Wer zahlt Fachgutachten bei Baupfusch?

Angenommen

  • 60er-Jahre Bungalow bekommt 14cm-Außendämmung
  • Foliendach incl. Dämmung wird erneuert, wegen der vergrößerten Wandstärke wird Attika-Erweiterung notwendig
  • auf einer Hausseite (tiefste Seite vom Pultdach) Wasserflecken nach starkem Regen bzw Tauwetter auf dem Putz (von innen austretend), Wasseraustritt aus allen Löchern im Putz, nämlich: Klingel, Lichtschalter, Wandlampen, Vordachträger. Nach zwei Jahren leichte Schimmelflecken im Sockelbereich, Putz an den Wasseraustrittsstellen teilweise weggewaschen.

Angenommen
eine Baufirma hatte den Gesamtauftrag für die Sanierung, hat die Dachsanierung an Subunternehmer weitergegeben, Zahlungen aber nur an Baufirma.
Baufirma vertröstet. Meldet sich nach Beschwerde per Einschreiben. Betrachtet Schaden zusammen mit Dachfirma. Dachfirma einigermaßen kooperativ aber offensichtlich hilflos. Sanierung liegt inzwischen zwei Jahre zurück.

Vermutung
Das Dach muss komplett neu gedeckt werden, da die Dachsanierungsfirma keine schadhaften Stellen findet.
Die Fassadendämmung sowie der Putz an der Frontseite müssen komplett entfernt und erneuert werden, da mit Wasser vollgesogenes Dämmmaterial nicht dämmt und die Wand schädigt.

Die Vermutung sollte wohl durch Fachgutachter bestätigt werdeen. Dazu drei Fragen:

  • wie findet man einen?
  • wer beauftragt ihn
  • wer bezahlt ihn?

Vielen Dank für Hilfe!
Bitte Fragen stellen, falls die Beschreibung unverständlich oder unvollständig ist!
Lurchi2

Moin,

Angenommen
eine Baufirma hatte den Gesamtauftrag für die Sanierung

Vermutung
Das Dach muss komplett neu gedeckt werden

Die Vermutung sollte wohl durch Fachgutachter bestätigt
werdeen. Dazu drei Fragen:

  • wer beauftragt ihn
  • wer bezahlt ihn?

Wer eine Vermutung von einem Fachgutachter überprüft haben möchte, beauftragt diesen Gutachter und zahlt ihn auch. Wenn das Gutachten zum Ergebnis kommt, dass ggf. Schäden durch unsachgemäße Baumaßnahmen bzw. unsachgemäße Ausführung derselben zustandegekommen ist, so kann man die Baufirma sowohl auf Nachbesserung bzw. notwendige Reparaturen als auch auf Erstattung der Gutachterkosten verklagen - vorausgesetzt natürlich, dass Verjährung evtl. Ansprüche noch nicht eingetreten ist und einer ggf. nötigen Schadenminderungspflicht nachgekommen wurde (d.h. rechtzeigiges Anzeigen der Baumängel der Baufirma gegenüber mit der Aufforderung diese abzustellen).

Gruß,
Ingo

  • wer beauftragt ihn

Der, der mit diesem Gutachten etwas erreichen will.

  • wer bezahlt ihn?

Der, der den Auftrag erteilt. Ob er diese Kosten später erstattet bekommen kann, läßt sich naturgemäß nicht vorhersagen.

Hallo Lurchi

Die Vermutung sollte wohl durch Fachgutachter bestätigt
werdeen. Dazu drei Fragen:

  • wie findet man einen?

Indem man seinem Anwalt sagt, dass man a) entweder direkt Klage erheben oder b) zunächst in das selbständige Beweisverfahren eintreten möchte.

  • wer beauftragt ihn

Im Fall a) das Gericht und im Fall b) die Partei, die sonst klagen würde, also der Hauseigentümer

  • wer bezahlt ihn?

Ihn und die beteiligten Anwälte, auch die von dem Streit beitretenden Subunternehmern, bezahlt diejenige Partei, welche dem Gutachten folgend die Sachlage falsch eingeschätzt hat. Bzw. in jedem Fall der Hauseigentümer, falls die Sachlage zwar dem Gutachten folgend von ihm richtig eingeschätzt wurde, aber die Ansprüche auf Mängelbeseitigung verjährt sind. Hier kennt ja niemand die Details des Sanierungsauftrags.

Außderdem wird gfls. ein planender/bauüberwachender Architekt mit von der Partie sein. Der haftet nämlich u.U. auch noch.

Fazit: Solche Probleme klärt man nicht hier, sondern - mit sämtlichen Unterlagen - im Gespräch beim Fachanwalt für Baurecht.

Gruß
smalbop