Hallo,
mal angenommen in einem Mietshaus geht das Gestänge (in) einer Balkontür kaputt.Die Tür könnte nicht mehr geschlossen werden.Die Mieterin meldet den Schaden.
Was wenn der VM darauf bestünde das die Mieterin das zahlen soll ? Es geht hier um Kosten von 200-300 €.DerSchaden ist nicht verursacht worden.Es ist einfach sowas wie verschleiss.
Müßte die Mieterin zahlen ?
Vielen Dank schonmal !
Was wenn der VM darauf bestünde das die Mieterin das zahlen
soll ?
Bezüglich des VM darauf bestehen, dass er den Mangel auf seine Kosten beseitigt. Und fragen, wie er auf die Idee kommt, dass der Mieter das zahlen soll
Ich möchte noch hinzufügen :
Wenn im Mietvertrag stünde,das 120 € im Jahr für Instandhaltung übernommen werden müßten,heisst das dann das die Mieter das auf jeden Fall anteilig zahlen müßten bei einer größeren Reparatur ?
da haben wir zeitgleich geschrieben ;0)
Der VM meint das er ja nicht wissen könne ob der Schaden nicht zum Beispiel durch falsches bedienen des Türgriffs entstanden ist.Könnte ja der Sohn gewesen sein.
Hallo,
Der VM meint das er ja nicht wissen könne ob der Schaden nicht
zum Beispiel durch falsches bedienen des Türgriffs entstanden
ist.Könnte ja der Sohn gewesen sein.
Da kann er meinen, was er will - er muss es aber beweisen. Er hat für die Mängelfreiheit der Mietsache zu sorgen.
Zur zweiten Frage: die komplette Reparatur muss unterhalb der Grenze liegen, anteilige Kostenübernahme ist nicht.
Gruß
loderunner (ianal)
Vielen Dank !
Hallo,
Der VM meint das er ja nicht wissen könne ob der Schaden nicht
zum Beispiel durch falsches bedienen des Türgriffs entstanden
ist.Könnte ja der Sohn gewesen sein.Da kann er meinen, was er will - er muss es aber beweisen.
Das interessiert mich. Mal davon ausgehend, dass der Schaden im Übergabeprotokoll nicht vermekt ist, hat der VM die Wohnung (und diese Tür) also i.O. übergeben. Was muss der VM denn jetzt noch beweisen? Sonst könnte der Mieter ja so ziemlich alles kaputt machen, was nachher nicht oberflächliche Spuren von Gewaltanwendung zeigt und nachher sagen „I didnt do it…“
LG, der Kater
Hallo,
Da kann er meinen, was er will - er muss es aber beweisen.
Das interessiert mich. Mal davon ausgehend, dass der Schaden
im Übergabeprotokoll nicht vermekt ist, hat der VM die Wohnung
(und diese Tür) also i.O. übergeben. Was muss der VM denn
jetzt noch beweisen? Sonst könnte der Mieter ja so ziemlich
alles kaputt machen, was nachher nicht oberflächliche Spuren
von Gewaltanwendung zeigt und nachher sagen „I didnt do it…“
es ist die Hauptpflicht des Vermieters die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__535.html
Da nichts für die Ewigkeit gebaut ist, kann an der Mietsache schon Mal was kaputt gehen. Das ist grundsätzlich nicht das Problem des Mieters. Meint der Vermieter nun, der Mieter wäre für den Schaden verantwortlich, so muss er diese Behauptung natürlich beweisen. Sonst könnte sich jeder Vermieter mit einer solchen Behauptung aus der Pflicht stehlen.
Gruß
S.J.
Hallo,
Da kann er meinen, was er will - er muss es aber beweisen.
Das interessiert mich. Mal davon ausgehend, dass der Schaden
im Übergabeprotokoll nicht vermekt ist, hat der VM die Wohnung
(und diese Tür) also i.O. übergeben. Was muss der VM denn
jetzt noch beweisen? Sonst könnte der Mieter ja so ziemlich
alles kaputt machen, was nachher nicht oberflächliche Spuren
von Gewaltanwendung zeigt und nachher sagen „I didnt do it…“es ist die Hauptpflicht des Vermieters die Mietsache dem
Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten
Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem
Zustand zu erhalten.http://bundesrecht.juris.de/bgb/__535.html
Da nichts für die Ewigkeit gebaut ist, kann an der Mietsache
schon Mal was kaputt gehen. Das ist grundsätzlich nicht das
Problem des Mieters. Meint der Vermieter nun, der Mieter wäre
für den Schaden verantwortlich, so muss er diese Behauptung
natürlich beweisen. Sonst könnte sich jeder Vermieter mit
einer solchen Behauptung aus der Pflicht stehlen.
