Hallo liebe Experten,
wir hatten einen Feuerwehreinsatz bei einer unserer VA.
Ausgelöst wurde der Alarm im Treppenhaus des Gebäude, weil die Notausgangstüre zum Treppenhaus geöffnet wurde und der Nebel der Nebelmaschine dadurch abzog.
Ich weiß, dass wir als Veranstalter verpflichtet sind Posten vor solche Türen zu stellen, damit Gäste diese nicht öffnen.
In diesem Fall wurde allerdings die Türe vom Barpersonal (Gastro + Türsteher macht der Besitzer der Location, nicht wir!) geöffnet.
Unter anderem funktionierte auch die Lüftungsanlage nicht richtig (ich weiß, dass diese nicht zum Abzug von Nebel eingesetzt werden darf) allerdings hätte sich durch eine entsprechende Luftzirkulation ja auch der Nebel nicht so gestaut und keiner wäre auf die Idee gekommen die Türe aufzumachen.
Wie ist nun die Rechtslage? Müssen wir den Einsatz bezahlen?
Ich danke für schnelle Antworten, da wir uns noch diese Woche mit dem Besitzer diesbezüglich auseinander setzen müssen!