Hallo,
eine Lehrerin (Angestellte) will zu einer Fortbildung fahren. Dauer eine Woche, diese Woche ist der letzte Abschnitt einer insgesamt vierwöchigen Fortbildung. Alles ist vom Arbeitgeber (kirchlicher Träger, private Schule, Bayern) genehmigt.
Am Samstag vor Beginn der Fortbildung (Beginn am Montag) erfährt die Lehrerin, dass eine Kollegin an ihrer Schule an Schweinegrippe erkrankt ist. Die beiden hatten Kontakt miteinander. Es ist der erste dokumentierte SG-Fall an der Schule, eine Verhaltensanweisung besteht noch nicht. Eine Email an die Privatadresse des Schulleiters mit der Bitte um Information bleibt zunächst unbeantwortet.
Da die Fortbildung (Theaterpädagogik) z.T. direkten Körperkontakt erfordert, entschließt sich die Lehrerin, beim Fortbildungsinstitut anzufragen. Dort erhält sie die Auskunft, dass sie nur teilnehmen dürfe, wenn sie einen Negativtest vorlegen könne. Bei Nichtteilnahme gilt das Fortbildungsziel als nicht erreicht, Wiederholung nicht möglich. Es wird vereinbart, den Test am Montag machen zu lassen und nach Ergebniserhalt anzureisen.
Am Sonntagabend erhält die Lehrerin Nachricht vom Schulleiter, dass lt. Gesundheitsamt keine besonderen Maßnahmen erforderlich seien. Den Test hält er für überflüssig. Das Institut besteht allerdings weiterhin darauf. Die Lehrerin lässt den Test machen und bekommt die Information, dass die Kasse ihn nicht übernimmt.
Nun sind 151,00 Euro fällig, die niemand übernehmen will. Gibt es Möglichkeiten, an eine Erstattung zu kommen?
Schöne Grüße,
Jule