Hallo zusammen,
folgender Fall/Szenario: Mieterin A zieht aus. Bei der Übergabe stellt sich heraus, dass der Kübel der Zimmerpflanze undicht war und es darunter einen hässlichen Wasserfleck auf dem Parkett gegeben hat. Einen Tag später zieht allerdings Mieter B ein und es bleibt keine Zeit mehr, das Parkett in der Zwischenzeit zu reparieren. Mieter B hat nun allerdings soviele Möbel, dass er das betroffene Zimmer nicht frei räumen kann. Die Möbel müssen aus der Wohnung entfernt und zwischen gelagert werden, um den Parkett reparieren zu können. Frage: wer zahlt nun das Transportunternehmen bzw. die Einlagerung während der Reparatur: Vermieter, Mieterin A oder Mieter B?
Danke für eure Hilfe
Zuständig (ups fast hallo vergessen, also „Hallo“) für den Vertragsgemäßen Zustand der Mietwohnung ist der Vermieter. Um diesen Zustand herzustellen hat dieser die Nötigen kosten zu tragen. Der Mieter hat lediglich eine Duldungspflicht, sprich er muss den Vermieter die Arbeiten auch durchführen lassen.
Die Kosten trägt der Vermieter, kann diese ggf. vom Vormieter verlangen, bzw. die Summe von der Kaution einbehalten, wenn ein Vertrags missbräuchlicher / verursacht Gebrauch stattgefunden hat.