Eine Bekannte hat die Prozesskostenhilfe wg. Ehegattenunterhalt vor 2 Jahren bewilligt bekommen, da ihr Ex-Mann keinen Unterhalt zahlen wollte. Warum verlangt Amtsgericht von ihr die Überprüfung der PKH, wenn er doch unterhaltspflichtig war und das Prozess „verloren“ hat?
Sollte eigentlich der Brief an ihn geschickt werden?
es ist ein ganz normaler routinevorgang, dass ungefähr alle zwei Jahre überprüft wird ob derjenige, der PKH bekommen hat, diese (zumindest teilweise und/oder in Raten) zurückbezahlen kann.
Ob und in welcher Höhe der Ehemann im Endeffekt die Gerichtskosten zahlen muss, steht im Urteil/Beschluss/Vergleich und wie hoch die einzelnen Kosten sind im Kostenfestsetzungsbeschluss.