Wer zahlt Einbruchschäden?

Nach einem kürzlich vorgefallenen Einbruch stellt sich die Frage wer die dabei zerstörte Wohnungseingangstür zu zahlen hat , Vermieter oder Mieter?

Kann jemand helfen ?

Vermieter

Vermieter

Falsch, der Einbrecher.

Wenn der Mieter eine Hausratsversicherung hat,
die Versicherung, ansonsten der Mieter.

Ausnahme man erwischt den Einbrecher.

Gruß

Hallo mAc,

da ich ein juristischer Laie bin, kann ich nur eine Vermutung äußern.

Die Wohnungseingangstür ist Eigentum des Vermieters. Da nicht der Mieter, sondern der Einbrecher die Tür beschädigt hat, müsste der Einbrecher den Schaden an der Tür ersetzen. Soweit wohl die Theorie. Nun mal zur Praxis:

Wenn der Einbrecher nicht ermittelt werden kann, wird entweder der Vermieter oder dessen Versicherung (welche?) auf den Schaden sitzen bleiben. Der Mieter (oder dessen Versicherung) hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun.

Da die Türe nicht Eigentum des Mieters ist, wird seine Hausratversicherung wohl nicht dafür zahlen müssen. Und da die Türe nicht vom Mieter beschädigt wurde, dürfte der Mieter nicht haftbar zu machen sein. Deswegen wird auch dessen Haftpflichtversicherung den Schaden nicht bezahlen.

Soweit meine Meinung als Laie, eventuell meldet sich hier noch ein Experte der genauere Auskunft geben kann.

Gruß
Horst

Vermieter

Falsch, der Einbrecher.

Also muß der Mieter solange mit einer kaputten Tür leben, bis der Einbrecher gefasst wurde? Und wenn er jemals gefasst wurde, aber kein Geld hat, was dann?

Zunächst zahlt den Schaden der Vermieter oder dessen Versicherung.

Wurde der Einbrecher ermittelt, kann man ihn regresspflichtig machen, sofern denn was zu holen wäre.

Vermieter

Falsch, der Einbrecher.

Also muß der Mieter solange mit einer kaputten Tür leben, bis
der Einbrecher gefasst wurde?

Das habe ich nicht gesagt. Es ging nicht um die Frage, wann repariert wird und auch nicht um die Frage, wer die Reparatur zu beauftragen hat, sondern um die Frage, wer am Ende für die Reparatur zu bezahlen hat.

Und wenn er jemals gefasst
wurde, aber kein Geld hat, was dann?

Das ist völlig uninteressant. Gefragt war rein juristisch, wer die Tür zu zahlen hat und das ist der, der sie zerstörte.

Zunächst zahlt den Schaden der Vermieter oder dessen
Versicherung.

Das ist schon richtig, im Innenverhältnis haftet zunächst der Vermieter dem Mieter verschuldensunabhängig für die Mangelfreiheit der Mietsache. Er muss also dafür sorgen, dass die Tür instandgesetzt wird. Zahlen wird ihm das die Versicherung, wenn er eine hat, die Einbruchschäden abdeckt. Der Schadenersatzanspruch geht dann auf sie über, sie streckt dem Einbrecher das Geld also nur vor.

Es gibt Versicherungen, die zahlen für Kunstdiebstähle und lassen anschließend ganze Heerscharen von Privatdetektiven nach den Kunstwerken fahnden, um wieder an ihr Geld zu kommen. Ob sie das auch bei einem ordinären Wohnungseinbruch tun würden, bezweifle ich zwar, es ist aber prinzipiell kein Unterschied.

Wurde der Einbrecher ermittelt, kann man ihn regresspflichtig
machen, sofern denn was zu holen wäre.