Ach und so kann sich also jeder Mieter aus der Pflicht stehlen?! Was hat die Instandhaltungspflicht des VM mit der Beweislast für Schäden zu tun? Ich sehe da keinen Zusammenhang.
LG, der Kater
Hallo,
Ach und so kann sich also jeder Mieter aus der Pflicht
stehlen?! Was hat die Instandhaltungspflicht des VM mit der
Beweislast für Schäden zu tun? Ich sehe da keinen
Zusammenhang.
ganz einfach. Die Regelung der Beweislast ist eine der elementarsten Grundpfeiler in westlichen Rechtssystemen. Wenn jemand sagt „du hast etwas kaputt gemacht“, so muss er es beweisen.
Wie soll man auch beweisen, etwas nicht getan zu haben?
Zum Nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast
Gruß
S.J.
Hallo,
ganz einfach. Die Regelung der Beweislast ist eine der
elementarsten Grundpfeiler in westlichen Rechtssystemen. Wenn
jemand sagt „du hast etwas kaputt gemacht“, so muss er es
beweisen.Wie soll man auch beweisen, etwas nicht getan zu haben?
Genau darauf will ich ja hinaus, die Sache wurde mal i.O. übergeben, nun ist sie kaputt. Der Mieter fordert die Instandsetzung. Muss jetzt der Vermieter beweisen, dass er nicht schuld ist? Warum und wie?
LG, der Kater
Hallo,
Genau darauf will ich ja hinaus, die Sache wurde mal i.O.
übergeben, nun ist sie kaputt. Der Mieter fordert die
Instandsetzung. Muss jetzt der Vermieter beweisen, dass er
nicht schuld ist? Warum und wie?
nein. Verkürzt gesagt: Wer behauptet muss beweisen.
Die Sache wurde mangelfrei übergeben. Das stimmt. Nun ist sie defekt. Der Vermieter muss die Mietsache instandhalten, behauptet aber nun, der Mieter sei schuld. Diese Behauptung muss er beweisen. Der Mieter muss gar nichts beweisen. Er könnte es auch gar nicht. Dafür müsste er ja lückenlos während der gesamten Mietdauer unter Beobachtung eines glaubwürdigen Zeugen gestanden haben. Das ist natürlich unmöglich. Deswegen ist die Beweislastregelung auch so, wie ich sie beschrieben habe.
Es geht hier nicht um die Schuld, sondern um die Zuständigkeit. Der Vermieter ist laut Gesetz zuständig, somit hat der Mieter das Recht eine Instandsetzung einzufordern. Ist der Vermieter der Meinung, das Fenster sei durch außergewöhnliche Umstände kaputt gegangen, die nicht in seinen Verantwortungsbereich fallen, so kann er das selbstverständlich, muss es aber beweisen.
Wäre es andersherum, würde man das gesamte Rechtssystem auf den Kopf stellen.
Gruß
S.J.
Hallo,
Es geht hier nicht um die Schuld, sondern um die
Zuständigkeit. Der Vermieter ist laut Gesetz zuständig, somit
hat der Mieter das Recht eine Instandsetzung einzufordern.
Das seh ich nicht so, ich weiß auch nicht, wo in §535, Du die generelle Reparaturpflicht des Vermieters herausliest.
Ist der Vermieter der Meinung, das Fenster sei durch
außergewöhnliche Umstände kaputt gegangen, die nicht in seinen
Verantwortungsbereich fallen, so kann er das
selbstverständlich, muss es aber beweisen.Wäre es andersherum, würde man das gesamte Rechtssystem auf
den Kopf stellen.
Aber so wie Du es beschreibst steht doch das Rechtssystem für den Vermieter „kopfüber“?! oder etwa nicht?
LG, der Kater
Hallo,
Das seh ich nicht so, ich weiß auch nicht, wo in §535, Du die
generelle Reparaturpflicht des Vermieters herausliest.
deutlicher geht es eigentlich kaum noch: Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Aber so wie Du es beschreibst steht doch das Rechtssystem für
den Vermieter „kopfüber“?! oder etwa nicht?
Nein.
Gruß
S.J.
Hallo,
Das seh ich nicht so, ich weiß auch nicht, wo in §535, Du die
generelle Reparaturpflicht des Vermieters herausliest.deutlicher geht es eigentlich kaum noch: Durch den Mietvertrag
wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der
Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat
die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch
geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit
in diesem Zustand zu erhalten.
Das interpretiere ich anders, aber sei es drum…
Aber so wie Du es beschreibst steht doch das Rechtssystem für
den Vermieter „kopfüber“?! oder etwa nicht?Nein.
