Hallo,
nehmen wir folgenden Sachverhalt an:
Frau Ausgedacht verlässt an einem Sonntag für ein paar Stunden ihre Wohnung. In dieser Zeit klemmt sich ihre Katze im kippoffenen Fenster ein. Nachbarn alarmieren die Feuerwehr, die die Katze befreien und zum Tierarzt bringen.
Muss Frau Ausgedacht den Feuerwehreinsatz bezahlen? (Einerseits: wer sonst?, andererseits sollte man davon ausgehen können, dass eine Katze normalerweise ein paar Stunden alleine bleiben kann)
Wie sieht es mit den entstandenen Tierarztkosten aus, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen (Unterbringung und Futter)? wäre der Tierarzt in einem solchen Fall (kein direkter Behandlungsauftrag des Besitzers) verpflichtet, den Besitzer anzurufen, um den Auftrag abzuklären, da er ja am Wochenende für den Besitzer nicht erreichbar ist? Muss Frau Ausgedacht die Kosten für Unterbringung und Futter tragen, die nicht entstanden wären, hätte sie das Tier noch am selben Tag abholen können?
Vielleicht kann jemand Licht in die Sache bringen. Vielen Dank.
Liebe Grüße,
Kira777