Wer zahlt die Krankenkassenbeiträge wenn ich kein Geld vom Staat bekomme?

Hallo,

meine Situation ist folgende ich bekomme momentan kein Geld vom Staat ( Harz 4 etc. ) bin auch ohne Arbeit , ledig, lebe mit Kind und Freund zusammen .

Bin aber freiwillig gesetzlich versichert, kann aber meine Beiträge zu Krankenkasse nicht zahlen da ich ja kein Geld zu Verfügung habe.

Wer zahlt dann meine Beiträge damit ich keine Schulden bekomme?

Hallo,
von welchem Geld bestreitest du deinen Lebensunterhalt und warum bekommst du kein ALG-2 ?.
Sicher, dein Freund ist meines Wissens nach nicht verpflichtet deine Krankenversicherung zu bezahlen, wenn er es nicht macht, dann bleibt es an dir hängen. Es gibt dafür keine „staatliche Stelle“, ausgenommen das JOB-Center, womit wir wieder bei der Frage wären - warum bekommst du kein ALG-2 ?.
Gruss
Czauderna

Hallo!

Die muss man selbst bezahlen, wer denn sonst ?

Offenbar bekommt man ja deswegen keine Sozialhilfe (oder ähnliches) weil man noch über Einkommen oder Vermögen verfügt. Oder weil man sich nicht rechtzeitig darum gekümmert hat.

Die Kasse wird sich schon melden, wenn sie kein Geld bekommt
Sicherlich wäre es aber sehr sinnvoll mit der Kasse Kontakt aufzunehmen, um den Beitrag ggf. anzupassen und auf Mindestbeitrag herabzusetzen.

MfG
duck313

Hallo, 
Du solltest umgehend mit Deiner Krankenkasse Kontakt
aufnehmen und Dich nach der sog. Mindesteinnahme
versichern lassen. Diese Beiträge, etwa 160 Euro monatlich,
musst Du selbst bezahlen. Guenstiger geht’s nicht.
Anzustreben wäre eine Pflichtversicherung, also z.B. Beschäftigung
mit mehr als 400 Bruttolohn. Dann zahlt der Arbeitgeber die
Beiträge. Hartz 4 kommt sicherlich wegen Lebensgemeinschaft
mit Deinem Freund nicht zum Tragen. Andere Alternative: Dein
Freund und Du heiratet und wenn er gesetzlich versichert
ist, kannst Du in die kostenlose Familienversicherung.
Bei Fragen gerne fragen. 
Lg
Heiko

Hi!

Anzustreben wäre eine Pflichtversicherung, also z.B.
Beschäftigung
mit mehr als 400 Bruttolohn.

Mach da mehr als 450,-€ draus, und es passt.

Dann zahlt der Arbeitgeber die
Beiträge.

Anteilig zahlt die Beiträge sehr wohl auch der Arbeitnehmer.

Gruß
Guido

Anteilig zahlt die Beiträge sehr wohl auch der Arbeitnehmer.

da kann man lange drüber diskutieren, denn das Konstrukt mit dem „Arbeitgeber zahlt Hälfte“ (*) ist eigentlich nur Augenwischerei.

Sei K0 der Krankenkassenbeitrag, der offiziell von dem AN gezahlt wird.
Sei K1 der Krankenkassenbeitrag, der offiziell vom AG gezahlt wird.
Sei L der Betrag, den der AN erhielte.

Von AG-Seite enstehen Kosten K0+K1, die er gesamt zahlt und die Bestandteil der Gesamtkosten für den AN sind. Der AG könnte also behaupten, er zahle alles.

Für den AN - lässt er steuerrechtliche Aspekte aussen vor - sieht es zunächst einmal so aus, als ob er K0 zahle, weil das auf seiner Abrechnung so steht. De-facto kann er aber u.a. Sichtweisen haben

  • AG-Sicht: So zahlt der AN gar nichts.

  • Gewerkschaftssicht: so zahlt er „die Hälfte“ (*).

  • Alles-mein-Sicht: Er kann aber auch der Meinung sein, sein „Gehalt“ bestünde eigentlich aus L+K1, wobei er in diesem Fall den kompletten Betrag zahlt (Das wäre im übrigen sicher auch die Gewerkschaftssicht, sofern die Bundesregierung die Pflichtversicherung abschaffen würde und es darum gänge, wieviel „Gehalt“ dem AN nun bei der Umstellung zustehen würde).

Gruss
E.

Anteilig zahlt die Beiträge sehr wohl auch der Arbeitnehmer.

da kann man lange drüber diskutieren, denn das Konstrukt mit
dem „Arbeitgeber zahlt Hälfte“ (*) ist eigentlich nur
Augenwischerei.

Nö, ist es nicht, oder hast Du eine Netto vergütung im Arebitsvertrag stehen?

Sei K0 der Krankenkassenbeitrag, der offiziell von dem AN
gezahlt wird.
Sei K1 der Krankenkassenbeitrag, der offiziell vom AG gezahlt
wird.
Sei L der Betrag, den der AN erhielte.