Du scheinst bezüglich der finanziellen Verhältnisse von Einbrechern ja arg am Zweifeln zu sein. Fast könnte man meinen, Verbrechen lohnt sich nicht. :smile:

Ach ja, noch was: Man kann den Einbrecher auf jeden Fall regresspflichtig machen, unabhängig davon, ob dort etwas zu holen ist oder nicht.

smalbop

Blödsinn! (owt)
nix

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Also muß der Mieter solange mit einer kaputten Tür leben, bis
der Einbrecher gefasst wurde?

Das habe ich nicht gesagt. Es ging nicht um die Frage, wann
repariert wird und auch nicht um die Frage, wer die Reparatur
zu beauftragen hat, sondern um die Frage, wer am Ende für die
Reparatur zu bezahlen hat.

Nein, es wurde gefragt, wer die Reparatur bezahlen muß und nicht, wer eventuell irgendwannmal dafür haftbar gemacht werden kann.

Es gibt Versicherungen, die zahlen für Kunstdiebstähle und
lassen anschließend ganze Heerscharen von Privatdetektiven
nach den Kunstwerken fahnden, um wieder an ihr Geld zu kommen.
Ob sie das auch bei einem ordinären Wohnungseinbruch tun
würden, bezweifle ich zwar, es ist aber prinzipiell kein
Unterschied.

Na klar… Also die Versicherung hier bei uns in der Firma hat so rein gar nichts unternommen um die Einbrecher der 3 Einbrüche hier, ausfindig zu machen…

Wurde der Einbrecher ermittelt, kann man ihn regresspflichtig
machen, sofern denn was zu holen wäre.

Du scheinst bezüglich der finanziellen Verhältnisse von
Einbrechern ja arg am Zweifeln zu sein. Fast könnte man
meinen, Verbrechen lohnt sich nicht. :smile:

Na scheinbar scheinst Du Dich in diesem Milieu bestens auszukennen

Gruß
Tina

Hallo,

Zuerst muss man sich einmal die Frage stellen:
Wo wurde denn überhaupt eingebrochen?

Nach der vorgehenden Schilderung war es die Wohnung des Mieters, und somit würde auch der Schaden von der Hausratversicherung des Mieters gezahlt werden.

Viele Grüße!

Genau so ist es mir auch bekannt:
Bei einem vollendeten Einbruch und vorhandener Einbruchsversicherung des Mieters (ggf.Hausrat) zahlt diese.
Bei einem Einbruchsversuch oder nicht vorhandener Mieterversicherung, zahlt die Einbruchsversicherung des VM oder der VM selbst.
Nicht außer Acht lassen sollte der VM, dass Haftpflicht nur Zeitwert ersetzt, eine Einbruchsversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung aber den Neuwert ggf. sogar eine Verbesserung, wenn gesetzl. vorgeschrieben (Schall- und/oder Wärmeschutz).

vnA

Ausnahme man erwischt den Einbrecher.

und wenn der Antrag auf Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung gestellt hat…?

Theorie contra Praxis

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Das habe ich nicht gesagt. Es ging nicht um die Frage, wann
repariert wird und auch nicht um die Frage, wer die Reparatur
zu beauftragen hat, sondern um die Frage, wer am Ende für die
Reparatur zu bezahlen hat
.

Nein, es wurde gefragt, wer die Reparatur bezahlen muß

Den Dialog lasse ich mal unkommentiert so stehen.

Na klar… Also die Versicherung hier bei uns in der Firma
hat so rein gar nichts unternommen um die Einbrecher der 3
Einbrüche hier, ausfindig zu machen…

Vermutlich war bei euch halt nix wertvolles zu klauen.

Du scheinst bezüglich der finanziellen Verhältnisse von
Einbrechern ja arg am Zweifeln zu sein. Fast könnte man
meinen, Verbrechen lohnt sich nicht. :smile:

Na scheinbar scheinst
Du Dich in diesem Milieu bestens
auszukennen

Man scheint immer scheinbar. Das ist dem Scheinen sozusagen wesenseigen.

smalbop

Ausnahme man erwischt den Einbrecher.

und wenn der Antrag auf Privatinsolvenz mit
Restschuldbefreiung gestellt hat…?

