Hallo allerseits,
meine Freundin und ich haben je 50/50 ein Haus gekauft. Es ist alles bezahlt, wir sind im Grundbuch eingetragen. Wir haben das Geld an eine Bank gezahlt, weil der Hausbesitzer dort Schulden hat.
Nun kommt per Gerichtsvollzieher eine Postübergabeurkunde zwecks „vorläufigem Zahlungsverbot (84 5 ZPO)“ und ich werde zum Drittschuldner „ernannt“. Meine 50% Mitbesitzerin und Lebenspartnerin übrigens nicht. Die Forderung beträgt etwas mehr als 5000 EUR und ich werde aufgefordert nicht an den Schuldner zu zahlen (also der vormalige Hausbesitzer). Neben der Tatsache, dass mir das Ganze sehr seltsam vorkommt, denn ich will und werde dem Ex-Hausbesitzer nichts bezahlen, hier gibt es keinerlei Schulden und Forderungen, geht es hier nun um diverse Kosten:
a) der Gerichtsvollzieher möchte für de Zustellung 17,90 EUR
b) die Rechtsanwälte möchten für Ihre Bemühungen 128,95 EUR
c) und da ist da noch die Forderung an sich, die ca. 5000 EUR.
Wenn ich nun die Drittschuldnererklärung abgebe (was ich ja muss), wer zahlt den Gerichtsvollzieher und die Rechtsanwälte?
Und ganz zum Schluss nur so aus Spaß: Die Rechtsanwälte hätten ja auch mal einen Blick in das Grundbuch werfen können und hätten dann vermutlich erkannt, dass Sie einfach zu spät dran sind. Kann man in diese Richtung etwas unternehmen? Ich finde es schon sehr unschön, wenn da auf einmal offizielle Post in`s Haus kommt, in der steht: „Diese Benachrichtigung hat die Wirkung eines Arrestes“
Vielen Dank für Eure Auskünfte.
MfG
es_khe