Mich würde interessieren wer in einem Schadensfall die Selbstbeteiligung zunächst übernimmt. Ist es so, dass die Versicherung in Vorleistung tritt oder muss der Schädiger denm Geschdigten die Differenz bei der Selbstbeteiligung selbst überweisen?
z.B.: Es entsteht ein Schaden von 500 €, der Schädiger
sieht seine Schuld ein und meldet diesen Sachverhalt seiner Versicherung, diese zahlt dann 350€ und teilt in einem Schreiben dem Geschädigten mit, dass der Schädiger eine Selbstbeteiligung über 150€ hat. Muss man sich als Geschädigter dann selbst darum kümmern, dass man an sein Geld kommt und sich abermals an de Schädiger wenden, damit dieser seine Selbstbeteiligung bzw. den restlichen Betrag überweist oder ist es eigentlich Aufgabe der Versicherung.
Komisch… meine Versicherung zahlt alles und die 150 Euro
holt sie sich von mir wieder.
Hab das noch nie anders erlebt auch wenn es der Fall sein
könnte…
Hallo,
in dem Beispiel kann es sich eigentlich nur um „normale“ Haftpflichtversicherungen handeln. Ich gehe mal von einer Privathaftpflicht aus. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, gibt es da keinen Direktanspruch an die Versicherungsgesellschaft, sondern den Anspruch gegen den Schädiger. Da der auch überhaupt keine Versicherung haben könnten, kann (und so kenne ich das häufig) die Versicherung an den eigenen Versicherungsnehmer leisten. Der ist schließlich in der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Geschädigten.
Die Selbstbeteiligung ist sowieso nur für das Innenverhältnis interessant. Wie in der Praxis die Gesellschaften damit umgehen, scheint unterschiedlich zu sein,
Das bedeutet, dass der Geschädigte, wenn der Schädiger seine Selbstbeteiligung nicht zahlen möchte oder es finanziell nicht leisten kann auf seinem Schaden sitzen bleibt oder klagen muss und dann wenn der Schädiger nicht zahlen kann, simple gesagt pecht hat…
Das bedeutet, dass der Geschädigte, wenn der Schädiger seine
Selbstbeteiligung nicht zahlen möchte oder es finanziell nicht
leisten kann auf seinem Schaden sitzen bleibt oder klagen muss
und dann wenn der Schädiger nicht zahlen kann, simple gesagt
pecht hat…
…genau - was auch nicht zu unsozialen Verwerfungen führt, weil
die Kosten und auch die Folgekosten (z.B. Renten) bei Gesundheitsschädigungen durch vorsätzliche Tätlichkeiten der Staat nach dem Opferentschädigungsgesetz trägt. Schmerzensgeld gibt ess da zwar nicht, aber dafür hat das Opfer einen ziemlich solventen Schuldner.
Das bedeutet, dass der Geschädigte, wenn der Schädiger seine
Selbstbeteiligung nicht zahlen möchte oder es finanziell nicht
leisten kann auf seinem Schaden sitzen bleibt oder klagen muss
und dann wenn der Schädiger nicht zahlen kann, simple gesagt
pecht hat…
Hallo,
ja genau. Unser Recht sieht (Ausnahmen z.B. Kfz, Jagd, div. Berufe, usw. außen vor gelassen) keine Pflicht zur Absicherung z.B. durch eine Haftpflichtversicherung vor.
Es gibt dann den Schadensersatzanspruch, wie der irgendwann vielleicht mal umgesetzt werden kann, ist offen.
Andreas
P.S. es gibt z.B. Versicherungslösungen (Stichwort: Schadensersatzausfalldeckung), die wenn idR. auch mit Selbstbeteiligung sowas übernehmen.
Das wäre jetzt dann aber was für´s Versicherungsbrett