Wer zahlt die Kosten eines Polizeiaufgebotes ?

Hier einmal eine Frage die mich Brennend interessiert:

Nehmen wir an es gibt einen Ort / Gelände / Platz an dem sich ungeplant/organisiert hunderte Personen treffen (ganz unoffiziel)
Dieses Gelände ist aber kein Privatbesitz sondern gehört zu einer Gemeinde.
Diese lässt die Leute dorthin und dieser Menschenauflauf wird von der Polizei überwacht (keine Ausschreitungen , keine Gewalt, nicht im geringsten)

Jetzt frage ich mich wer muss die Kosten für die Polizei tragen?
Die Personen wohl kaum welche sich versammeln
Die Komune? Sie hat ja auch nicht eingeladen
Das Land? Der Bund?

Vll weiß jemand ja eine fundierte Antwort.

Hallo,

Kosten dieser Art zählen zum „Service“ des Staates und sind kostenfrei.

Kosten für Polizeieinsätze sind ja nach Bundesland auch sehr unterschiedlich geregelt. Im Grundsatz gilt, daß die Polizei Kosten geltend machen kann wenn ein Polizeieinsatz wider besseres Wissen mutwillig herbeigeführt wurde oder durch grobe Verletzung von Sorgfaltspflichten. Im Großen und Ganzen kommt so etwas aber sehr selten vor.

Hallo!

Ganz einfach: der Steuerzahler

Konkret: Polizisten sind entweder Beamte des Bundes (Bundespolizei) oder des Landes („normale“ Polizei) und werden von dort bezahlt.

Es ist Aufgabe der Polizei, Demonstrationen, Veranstaltungen zu schützen bzw. die Bürger vor Sicherheitsstörungen zu schützen, die z. B. aus einer Demonstration heraus begangen werden. Somit wird der Polizeieinsatz niemanden in Rechnung gestellt.

Wo sollte man dann anfangen? Bei der Entgegennahme einer Strafanzeige? Bei der Aufnahme eines Verkehrsunfalls? …

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Ich muss zugeben eine hundertprozentige Antwort kann ich nicht geben.

Allerdings ist es so.Polizei ist Ländersache und damit werden die Kosten in der Regel vom Land, also vom Freistaat Bayern, Land Niedersachsen, usw. getragen. Fordert ein Land für eine Demo Kräfte aus einem anderen Bundesland an zahlt das anfordernde Land. Ich habe noch nie gehört, dass bei einer Versammlung die Kosten irgendwie abgewälzt wurden, kann ich mir auch nicht vorstellen.

Allerdings weiß ich sicher, dass bei Fußballeinsätzen der gastgebende Fußballclub sehr wohl einen finanziellen Beitrag zu den Kosten des Polizeieinsatzes leistet.

Außerdem ist es schwer in solch einem Fall meist überhaupt einen Verantwortlichen herauszufinden. Allerdings sind solche Versammlungen rechtlich gesehen auch sehr problematisch, da jede größere Versammlung/Demo eingentlich angemeldet werden muss.

Das Land bezahlt den Einsatz der Einsatzhundertschaft
dann.
Falls du sowas vor hast empfehle ich dir trotzdem dich
mit der Polizeibehörde in Verbindung zu setzen. Weil
ansonsten kann es sein, dass sie die Veranstaltung
auflösen´.

