Hallo zusammen,
Ich habe da mal folgende Frage an euch:
Beim Auszug aus meiner letzten Wohnung stellte ich einen Riss in der Fenstscheibe meines Gästezimmers fest. Mein damaliger Vermieter erzählte beim Einzug, das er eine Gebäudeversicherung habe. Jetzt nach meinem Auszug möchte er die Selbstbeteiligung von mir erstattet haben.
Hat einer nen Rat für mich - darf er das? Am Besten mit Quellverweisen zum nachlesen.
vielen Dank und nette Grüße
der Flipster