Wer zahlt Entrümpelungskosten bei Tod,Sozialhilfe?

Herr X wurde gepflegt von Frau A, die mit in der Wohnung gelebt hat zur Untermiete, Herr X war aber alleine im Mietvertrag eingetragen. Er erhielt Sozialhilfe, zur Pflege und Wohnung. Nun verstirbt Herr X und Frau A möchte ausziehen. Sie nimmt aus der Wohnung ihre eigenen Sachen mit. Herr X hat keine Nachkommen.
Wer trägt die Kosten für die Entrümpelung der Wohnung? Muss Frau A, die nur zur Untermiete in der Wohnung gewohnt hat diese leeren? Muss das Sozialamt ein Unternehmen für die Entrümpelung zahlen? Wie ist der Ablauf?

Vielen Dank vorab!

hallo - also bei dieser spezifischen frage kenne ich mich leider nicht so gut aus, kann mir aber vorstellen, dass die untermieterin überhaupt nix mit der wohnung zu tun hat, da sie nicht im mietvertrag stand. hier muss sich der vermieter mit dem sozialamt auseinander setzen,da es ja keine nachkommen gibt. lg.

Hallo,
wenn Frau A nur Untermieter war ist sie dafür nicht verantwortlich. Der Vermieter muss sich mit der Gemeinde / Ortsgericht in Verbindung setzen. Diese veranlassen die Räumung, diese haben ja wahrscheinlich auch die Beerdigung übernommen.

Gruß
Udo

Ich bin mir nicht ganz sicher, weil es letztendlich um rechtliche Fragen geht und ich kein Rechtsberater bin. Ich kann Dir deswegen nur mitteilen, was ich weiß, ohne den Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Wenn keine Erbfolge bestand, muss das Sozialamt grundsätzlich alle Kosten übernehmen.

Mit dem Todestag erlischt der Mietvertrag mit einer normalen Kündigungsfrist nach den Vertragsbedingungen. Also könnte das Sozialamt vom Untermieter für diesen Zeitrahmen die Miete einklagen, weil dieser ebenfalls eine Kündigungsfrist einzuhalten hat. (Also rechtlich müsstest Du die Untermiete vom Todestag, einschließlich dem Zeitrahmen der vereinbarten Kündigungsfrist bezahlen.) Ist die Zeit abgelaufen und die Wohnung nicht mehr bewohnt, muss das Sozialamt die Kosten übernehmen, ohne dass der Untermieter zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Da ich aber kein Experte im Sozialrecht bin, würde ich Dir empfehlen beim Amtsgericht einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung einzuholen und einfach einen Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren. Dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite. Denn manchmal ist Vorsorge besser, als wenn man später das Nachsehen hat, weil man irgendwelche Fristen oder Sonstiges aus Unwissenheit nicht eingehalten hat.

Viel Glück und Erfolg in der Abwicklung, S.

hallo,

ich kann deine Frage leider nicht beantworten

MfG: Laszlo

Das weiß ich leider nicht.

Peter

Hallo,

leider kann ich dazu keine genauen Angaben machen.
Bei einem ähnlichen Fall wurde seitens der Nachkommen das Erbe ausgeschlagen und somit kümmerte sich das Sozialamt um diese Angelegenheit.
Da in diesem Fall keine Nachkommen vorhanden sind
sollte dies genau so sein.
Frau A steht in keinem verwandschaftlichen Verhältnis zu Herrn X, somit dürfte sie mit der Entrümpelung nichts zu tun haben.
Ich hoffe das ich etwas helfen konnte, gebe jedoch
keine Garantie da dies nicht in mein Aufgabengebiet
fällt.

Gruß
Jan

Hallo,

hier stellt sich mir die Frage wer für die Beerdigungskosten aufkommt? Alle Verbindlichkeiten müssen aus demn Nachlass des Verstorbenen beglichen werden. Entrümplungskosten werden vom Sozialhilfeträger nicht übernommen. Notfalls muss der Vermieter auf eigene Rechnung, bzw. unter Verrechnung der eventuell hinterlegten Mietkaution die Wohnung entrümpeln. Fraglich ist hier, ob eventuell der Untermieter herangezogen werden kann. In der Regel muss man einen Untermietvertrag mit dem Eigentümer (Vermieter) der Wohnung abstimmen. In wie weit dieser sich dann an den Untermieter wenden kann ist mir leider nicht bekannt, könnte aber mit dem Vermieter geklärt werden.

Hallo, tut mir leid, im Moment kann ich nicht helfen. Ich bin krank und kann nicht im Amt nachfragen, wie hier der Stand ist.

Ingrid

Herr X wurde gepflegt von Frau A, die mit in der Wohnung
gelebt hat zur Untermiete, Herr X war aber alleine im
Mietvertrag eingetragen. Er erhielt Sozialhilfe, zur Pflege
und Wohnung. Nun verstirbt Herr X und Frau A möchte ausziehen.
Sie nimmt aus der Wohnung ihre eigenen Sachen mit. Herr X hat
keine Nachkommen.
Wer trägt die Kosten für die Entrümpelung der Wohnung? Muss
Frau A, die nur zur Untermiete in der Wohnung gewohnt hat
diese leeren? Muss das Sozialamt ein Unternehmen für die
Entrümpelung zahlen? Wie ist der Ablauf?