Wer zahlt die MWST bei Auslandsrechnungen?

Hallo!
Wenn Dienstleistungsrechnungen ins Ausland verschickt werden, und die MWST nicht angerechnet wird, muß dann der Versender der Rechnung die MWST extra an das Finanzamt bezahlen, oder ist dies MWST befreit?
Wer weiss das

Servus,

wenn der Ort der Leistung im Inland ist und der Umsatz nicht steuerbefreit ist, muss der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat, die USt auf den Umsatz abführen, falls er kein Kleinunternehmer ist.

Wenn der Ort der Leistung im Ausland ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • In dem Land gibt es keine Mehrwertsteuer: Egal
  • In dem Land gibt es Mehrwertsteuer und der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer: Der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat, muss die Mehrwertsteuer in dem betreffenden Land abführen; in manchen Ländern benötigt er dazu einen Fiskalrepräsentanten.
  • In dem Land gibt es Mehrwertsteuer und der Leistungsempfänger ist ein Unternehmer und in dem Land gibt es keine reverse-charge-Regelung: Wie vorher.
  • In dem Land gibt es Mehrwertsteuer und der Leistungsempfänger ist ein Unternehmer und in dem Land gibt es eine reverse-charge-Regelung: Der Unternehmer, der die Leistung erbracht hat, muss sich nicht um die Mehrwertsteuer kümmern, aber darum, dass er einen Nachweis für die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers hat. Innerhalb der EU muss er außerdem eine Zusammenfassende Meldung erstellen.

So, und jetzt schreibst Du bitte konkret, was genau Du wissen möchtest, und gehst dabei auf folgende Punkte ein:

  • Wo sitzt der Unternehmer, der die Leistung erbringt?
  • Wo sitzt der Leistungsempfänger?
  • Welche Leistung wird erbracht?
  • Ist der Leistungsempfänger Unternehmer?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder!
Der Unternehmer, der die Leistung erbringt sitzt in Deutschland. Der Leistungsempfänger ist in Österreich. Die Leistung ist ein Möbeltransport.Ja, der Leistungsempfänger ist Unternehmer.
Kannst Du damit etwas anfangen?
Danke

Güterbeförderung für Unternehmer in A
Servus,

Ort der Leistung ist in diesem Fall in Österreich. Der deutsche Unternehmer, der die Leistung ausführt, fakturiert ohne USt; der österreichische Leistungsempfänger schuldet auf die empfangene Leistung die österreichische USt, und er kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Unterm Strich führt also niemand etwas ans FA ab.

Der deutsche Leistungserbringer muss sich davon überzeugen, dass die USt-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers gültig ist, er muss den Nachweis darüber aufbewahren, und der muss den Umsatz in seine Zusammenfassende Meldung aufnehmen.

Es handelt sich dabei nicht um einen steuerfreien, sondern um einen nicht steuerbaren Umsatz.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Blumepeder!
Vielen Dank, alles klar.