Wer zahlt die Wartung der Therme

Hallo,

in unserer Wohnung befindet sich eine Therme. Diese wurde vor ca. 6 Jahren eingebaut. Vor kurzem musste der Hausmeister sie reparieren und meinte, sie müsse auch dringend gewartet werden. Die Therme ist Eigentum des Hausbesitzers unnd ich finde, dass er dieses auch selber zu warten hat. Im Mietvertrag steht nichts dazu, ich muss allerdings keine Kleinreparaturen, also auch keine bis 300€, selber zahlen. Stimmt das, oder bin ich dafür zuständig? Mich haben weder die Installateure noch der Hausbesitzer irgendwann auf eine Wartung hingewiesen.

Nun die Wartung als einzelner Position wirst du dort auch nicht Finden. Vermute du hast in deinen Mietvertrag einen Verweis auf die Nebenkostenverordnung stehen und diese auch anhängend oder ausgehändigt bekommen. (Nebenkosten werden ja wohl abgerechnet, ohne Vereinbarung darüber ist dieses nicht machbar.)

dort findet sich der Passus der Gerätewertung. Wurde dies wirklich nicht gemacht, Dann bist du aus dem Schneider.

Damit hast du Recht, wenn die Pflicht zur Wartung nicht ausdrücklich auf dich abgewälzt wurde.

Damit bist du aber nicht aus dem Schneider, denn die Kosten der Wartung sind umlagefähig auf die Mieter. Du bist der einzige Mieter, der diese Therme nutzt, dann sind Wartungskosten zu 100% von dir über die Nebenkostenabrechnung zu erstatten - WENN im Mietvertrag auf auf diese „Betriebskosten“ verwiesen wird. In der Regel haben die meisten Mietverträge die Klausel, dass Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen sind.

Der Vermieter muss den Handwerker bestellen und sowohl die Wartung als auch die eventuellen Reparaturen bezahlen. Bei der nächsten Betriebskostenabrechnung („Nebenkostenabrechnung“) wird er sich dann die Kosten der Wartung (NICHT die der Reparaturen) zurückholen.

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Hallo,

danke für die Antworten. Bin ich denn verpflichtet automatisch zu wissen, ohne eine Info vom Vermieter / der einbauenden Sanitärfirma, dass ich für die Wartung zuständig bin? Laut meinem Mietvertrag und den o.g. Antworten ist der Vermieter für die Kosten der Wartung zuständig.

Der Hausmeister hat nichts, aber auch GAR NICHTS an der Therme zu schaffen.
Ausser bestenfalls eine Funktionsprüfung der normalen Bedienfunktionen.
Von den Kosten seines Tuns, die dann wohl in der Umlage „untergehen“, ganz zu schweigen.

Reparaturen und Wartungen an Gasgeräten dürfen ausschliesslich nur von konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden.

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Der ist offensichtlich geheim. Denn auf Rückfragen, was da drin steht, willst du ja nicht antworten.

Erstaunlich, dass du trotzdem sinnvolle Antworten erwartest. Glaubst du an die Funktion von Glaskugeln oder Kaffeesatz?

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Genau anders herum und wie bereits geschrieben: Die Therme gehört dir nicht, der Vermieter muss sich darum kümmern, dass sie funktioniert. NUR wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass DU für die Wartung zuständig bist, musst du dich darum kümmern.

Vermutlich ist auch das genau anders herum. In praktisch allen Mietverträgen gibt es die Standard-Klausel, dass Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung auf Mieter umgelegt werden. Und auch da wurde schon geschrieben, dass Wartungskosten (ohne Reparaturen!) einer Heizungsanlage zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören.

Natürlich kann das in deinem Vertrag komplett anders geregelt sein.
Natürlich kann es sein, dass der Vermieter sich gesagt hat: Was soll ich mich um die Wartung kümmern, wenn die Therme doch sowieso nur für diese eine Wohnung zuständig ist. Das steht dann auch so im Mietvertrag - und wenn du die Wartung jahrelang verpennt hast, wärest du nun auch für etwaige Folgeschäden verantwortlich.

Natürlich darf ein Vermieter auch darauf verzichten, Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.

Was für dich gilt, steht im Vertrag.

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