Bei dem hier geschilderten Fall handelt es sich um eine Spontandemonstration/-kundgebung. Vorausgesetzt es gibt keinen „Drahtzieher“ hinter der Aktion, der die Sache heimlich vorbereitet hat (was wahrscheinlich ist, denn wie sonst sollte eine größere Menge Menschen plötzlich an einem Ort auftauchen und sich dort versammeln). Alle Demonstrationen/Kundgebungen sind vom Prinzip her kostenlos. Jeder darf demonstrieren/sich versammeln, unabhängig vom Geld. Normale Demos werden angemeldet (das Kostet) und bekommen Auflagen (bestimmte Anzahl eigener Ordner, zeitlicher Ablauf, Wegstrecke). Die Kosten für Anmeldung und z.B. Ordner trägt der Veranstalter. Die zusätzlich dafür benötigte Polizei ist kostenlos. Das gilt auch für die hier angesprochene spontane Kundgebung. In deinem konkreten Fall entstehen der Polizei auch kaum Kosten, da die eingesetzten Beamten ja eh im Dienst sind. Anders wird es bei großen angemeldeten Sachen. Hier werden z.T. tausende Beamte von weit her geholt und machen eine Menge Überstunden.
Im konkreten Fall zahlt die Kosten des Einsatzes das entsprechende Bundesland, da es die Gehälter der Beamten zahlt.
Sind Bedienstete des zuständigen Ordnungsamtes mit eingesetzt, dann trägt die Stadt deren Kosten und ist die Bundespolizei (BGS) involviert (weil das Gelände z.B. zu einem Bahnhof gehört) dann werden diese Kräfte vom Bund bezahlt (alle 3 Institutionen beziehen das Geld dafür natürlich aus Steuern). Eine Rechnung bekommt niemand. Es sei denn, es stellt sich heraus, die Sache war doch geplant und (warum auch immer) nicht angemeldet. Dann ist das ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und wird als solches geahndet, dazu können dann auch noch Polizeikosten kommen, insbesondere wenn der Zweck der Veranstaltung nicht politischer sonder kommerzieller Natur war.
Ich hoffe du bist mit der Antwort zufrieden. Rechtliche Fragen lassen sich nur selten mit einem Satz beantworten :smile:.

Nein ich habe soetwas nicht vor, es geht um eine bereits bestehende immer wiederkehrende Aktion.
Keine Politische Ausrichtung oder sonstetwas, nur ein ganz normaler (durchweg auch sehr sehr Friedlicher) Massenauflauf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann kannst Du das einfach so ausrichten.

Eine Ansammlung von Menschen auf einem öffentlichen Platz stellt an sich keinen Grund für polizeiliches Handeln dar.
Anders ist es, wenn zum einen von einer Versammlung oder zum anderen von einer unerlaubten Ansammlung ausgegangen werden muss.
Eine unerlaubte Ansammlung (im Sinne des OWiG) wird es, wenn die Polizei auf Grund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung die Menschenmenge drei Mal auffordert sich zu entfernen. Die Personen die sich daraufhin noch (unerlaubt) auf dem Platz aufhalten begehen eine Ordnungswidrigkeit gem. § 113 OWiG (bis zu 1000,- Euro).
Bei einer Versammlung ist dagegen die Polizei verpflichtet, diese zu schützen. Eine Versammlung ist nicht genehmigungspflichtigt (hört man oft anders), sollte aber im Vorfeld bei der Polizeibehörde (Ordnungsamt o.ä.) angezeigt werden. Weitere Regelungen stehen im Versammlungsgesetz. Der polizeiliche Schutz der Versammlung ist für die Versammlungsteilnehmer kostenfrei.
Gegebenenfalls könnte bei einer sonstigen Ansammlung im öffentlichen Bereich eine Sondernutzung von (Straßen-) Verkehrsraum einschlägig werden. Diese wäre wiederum genehmigungs- und damit kostenpflichtig (Straßenverkehrsamt).
Die Polizei wird in der Regel von den Bundesländern finanziert, die Kosten für polizeiliche Präsenz/polizeiliches Handeln trägt also der Steuerzahler.

Ich kann nur vom Bundesland NRW sprechen: Diesen Einsatz bezahlt die Allgemeinheit, also der Steuerzahler. Grundsätzlich kosten Polizeieinsätze nichts. Aber es gibt Ausnahmen: Unbefugtes Benutzen des Notrufes, Begleitung von Schwertranporten, Auslösen von Alarmanlagen sind ein paar davon. Aber Sportveranstaltungen, Demonstrationen, Wahlveran- staltungen, öffentliche Konzerte (Rock oder E-Musik)
sind alle kostenfrei.
MfG
W.Görtz

Polizeiangelegenheiten sind Ländersache und damit dem Innenministerien der Länder untergeordnet. Also zahlt das Land für das Aufkommen der Leute.