Von AG-Seite enstehen Kosten K0+K1, die er gesamt zahlt und
die Bestandteil der Gesamtkosten für den AN sind. Der AG
könnte also behaupten, er zahle alles.

… was totaler Blödsinn ist.
Dem AG entstehen Kosten in Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts zzgl. seinem Teil (die Hälfte stimmt hier aus mehreren Gründen nicht) der SV-Abgaben.

Vom Brutto des AN wird K0 einbehalten und vom Arbeitgeber abgeführt.

Für den AN - lässt er steuerrechtliche Aspekte aussen vor -
sieht es zunächst einmal so aus, als ob er K0 zahle, weil das
auf seiner Abrechnung so steht. De-facto kann er aber u.a.
Sichtweisen haben

Nö, de facto gibt es nur eine sinnvolle Sichtweise.

  • AG-Sicht: So zahlt der AN gar nichts.

… was ja hieße, der AN bekommt als Netto sein nur durch die Steuern vermindertes Brutto.
Da das nicht der Fall ist, fällt diese Sichtweise als unzutreffend aus.

  • Gewerkschaftssicht: so zahlt er „die Hälfte“ (*).

Mal abgesehen von „der Hälfte“ trifft das auch zu, weshalb es die einzig sinnvolle Sichtweise ist.

  • Alles-mein-Sicht: Er kann aber auch der Meinung sein, sein
    „Gehalt“ bestünde eigentlich aus L+K1, wobei er in diesem Fall
    den kompletten Betrag zahlt (Das wäre im übrigen sicher auch
    die Gewerkschaftssicht, sofern die Bundesregierung die
    Pflichtversicherung abschaffen würde und es darum gänge,
    wieviel „Gehalt“ dem AN nun bei der Umstellung zustehen
    würde).

Nach dieser Theorie müsste ja bei sämtlichen Anpassungen der SV-Sätze das Brutto neu verhandelt werden …

Nebenbei gibt es auch heute schon Entgeltempfänger, die nicht pflichtversichert sind, was allerdings auf das eigentliche Gehalt keinen Einfluss hat.

Gruß
Guido

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Hallo,
wenn Du mit Deinem Freund in „häuslicher Gemeinschaft“ lebst und z.B. deshalb kein ALG 2 bekommst, kann Dein Freund Dich und Dein Kind bei sich kostenlos familienversichern, vorausgesetzt, er ist gesetzlich versichert. Erkundigt Euch mal bei seiner Krankenkasse.
Viel Erfolg

Hallo,
kannst du dafür auch eine Rechtsquelle bennen ?.
Genau das geht nämlich nicht, wenn sie nicht verheiratet sind.
Gruss
Czauderna

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Nachtrag:
Hallo Heike,
ich habe mir deine Vita angeschaut - was du gearbeitet hast und welches deine Interessengebiete sind. Demnach musst bzw. solltest du Ahnung von dieser Materie haben ?
Gruss
Czauderna

… was totaler Blödsinn ist.

Blödsinn ist nur deine einseitige Sichtweise der Dinge.

Dem AG entstehen Kosten in Höhe des vereinbarten
Bruttoentgelts zzgl. seinem Teil (die Hälfte stimmt hier aus
mehreren Gründen nicht) der SV-Abgaben.

und noch viel mehr darüber hinaus. Wer glaubt, dem AG entstünden nur die von dir genannten Kosten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Mal ganz davon abgesehen, dass du meine Kommentare und die Quotes (z.B. bei „Hälfte“)
ignoriert hast.

Im übrigen ist mir jede der genannten Sichtweisen - wie auch einige andere - schon in Diskussionen unterbreitet worden, das sind nicht notwendigerweise alles meine Meinungen.
Unternehmer tendieren idR zu der von mir als erstes vorgestellten Variante…

Gruss
E.

… was totaler Blödsinn ist.

Blödsinn ist nur deine einseitige Sichtweise der Dinge.

Nö, Blödsinn ist, wenn jemand meint, irgendwelche Sichtweisen zu produzieren, die schlicht nicht nachvollziehbar sind, da sie mit gegebenen Fakten nun einmal nicht übereinstimmen.

und noch viel mehr darüber hinaus. Wer glaubt, dem AG
entstünden nur die von dir genannten Kosten, der glaubt auch,
dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Hier ging es nur um die reinen Lohn- inkl. Lohnnebenkosten.

Mal ganz davon abgesehen, dass du meine Kommentare und die
Quotes (z.B. bei „Hälfte“)
ignoriert hast.

Welche Kommentare habe ich ignoriert?
Du hast zwar dauernd Sternchen platziert, dann scheinst Du aber offenbar etwas „vergessen“ zu haben - kreide nicht anderen Leuten Deine Fehler an!

Unternehmer tendieren idR zu der von mir als erstes
vorgestellten Variante…

Nein, Unternehmer, die sich mit der Materie befassen, wissen sehr wohl, dass die arbeitnehmerseitigen SV-Beiträge nun einmal nicht vom Unternehmen zu tragen sind.

