A ist Hauptmieter
B ist mit der in der Wohnung seit vielen Jahren existierenden Waschlösung „Topplader + Wäscheschleuder“ nicht zu frieden
A willigt ein das B eine „neue“ Maschiene besorgt unter der Vorraussetzung, das diese in sein Eigentum übergeht, wenn B auszieht
Bevor B auszieht fliegt ständig die Sicherung mit einem Funken an der Maschiene raus
Außer B benutzen auch C,D und E die Maschiene
Wer zahlt nun die Reperatur?
Moin Holger,
als Laie sehe ich es so: Der Eigentümer zahlt die Reparatur an seiner Waschmaschine.
Ist der Vermieter erst nach Auszug neuer Eigentümer - Pech für den Mieter.
So etwas sollte rechtzeitig geklärt werden.
Kann der Mieter B keinen Verursacher feststellen, freuen sich C, D und E.
LG
R
Hallo,
Wer zahlt nun die Reperatur?
Keine Ahnung, einer von A, C, D oder E.
A willigt ein das B eine „neue“ Maschiene besorgt unter der
Vorraussetzung, das diese in sein Eigentum übergeht, wenn B
auszieht
Ok, und in welchem Zustand?
Gruß
Der Franke
Der Vermieter A hat selber nie beobachtet das die Maschiene nicht geht. Er hat aber heute bei der wiederholten Anschaltung durch C gesehen das ein Funke aus der Maschiene kam - es also nicht etwa an der Sicherung lag…
Die Krönung: Genau dieser C kündigt nun und will die Miete um 10 % kürzen, wenn A nicht innerhalb einer Woche eine Waschgelegenheit stellt. Seine Begründung: Als er Einzug war eine funktionierende Maschine da!
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