Wer zahlt feuerwehreinsatz der verursacher oder anrufer

Hallo ihr da Draussen,

folgender Fall.Habe bei Baggerarbeiten die Hauptwasserleitung beschädigt, aus lauter Panik riefen die Eigentümer die Feuerwehr.Die Jungs kammen mit 11 Mann und 3 Feuerwehrautos einen Wasserhahn zudrehen.Die Rechnung beläuft sich auf über 500€.
Meine Frage
1-Wer zahlt die Rechnung, Verursacher oder Anrufer?
2-Kann man die Rechnung anfechten?
Passiert ist alles in Böblingen .
Grüss Dietz

Hi.

Grundsätzlich ist es seit ein paar Jahren schon in Deutschland so geregelt, dass die Feuerwehr die Kosten für eine technische Hilfeleistung dem VERURSACHER in Rechnung stellen kann. Auch wenn dieser die Feuerwehr garnicht zu Hilfe gerufen hat.
Die Kostenerhebung und -einziehung ist Ländersache.
In Deinem Fall wäre noch interessant ob Du dort privat oder gewerblich „gebaggert“ hast, und daher evtl. eine Haftpflichtversicherung bereit ist diese Kosten zu übernehmen.
Anfechten kann man jede behördliche Zahlungsaufforderung. Du brauchst halt Begründungen und Belege.

Gruß…