Folgenes Problem:
Er, Lagerarbeiter mit 2100 netto
Sie, Teilzeitkraft bei einer Zeitarbeitsfirma mit 430€ netto
beide in Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase
Pfändung pro Monat 302€
bei Beginn der Insolvenz Steuerklasse III/V
Nun kam vom IV eine Kopie der Einkommensteuerfestsetzung für 2012/13 mit der Bitte um Kenntnisnahme zu den Unterlagen.
Heute kommt eine Pfändungsandrohung des Finanzamts, weil
der Mann die Vorauszahlungen der Einkommsteuer nicht geleistet hat.
Wie soll das Ehepaar sich verhalten?
Kann es die Steuerklasse wechseln, damit diese Vorrauszahlungen wegfallen?
Hallo,
Er, Lagerarbeiter mit 2100 netto
Sie, Teilzeitkraft bei einer Zeitarbeitsfirma mit 430€ netto beide in Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase Pfändung pro Monat 302€
bei Beginn der Insolvenz Steuerklasse III/V
Nun kam vom IV eine Kopie der Einkommensteuerfestsetzung für 2012/13 mit der Bitte um Kenntnisnahme zu den Unterlagen.
Also der Iv hat mal in einem Steuerprogramm die Daten reingehauen und die Einkommensteuer für die Jahre 2012 und 2013 ausgerechnet?
Heute kommt eine Pfändungsandrohung des Finanzamts, weil der Mann die Vorauszahlungen der Einkommsteuer nicht geleistet hat.
Sind denn solche festgesetzt worden?
Wie soll das Ehepaar sich verhalten?
Kann es die Steuerklasse wechseln, damit diese Vorrauszahlungen wegfallen?
Das wäre eine Möglichkeit. Natürlich wird dann beim Mann mehr Lohnsteuer direkt abgezogen.
Grüße
Also der Iv hat mal in einem Steuerprogramm die Daten reingehauen und die Einkommensteuer für die Jahre 2012 und 2013 ausgerechnet? … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write
der IV hat vom Finanzamt die Festsetzung erhalten und eine Kopie davon
an das Ehehpaar geschickt mit der Bitte zur Kenntnisnahme für die Unterlagen
Das Ehepaar ist wohl davon ausgegangen, dass diese Vorrauszahlungen aus der Insolvenzmasse bezahlt werden, da sie ja in Steuerklasse III/V an den IV wesendlich mehr bezahlen als in Klasse IV .
Hallo,
der IV hat vom Finanzamt die Festsetzung erhalten und eine Kopie davon an das Ehehpaar geschickt mit der Bitte zur Kenntnisnahme für die Unterlagen
Komische Vorgehensweise, aber das nehmen wir mal so hin.
Das Ehepaar ist wohl davon ausgegangen, dass diese Vorrauszahlungen aus der Insolvenzmasse bezahlt werden,
Keine ahnung wie man davon ausgehen kann. Die Insolvenz hat doch etwas mit alten Schulden zu tun und nichts mit laufenden Aus- oder Abgaben. :da sie ja in Steuerklasse III/V an den IV wesendlich mehr bezahlen als in Klasse IV .
Auch diesen Zusamenhang bzw. Schluß kann ich nicht nachvollziehen, da die Steuerklassen keinen Einfluss auf die Steuer haben, sondern bestenfalls auf den Zeitpunkt deren Entrichtung ausüben.
Der Insolvenzverwalter ist für meine Begriffe „lediglich“ dafür zuständig, dass aus der monatlichen Rate die vorhandenen Gläubiger plangemäß bedient werden. Wenn er nun natürlich für die Pfändung vom Netto bei der Steuerklassenkombination III/V ausgeht und dabei trotz Vorauszahlungsbescheid eben diese Vorauszahlungen nicht berücksichtigt hat, dann ist etwas schiefgelaufen. Dies wäre dann zu prüfen, wobei ich die Vermutung äußere, dass er dies berücksichtigt hat, dieser Umstand dem Ehepaar jedoch nicht klar war und es nun dachte, es wäre mit den 302€ alles erledigt.
Grüße