Wir haben ein ‚vollerschlossenes‘ Grundstück gekauft und es bebaut. Die Haus-und Grundstücksanschlüsse an der Straße wurden vor unserem Kauf von der Gemeinde erbaut. Jetzt bekommen wir die Rechnung für diese Anschlusskosten. Die Gemeinde sagt, hier ist immer der neue Besitzer zahlungspflichtig. Unser Notar sagt, wenn die Arbeiten vor unserem Kauf getätigt wurden, muss der Verkäufer des Grundstücks diese Kosten zahlen. Der Verkäufer will natürlich nicht zahlen. Für mich heißt ‚vollerschlossen‘, dass alle Erschließungen in der Straße vorhanden sind. Wer hat Recht?
nix