Kann ein Vermieter die Rechnung zur Wartung einer Gasetagenheizung in der Nebenkostenabrechnung zu 100 % an den Mieter weiterberechnen oder muß er auch einen Teil der Rechnung tragen?
Hi,
kommt ein bißchen darauf, was im Mietvertrag steht.
Kann ein Vermieter die Rechnung zur Wartung einer
Gasetagenheizung in der Nebenkostenabrechnung zu 100 % an den
Mieter weiterberechnen
meine Antwort: ja!
Meines Wissens ist es so möglich - manch ein Mieter ist sogar dazu verpflichtet, die Therme jährlich Warten zu lassen und es selbst zu bezahlen.
So ist zumindest meine Erfahrung - also keine Expertenantwort, sondern eine Mieterantwort.
Gruß,
Sabine
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
ja, ist die antwort ist richtig. gilt auch für z.b. aufzugswartung (auch wenn man im eg wohnt) - dann natürlich durch alle mieter geteilt.
wartung der rauchmelder muss der mieter ja auch übernehmen.
Hallo Sabine,
manch ein Mieter ist sogar
dazu verpflichtet, die Therme jährlich Warten zu lassen und es
selbst zu bezahlen.
was ist denn daran schlimm, dass ein Mieter den Vertragspartner für eine geschuldete Leistung selber aussuchen kann statt den nehmen zu müssen, den der Vermieter bestimmt?
Gruß, Karin
Hallo,
was ist denn daran schlimm, dass ein Mieter den
Vertragspartner für eine geschuldete Leistung selber aussuchen
kann statt den nehmen zu müssen, den der Vermieter bestimmt?
Die Erfahrung zeigt ab und an, dass es einige mit der Regelmäßigkeit von Terminen nicht wirklich ernst nehmen, wenn sie selber zahlen müssen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi
was ist denn daran schlimm, dass ein Mieter den
Vertragspartner für eine geschuldete Leistung selber aussuchen
kann statt den nehmen zu müssen, den der Vermieter bestimmt?
wer sagt, dass daran etwas schlimm ist? Mag sein, dass meine Formulierung etwas holprig gewählt war - das mag daran gelegen haben, dass ich auf jeden Fall auch mit meiner Antwort FAQ:1129 einhalten wollte und deshalb etwas rumgeeiert bin.
Gruß,
Sabine
nicht, wenn sie nur selbst zahlen müssen. wenn sie den auch selbst beauftragen müssen. sonst kümmert sich ja der vermieter um den termin und der mieter muss nur kohle abdrücken.
Hallo,
nicht, wenn sie nur selbst zahlen müssen. wenn sie den auch
selbst beauftragen müssen. sonst kümmert sich ja der vermieter
um den termin und der mieter muss nur kohle abdrücken.
Wir haben aneinander vorbei geredet. Bezahlen muss der Mieter ja meistens ohnehin. Aber wenn er kann, ‚vergisst‘ er die Wartung eben einfach mal ganz oder schiebt sie wenigstens so weit nach hinten wie irgend möglich.
Nicht jeder Mieter natürlich, aber einge wohl schon. Nach dem Motto: „funktioniert doch immer alles“.
Gruß
loderunner
Ich habe Halluzinelle so verstanden, dass die armen Mieter möglicherweise sogar selber die Termine mit einem Handwerker ausmachen müssten. Darauf frug ich, was daran schlimm {für die Mieter} sei, wenn sie sich ihren Vertragspartner selber aussuchen dürfen.
was ist denn daran schlimm, dass ein Mieter den
Vertragspartner für eine geschuldete Leistung selber aussuchen
kann statt den nehmen zu müssen, den der Vermieter bestimmt?Die Erfahrung zeigt ab und an, dass es einige mit der
Regelmäßigkeit von Terminen nicht wirklich ernst nehmen, wenn
sie selber zahlen müssen.
Und damit stellt sich heraus, dass Deine Antwort sich auf die falsche Partei bezieht, nämlich den Vermieter.
Gruß, Karin