Warum nicht?
Gruß, Der Kater
Hallo,
Das interpretiere ich anders, aber sei es drum…
wofür bekommt der Vermieter denn sonst den Mietzins?
BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 271/07
Einen im Laufe des Mietverhältnisses auftretenden Mangel der Mietsache hat der Vermieter auch dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn die Mangelursache zwar der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist, der Mieter den Mangel aber nicht zu vertreten hat, weil er die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht überschritten hat.
Mehr schreib ich dazu nicht mehr.
Gruß
S.J.
Hallo,
Das interpretiere ich anders, aber sei es drum…
wofür bekommt der Vermieter denn sonst den Mietzins?
Ich würde sagen, dafür, dass er sein Eigentum zur Verfügung stellt.
BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 271/07
Einen im Laufe des Mietverhältnisses auftretenden Mangel
der Mietsache hat der Vermieter auch dann auf seine Kosten zu
beseitigen, wenn die Mangelursache zwar der Sphäre des Mieters
zuzurechnen ist, der Mieter den Mangel aber nicht zu vertreten
hat, weil er die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs nicht
überschritten hat.
Da sind wir uns doch einig, strittig ist doch zwischen uns nur die von Dir geschilderte grundsätzlich beim Vermieter liegende Beweislast.
Geschcikt hast Du übrigens mein Zitat um die von Dir nicht beantwortete Frage gekürzt… 
LG, der Kater
Hallo,
Das interpretiere ich anders, aber sei es drum…
wofür bekommt der Vermieter denn sonst den Mietzins?
Ich würde sagen, dafür, dass er sein Eigentum zur Verfügung
stellt.
Es geht aber nicht darum, was Du meinst, sondern was im Gesetz steht. Den Inhalt habe ich dir ja nun schon mehrfach mitgeteilt. Wenn Du das anders interpretierst, solltest Du vielleicht Kommentare zum BGB schreiben.
Da sind wir uns doch einig, strittig ist doch zwischen uns nur
die von Dir geschilderte grundsätzlich beim Vermieter
liegende Beweislast.
Nein das ist nicht strittig. Den Wiki Link habe ich dir doch geschickt. Was ist daran strittig???
Geschcikt hast Du übrigens mein Zitat um die von Dir nicht
beantwortete Frage gekürzt…
Eben. Siehe oben. Wenn Du es einfach nicht verstehen willst…
Hallo,
Das interpretiere ich anders, aber sei es drum…
wofür bekommt der Vermieter denn sonst den Mietzins?
Ich würde sagen, dafür, dass er sein Eigentum zur Verfügung
stellt.Es geht aber nicht darum, was Du meinst, sondern was im Gesetz
steht. Den Inhalt habe ich dir ja nun schon mehrfach
mitgeteilt. Wenn Du das anders interpretierst, solltest Du
vielleicht Kommentare zum BGB schreiben.
Jetzt wirds aber albern, Du hast mich das doch gefragt. Dass der Vermieter hier den Wohnraum zur Verfügung stellt, ist doch im wesentlichen auch genau das, was in dem von dir zitierten §535 steht, woran also störst Du dich hier?
Da sind wir uns doch einig, strittig ist doch zwischen uns nur
die von Dir geschilderte grundsätzlich beim Vermieter
liegende Beweislast.Nein das ist nicht strittig. Den Wiki Link habe ich dir
doch geschickt. Was ist daran strittig???
jetzt weiß ich natürlich nicht mehr genau, welchel Link Du meintest, vielleicht kopierst Du ihn nochmal rein. Ging es um das BGH-Urteil? Warum das hier nicht ganz passte, habe ich Dir ja erklärt.
Geschcikt hast Du übrigens mein Zitat um die von Dir nicht
beantwortete Frage gekürzt…Eben. Siehe oben. Wenn Du es einfach nicht verstehen
willst…
Wie soll ich es denn verstehen, wenn Du der Frage ausweichst… 
LG, der Kater
Hallo,
Jetzt wirds aber albern, Du hast mich das doch gefragt. Dass
der Vermieter hier den Wohnraum zur Verfügung stellt, ist doch
im wesentlichen auch genau das, was in dem von dir zitierten
§535 steht, woran also störst Du dich hier?
da steht nicht nur „zur Verfügung stellen“ sondern auch „instandhalten“.
jetzt weiß ich natürlich nicht mehr genau, welchel Link Du
meintest, vielleicht kopierst Du ihn nochmal rein. Ging es um
das BGH-Urteil? Warum das hier nicht ganz passte, habe ich Dir
ja erklärt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast
Das war nun aber wirklich das letzte Posting, was ich hierzu verfasst habe.
Gruß
S.J.