen muss?

im voraus vielen dank für eure antworten!

kaltes wasser

hallo liebe experten,

Hallo,

wir stellen uns vor: ein vermieter versäumt über jahre hinweg,
die regenwasserabflüsse in den lichtschächten eines hauses zu
reinigen.
da um das haus herum viele alte bäume stehen, füllen sich die
schächte aber mit laub. bei einem heftigen regenguss läuft
besagter schacht voll und das wasser drückt das defekte
kellerfenster weit genug auf, um sich in den keller zu
ergießen.

der vermieter sichtet die lage und kommt zu dem schluss, dass
ein trocknungsgerät zum einsatz kommen muss.

wer zahlt den strom für das gerät, das laut vermieterangaben
ca. eine woche rund um die uhr laufen muss?

Übliche Handhabe bei solchen Anliegen ist es am Allgemeinstrom anzuhängen.

im voraus vielen dank für eure antworten!

kaltes wasser

Grüße

guten morgen!

danke für deine antwort.
ich hab zu erwähnen vergessen, dass es sich bei dem haus um ein einfamilienhaus handelt. allgemeinstrom kenne ich nur aus mehrfamilienhäusern.

vielleicht konkretisiere ich nochmal:

  • der schaden ist aufgrund eines fehlers des vermieters entstanden. zahlt er also den strom für die trocknung?
    und:
  • wie rechnet man diesen strom ab? gibts da zähler, die zwischengeschaltet werden, gibts pauschal-regelungen?

nochmal grüße

kaltes wasser

guten morgen!

Moin moin,

danke für deine antwort.
ich hab zu erwähnen vergessen, dass es sich bei dem haus um
ein einfamilienhaus handelt. allgemeinstrom kenne ich nur aus
mehrfamilienhäusern.

vielleicht konkretisiere ich nochmal:

  • der schaden ist aufgrund eines fehlers des vermieters
    entstanden. zahlt er also den strom für die trocknung?
    und:
  • wie rechnet man diesen strom ab? gibts da zähler, die
    zwischengeschaltet werden, gibts pauschal-regelungen?

Man behandelt üblicher Weise Schadensfälle nach dem Verursacherprinzip, wenn keine Versicherung einspringt. Folglich ist zu klären wer den Abfluss hätte sauber halten müssen. Da es ein vermietetes EFH ist sehe ich VM nicht als Verursacher an.

nochmal grüße

kaltes wasser

Grüße

Hallo

danke für deine antwort.
ich hab zu erwähnen vergessen, dass es sich bei dem haus um
ein einfamilienhaus handelt. allgemeinstrom kenne ich nur aus
mehrfamilienhäusern.

Also ich würde meinen, dass der Mieter da ein Stück weit selbst in der Verantwortung liegt, denn auch der Mieter hat die Mietsache pfleglich und in vertragsgemäßem Zustand zu halten.

Darüberhinaus hat der Mieter eine Meldepflicht gegenüber dem Vermieter um Schäden zu minimieren oder zu vermeiden.

Wenn dem Mieter also aufgefallen ist, dass sich da die Blätter sammeln, hätte er durchaus von sich aus den Vermieter ansprechen können und müssen, wenn er selbst für die Entfernung der Blätter nicht veranwortlich wäre. (Steht dazu etwas im MV?).
Ein Mieter kann sich auch dem VM gegenüber schadersatzpflichtig machen, wenn er offensichtliche mangelhafte Zustände nicht dem VM meldet und sich daraus Schäden ergeben oder unnötig vergrößern.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Gruß
Maja

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