Ebenso unsinnig wäre es, die vom AN zu tragenden Steuern als AG-Kosten zu deklarieren, nur, weil dieser sie abführt (ok, es soll tatsächlich Leute mit einer Nettolohnvereinbarung geben, aber das sind Ausnahmen).

Ich bin raus, da Deinre Diskussion jegliche Basis fehlt.

Gruß
Guido

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Welche Kommentare habe ich ignoriert?
Du hast zwar dauernd Sternchen platziert, dann scheinst Du
aber offenbar etwas „vergessen“ zu haben - kreide nicht
anderen Leuten Deine Fehler an!

richtig ist nur, dass der Kommentarteil nicht mehr vorhanden ist. Geschrieben hab ich den sehr wohl (und in der Vorschau war er auch noch da). Hoffnung auf Besserung der Forensoftware hab ich aber schon vor ein paar Jahren aufgegeben.

Nein, Unternehmer, die sich mit der Materie befassen, wissen
sehr wohl, dass die arbeitnehmerseitigen SV-Beiträge nun
einmal nicht vom Unternehmen zu tragen sind.

Wovon zahlt denn der Großteil der AN in Deutschland den Krankenkassenbeitrag, vom „Ersparten“ ?? Mehr als 80% der AN in D haben gar kein Erspartes. Der Betragsteil des AN wird exakt von dem Geld bezahlt, welches er vom AG bekommt. Von daher ist mir diese AN Sichtweise durchaus verständlich. Und so mal nebenbei, ich persönlich zahle 100% meines KK Beitrages, aber nicht weil ich die dritte vorgestellte Meinung vertrete.

Ich bleibe dabei: Es fehlt dir die Einsicht, die anderen Sichtweisen zu verstehen und ich bezweifele wirklich, dass du schon mit vielen Unternehmern darüber geredet hast; ich schon!

Wovon zahlt denn der Großteil der AN in Deutschland den
Krankenkassenbeitrag, vom „Ersparten“ ??

Nein, vom Bruttoeinkommen!
Langsam glaube ich, dass du noch nie in deinem Leben eine Entgeltabrechung gesehen hast, vom Verstehen des darauf Geschriebenen ganz zu schweigen …

Ich bleibe dabei: Es fehlt dir die Einsicht, die anderen
Sichtweisen zu verstehen

Es fehlt mir tatsächlich die Einsicht, einen Betrag, der dem Arbeitnehmer abgezogen wird, als AG-Kosten zu bezeichnen - schlicht, weil es totaler Blödsinn ist.

Mal ein ganz einfaches Rechenbeispiel.
3000,00€ Brutto
579,75€ AG-SV
611,25€ AN-SV
514,52€ Steuern (inkl. Annex)

Nach Deiner Logik hätte der AG Kosten (direkte Lohn- und Lohnnebenkosten) iHv. 4.705,52€

Die Differenz iHv. 1.125,77€ (oder etwas mehr als 31%) zu den tatsächliche Kosten ist dann das Ergebnis deiner dir ganz eigenen Logik.
Das erklärt dir aber auch jedes beliebige Finanzamt bei einer Steuerprüfung noch mal genauer, wenn du das als Unternehmenskosten deklarierst.

und ich bezweifele wirklich, dass du
schon mit vielen Unternehmern darüber geredet hast; ich schon!

Ja, du bist ein ganz toller Hecht!
Nur mit dem Rechnen hast Du es nicht so …

Wie gesagt, mein letzter Versuch, ich bin jetzt tatsächlich raus.

Gruß
Guido

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Mal ein ganz einfaches Rechenbeispiel.
3000,00€ Brutto
579,75€ AG-SV
611,25€ AN-SV
514,52€ Steuern (inkl. Annex)

Nach Deiner Logik hätte der AG Kosten (direkte Lohn- und
Lohnnebenkosten) iHv. 4.705,52€

wo hab ich dieses geschrieben?
Das ist dein Beispiel und entspricht nicht dem, was ich gesagt habe, sondern nur dem, was du dir so zusammengereimt hast.

Nur mit dem Rechnen hast Du es nicht so …

wohl viel eher als du.

Wie gesagt, mein letzter Versuch, ich bin jetzt tatsächlich
raus.

gut, denn den Unfug, den du hier verbreitest, konnte man ja auch nicht länger ertragen.

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wo hab ich dieses geschrieben?

AG-Sicht: So zahlt der AN gar nichts.

.

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wo hab ich dieses geschrieben?
AG-Sicht: So zahlt der AN gar nichts.

daraus ergibt sich nicht das, was du abgeleitet bzw. berechnet hast.
Du stellst hier die Sachen falsch dar.

Und da du offensichtlich nicht in der Lage bist, einfachste Mengenlehre und daraus abgeleitete Sichtweisen zu verstehen, werde ich dein Geschreibsel nicht weiter kommentieren.

DEIN Zitat:

Der AG könnte also behaupten, er zahle alles.

Nochmal: Wirf mir nicht Deine Fehler vor!

Und jetzt: Schönes Restleben noch

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