Dann läuft der wegen
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__302.html
ins leere.

Ansonsten:

Theorie contra Praxis

= Restschuldbefreiung contra Moskau Inkasso.

smalbop

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Guten Morgen

Ist eine Hausratsversicherung vorhanden? Diese könnte eventuell eintreten wenn die darin getroffenen Vereinbarungen dies beinhalten.
Für Hausratsversicherungen, die den allgemeinen Hausratsversicherungsbedingengen VHB 2000 unterliegen und diese unverändert übernehmen gilt nach § 2 Nr. 1 h VHB 2000: „Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder eine Beraubung entstanden sind“.
Dies dehnt den Versicherungschutz auch auf Gebäudeschäden aus und damit sind Türen im Wohnbereich mit abgedeckt.

Dazuhin könnte - falls vorhanden - eine Einbruchsversicherung den Schaden übernehmen.
Auch eine Gebäudeversicherung würde den Schaden decken sofern Einbruchsschäden im Versicherungsumfang vorhanden sind.

Die Verteilung der Kosten zwischen Vermieter und Mieter sind abhängig von dem was im Mietvertrag für entsprechende Schäden vereinbart ist und ob den Mieter ggf. ein Verschulden trifft.

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Schäden an der Wohnungstür zu ersetzen, die durch einen Einbruch entstanden sind.
Denn der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache im tauglichen Gebrauch zu erhalten. (Dazu finden sich mit entsprechender Suche in den einschlägigen Suchmaschinen auch entsprechende Urteile)

Natürlich gilt das Verursacherprinzip, nachdem der Einbrecher haften müsste… diese Variante greift in der Praxis allerdings eher selten und taugt daher meistens nur für die Theorie.

Gruss HighQ

Hallo,

den Hinweis auf eine Haftpflichtversicherung verstehe ich jetzt nicht,
denn hier leistet keine Haftpflichtversicherung!

Gruß

Das habe ich nicht gesagt. Es ging nicht um die Frage, wann
repariert wird und auch nicht um die Frage, wer die Reparatur
zu beauftragen hat, sondern um die Frage, wer am Ende für die
Reparatur zu bezahlen hat
.

Nein, es wurde gefragt, wer die Reparatur bezahlen muß

Den Dialog lasse ich mal unkommentiert so stehen.

Meinst Du Deine Wortklauberei hilft hier weiter? Im UP steht eben nicht, wer am Ende die Reparatur zu bezahlen hat. Ich gehe nun mal stark davon aus, daß der UP wissen will wer jetzt im moment die Reparatur zu bezahlen hat. Ob der Einbrecher jemals ausfindig gemacht werden kann und ob er dann auch noch in der Lage ist, die Schäden zu bezahlen, sei mal dahingestellt.

Bei uns wurde 3 x eingebrochen, das letzte Mal vor ca. 5 Jahren. Bisher wurde keiner dieser Einbrüche aufgeklärt. Die Reparatur wurde von unserer Versicherung bezahlt, der/die Einbrecher hinterließen leider keinen Zettel mit Bankverbindung, Bargeld haben sie auch keines hinterlassen. Wäre jetzt keine Versicherung vorhanden, hätte der Gebäudeeigentümer bezahlen müssen.

Vermutlich war bei euch halt nix wertvolles zu klauen.

Lies Dir Deine vorangegangene Aussage nochmal durch.

Tschuldigung, Flüchtigkeitsfehler. Sollte natürlich ‚Hausratversicherung‘ heißen.

vnA

MOD: CLOSED
Hallo Ihr Streithähne,

ich lass ja manche Diskussionen die sich am Rande befinden gerne laufen, weil was konstruktives dabei hin und wieder ruas kommt.

Hier seh ich das nicht mehr und mach den Teil daher dicht.

Gruss HighQ