Wer zahlt die Selbstbeiteiligung der Gebäudevers. für eine gerissene Fensterscheibe?

Hallo zusammen,

Ich habe da mal folgende Frage an euch:

Beim Auszug aus meiner letzten Wohnung stellte ich einen Riss in der Fenstscheibe meines Gästezimmers fest. Mein damaliger Vermieter erzählte beim Einzug, das er eine Gebäudeversicherung habe. Jetzt nach meinem Auszug möchte er die Selbstbeteiligung von mir erstattet haben.
Hat einer nen Rat für mich - darf er das? Am Besten mit Quellverweisen zum nachlesen.

vielen Dank und nette Grüße
der Flipster

Wenn es ein einzelner Sprung ist, ist es ein sogenannter Spannungsriß und ist demzufolge ein Baufehler. Für diesen ist der Eigentümer vollständig in der Pflicht. Das kommt schon immer mal wieder vor.

Hallo zurück!
Grundsätzich gilt: hat der Mieter den Schaden zu verantworten? Wenn ja, muss er auch zahlen. Da kann man doch von Glück sagen, dass der Vermieter eine Versicherung für Glasbruch hat.
Leider können Sie jetzt im Nachhinein wohl nicht mehr feststellen, was den Schaden verursacht hat? War es z. B. Vandalismus (einer Person von Außerhalb) oder einfach das hohe Alter des Gegenstandes, würden Sie nicht haften müssen, jedoch sind Sie außerdem ihrer Anzeigeflicht für Schäden an der Mietsache nicht nachgekommen.
Wie gesagt, seien Sie froh, dass Sie nur den Selbstkostenanteil zahlen sollen und die die komlette Scheibe!

MfG, Becky G.

Hallo,
ich bin ehrlich, bei dieser Frage muß ich passen!
Aus der Logig heraus, würde ich sagen, der Vermieter
darf das, da oft angeraten wird, ein Glasversicherung
mit der Hausratversicherung abzuschließen, auch
wenn eine Gebäudeversicherung besteht.
Mehr kann ich leider nicht sagen, ich hoffe Ihnen
wird geholfen, das jemand die Antwort weiß.
Viel Erfolg & LG

Lieber Ratsuchender,
Fenster sind Teil des Gebäudes und damit grundsätzlich Sache des Eigentümers.
Viel Glück

Hallo Flipster,

sofern der Schaden von ihnen als Mieter verursacht wurde, ist die Versicherung des Vermieters nach meinem Wissen dafür nicht zuständig.
Nachdem diese aber den Schaden bezahlt hat, können Sie sich da raushalten.
Sagen Sie dem Vermieter, das Sie nicht zahlen.

Das ist meine persönlicne Meinung, Rechtssicherheit können Sie beim Mieterbund oder einem Anwalt bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker weiser

Ich danke dir für deine Hilfe…und wünsch dir was

lg flipster

Moin Funny,

Dankeschön für deine Antwort!
hast du denn vielleicht noch eine Quelle, wo ich dies bezüglich nachlesen könnte?

lg flipster

Hallo Flipster,
hier meine unverbindliche Antwort:
Sofern Du an der Beschädigung keine Schuld hast (z.B. Riß durch therm. Spannungen oder Grundabsenkung oder Bauarbeiten oder Einbruch oder …) mußt Du eh nichts ersetzen. Hast Du die Scheibe beschädigt, kannst Du froh sein, daß eine Versicherung existiert und Du mit der Selbstbeteiligung davonkommst. Es kommt also darauf an, wer den Schaden zu vertreten hat.
Gruß Thomas

Hallo

durch was ist diese Scheibe denn kaputtgegangen?
Ist sie von Innen oder Außen gerissen?
Was hat den Schaden verursacht??
Wenn der Schaden durch Sie verursacht wurde, hat der Vermieter einen Anspruch auf Schadensersatz, d.h. dass er von Ihnen auch die SB aus seinem bestehendem Vers.-Vertrag verlangen kann. Hat er denn eine Glasversicherung für sein Gebäude oder nur eine Wohngebäudeversicherung? Wurden die Beiträge in Ihrer Betriebskostenabrechnung aufgeführt? Wenn ja, dann haben Sie die Versicherung gezahlt und der Vermieter bleibt auf seiner SB alleine sitzen. Wenn er den Glasschaden über seine Gebäudeversicherung (nicht Glasversicherung) abgerechnet hat, dann hat er diesen als Sturmschaden abrechnen lassen und Sie müssen auch dort nichts bezahlen. Weil Schadenursache Sturm ist!

Ich hoffe, dass ich Ihnen etwas weiterhelfen konnte.

MfG

Ich bin nicht ganz sicher, aber da es seine Versicherung ist muß er auch die SB zahlen. Schließlich hast Du die Wohnung gemietet und den Schaden nicht absichtlich herbeigefügt.

Grüsse