Wer zahlt die Reperatur?

A ist Hauptmieter

B ist mit der in der Wohnung seit vielen Jahren existierenden Waschlösung „Topplader + Wäscheschleuder“ nicht zu frieden

A willigt ein das B eine „neue“ Maschiene besorgt unter der Vorraussetzung, das diese in sein Eigentum übergeht, wenn B auszieht

Bevor B auszieht fliegt ständig die Sicherung mit einem Funken an der Maschiene raus

Außer B benutzen auch C,D und E die Maschiene

Wer zahlt nun die Reperatur?

Moin Holger,
als Laie sehe ich es so: Der Eigentümer zahlt die Reparatur an seiner Waschmaschine.
Ist der Vermieter erst nach Auszug neuer Eigentümer - Pech für den Mieter.
So etwas sollte rechtzeitig geklärt werden.
Kann der Mieter B keinen Verursacher feststellen, freuen sich C, D und E.
LG
R

Hallo,

Wer zahlt nun die Reperatur?

Keine Ahnung, einer von A, C, D oder E.

A willigt ein das B eine „neue“ Maschiene besorgt unter der
Vorraussetzung, das diese in sein Eigentum übergeht, wenn B
auszieht

Ok, und in welchem Zustand?

Gruß
Der Franke

Der Vermieter A hat selber nie beobachtet das die Maschiene nicht geht. Er hat aber heute bei der wiederholten Anschaltung durch C gesehen das ein Funke aus der Maschiene kam - es also nicht etwa an der Sicherung lag…

Die Krönung: Genau dieser C kündigt nun und will die Miete um 10 % kürzen, wenn A nicht innerhalb einer Woche eine Waschgelegenheit stellt. Seine Begründung: Als er Einzug war eine funktionierende Maschine da!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]