Wer zahlt Feuerwehreinsatz bei Veranstaltung?

Hallo liebe Experten,

wir hatten einen Feuerwehreinsatz bei einer unserer VA.
Ausgelöst wurde der Alarm im Treppenhaus des Gebäude, weil die Notausgangstüre zum Treppenhaus geöffnet wurde und der Nebel der Nebelmaschine dadurch abzog.
Ich weiß, dass wir als Veranstalter verpflichtet sind Posten vor solche Türen zu stellen, damit Gäste diese nicht öffnen.
In diesem Fall wurde allerdings die Türe vom Barpersonal (Gastro + Türsteher macht der Besitzer der Location, nicht wir!) geöffnet.
Unter anderem funktionierte auch die Lüftungsanlage nicht richtig (ich weiß, dass diese nicht zum Abzug von Nebel eingesetzt werden darf) allerdings hätte sich durch eine entsprechende Luftzirkulation ja auch der Nebel nicht so gestaut und keiner wäre auf die Idee gekommen die Türe aufzumachen.
Wie ist nun die Rechtslage? Müssen wir den Einsatz bezahlen?

Ich danke für schnelle Antworten, da wir uns noch diese Woche mit dem Besitzer diesbezüglich auseinander setzen müssen!

Hallo Julia,
zu Rechtsfragen kann ich kein Wissen beitragen.
Trotzdem viel Erfolg bei Deiner Recherche.
P.R.

Hallo Julia Maui,

der Veranstalter haftet für diese Einsätze. Er hätte sich im Vorfeld um entsprechende Maßnahemn kümmern müssen, bzw. wärend der Veranstaltung sicher stellen, dass eine Fluchttüre auch nur für den Notfall eingesetzt wird.
Manchmal schickt die Feuerwehr auch aus Kulanz keine Gebührenrechnung. Dies ist aber nicht garantiert.

Mit freundlichem Gruß
Matthias Syndikus
erba-voglio.de

Hallo Julia,

das ist eine komplexere Aufgabe und lässt sich nicht mit JA oder NEIN beantworten. Deshalb ist es hier wichtig einen Fachanwalt einzuschalten. Wir haben ein Seminar, das dir genau bei solchen Fragen hilft. Vor allem im Vorfeld schon alles zu klären.
Schau mal hier:

http://www.studieninstitut.de/eventrecht

LG
Philip

vielen dank schonmal für die schnelle antwort!
ja davon sind wir auch erst ausgegangen, aber was ist wenn die türe vom personal geöffnet wurde?? war ja das personal der location…ist das dann nicht vllt anfechtbar?

Hallo Julia Maui,

der Veranstalter sollte und muss immer die Hoheit über seine Veranstaltung haben.
Mit dem Finger auf andere deuten hilft da wenig.
Wenn - wovon ich ausgehe - das Personal auch Gegenstand der Veranstaltung war, muss der Veranstalter die Kräfte im Griff haben.
Gruß
Matthias Syndikus

vielen dank schonmal für die schnelle antwort!
ja davon sind wir auch erst ausgegangen, aber was ist wenn die
türe vom personal geöffnet wurde?? war ja das personal der
location…ist das dann nicht vllt anfechtbar?

Aber es ist ja nicht unser Personal, mit der Gastro haben wir nichts zu tun!
Mir ist klar, dass wenn ein Gast die Türe geöffnet hätte wir die Verantwortung hätten! Aber wir können dem Barpersonal ja keine Anweisungen geben…
Trotzdem noch in unserer Verantwortung das Ganze?
Und was ist mit der kaputten Lüftungsanlage?