Hallo,
Nein, die Beweislast wäre entbehrlich, wenn die Einlassung des
Täters eindeutig zuungunsten des Täters ausfiehle.
Sag mal, was man unter Beweislast versteht, ist Dir nicht so
richtig klar, oder?
Üblich wäre bei dem die Beweislast der jemanden eine Forderung
stellt. Nur vereinzelt wurde dies ungedreht.
Ah ja. Sicher weißt Du auch, wann das passiert? Und inwieweit das hier eine Rolle spielt? Vielleicht kannst Du sogar sagen, wie das mit Deinen bisherigen Behauptungen zusammen passt?
Der M will etwas ersetzt bekommen, der VM soll es bezahlen.
Falsch.
Der Vermieter hat einen Vertrag zu erfüllen. Die Kosten dafür will er vom Mieter zurück.
Das resuliert aus der Rechtspechung, das der VM den
Vertragzustand aufrecht erhalten soll.
Das Gegenteil ist der Fall.
( btw: Was bei genauer Betrachtung und über die Zeit sowieso
nicht gelingen kann)
Das kann nicht nur, das ist die Regel.
Alles andere nennt man Vertragsverletzung.
Darüber könnte nun philosophieren werden…
Wozu?
Es ging mir darum, das auch
bei einer Beweislast beim VM dies für einen VM es kein so
großes Probelm wäre wie zB eine Schuld des M nachzuweisen, wie
bereits geschildert.
Vielleicht solltest Du nochmal lesen, was Du geschrieben hast. Da stand nämlich etwas ganz anderes.
Das wäre durchaus möglich. Aber es ist immer noch Sache des
Vermieters, diesen Beweis zu führen und es geht zu seinen
Lasten, wenn er das nicht kann/will/macht.
Die Aussage des Handwerkers wäre ein Ersatzbeweis.
Und wer lädt ihn zur Aussage ein, wenn nicht der Vermieter?
natürlich der VM,
Richtig. Weil er die Beweislast trägt.
der M nur, wenn der handwerker in Sinne des M aussagt
Nur, wenn der Mieter dumm genug ist. Er muss überhaupt nichts beweisen.
Der VM gibt den Handwerker einen Auftag mit dem Inhalt auch
die Schadensursache einzuschätzen und ein Proiokoll mit Fotos
darüber anzufertigen. Ist doch nicht schwer, oder.
Richtig.
Ob das den Richter interessiert, ist natürlich ein ganz anderes Thema.
Um was es hier geht, ist übrigens auch ein ganz anderes Thema.
Weil der die Beweislast trägt?
Der VM trägt die Beweislast, weil der VM eine Forderung an den
M hat, wie bereits oben erwähnt.
So ist es. Und es ist mir schleierhaft, warum Du was ganz anderes geschrieben hast.
Was genau verstehst Du eigentlich unter ‚Ersatzbeweis‘?
ebenda
Häh???
Und
dass der Richter entscheidet, wem er glaubt, ist Dir bekannt,
oder?
Nein, es wäre nur einen Annahme in dem Fall, dass der M lügt.
Ah so. Der Richter glaubt nur dem, der die Wahrheit sagt.
Nett.
Aber ziemlicher Unsinn.
Was die Richter so beurteilen…
Eben.
Es geht hier nicht um die Schuld,
Oh doch, wenn es kein Verschließ wäre, so wird der M
Schadensersatzpflichtig.
Nein. Nur dann, wenn der Vermieter das auch nachweisen kann.
Beweise können durch Zeugen oder Sachverständigegutachten
ersetzt werden.
Wenn vorhanden.
Der VM hat das Recht einen Sachverständigengutachten erstellen
zu lassen. Der VM hat das Recht vorher den Schaden selbst
anzuschauen. Dem VM gehören die Altteile.
Ja. Und was soll uns das sagen? Dass alle Vermieter immer ausreichend Beweise haben? Oder ist es doch eher so, dass sie unter Umständen genug Beweise bekommen könnten, wenn sie sich Mühe gegeben hätten?
Anyway, es ging um die Beweislast, nicht darum, wie man etwas beweisen kann.
Und natürlich spricht das auch nicht gegen meine Behauptung.
Genau genommen hat Deine Antwort damit gar nichts zu tun.
Hmm, klar wenn man noch über die Beweislast grübelt…
Tja, einige bleiben ab und an beim Thema, andere schweifen ab.
…mir sich aber schon die Lösung für den VM darstellt.
…nach der gar nicht gefragt war.
Wenn jemand mit einem Kratzer am Auto von mir fordert, dass
ich die Reparatur bezahlen soll, muss er doch auch beweisen,
dass ich den Kratzer verursacht habe und nicht ich, dass ich
es nicht getan habe.
Stimmt, wobei die Polizei durchaus Lackproben untersucht.
In einem Zivilprozess?
Wohl kaum.
Bei Personenschäden kann schon mal gesucht werden. Zudem muß
die Polizei Hinweisen auch vom Opfern nachgehen.
Muss sie nicht.
Was das mit meinem Beispiel zu tun haben könnte, hast Du übrigens wieder nicht erklärt.
Warum wohl?
Ja, warum wohl. Und in welchem Falle? Kommt sie auch bei einer
kaputten Scheibe in einer Mietwohnung? Um dem Vermieter die
Beweislast abzunehmen?
Wie geschrieben, die Beweislast beim VM muß kein Probelm sein.
Sag mal, irgendwie hast Du Probleme mit den Wörtern, oder?
Bei einer kaputten Scheibe würde ein VM ersteinmal nicht auf
ein Verschleißschaden tippen.
Worauf er tippt, ist völlig Banane. Es gibt oft genug Scheiben, die ohne Schuld des Mieters kaputt gehen. Also muss auch hier der Vermieter eine Schuld beweisen.
Irgendwie kann ich grad keinen Zusammenhang feststellen. Hilf
mir mal bitte auf die Sprünge.
ebenda
Du kommst mir ein wenig so vor wie ein verstocktes Kind. Warum? Darum!
Was willst Du mir bloß sagen?
Gruß
loderunner (ianal)