Wer zahlt Feuerwehreinsatz und Tierarzt?

Hallo,
nehmen wir folgenden Sachverhalt an:
Frau Ausgedacht verlässt an einem Sonntag für ein paar Stunden ihre Wohnung. In dieser Zeit klemmt sich ihre Katze im kippoffenen Fenster ein. Nachbarn alarmieren die Feuerwehr, die die Katze befreien und zum Tierarzt bringen.

Muss Frau Ausgedacht den Feuerwehreinsatz bezahlen? (Einerseits: wer sonst?, andererseits sollte man davon ausgehen können, dass eine Katze normalerweise ein paar Stunden alleine bleiben kann)

Wie sieht es mit den entstandenen Tierarztkosten aus, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen (Unterbringung und Futter)? wäre der Tierarzt in einem solchen Fall (kein direkter Behandlungsauftrag des Besitzers) verpflichtet, den Besitzer anzurufen, um den Auftrag abzuklären, da er ja am Wochenende für den Besitzer nicht erreichbar ist? Muss Frau Ausgedacht die Kosten für Unterbringung und Futter tragen, die nicht entstanden wären, hätte sie das Tier noch am selben Tag abholen können?

Vielleicht kann jemand Licht in die Sache bringen. Vielen Dank.

Liebe Grüße,
Kira777

Ausnahmsweise mal keine rechtliche und darum aus deiner Sicht auch keine hilfreiche Antwort, aber das kann ich mir jetzt nicht verkneifen: Ich gehe davon aus, dass du diejenige welche bist, der das passiert ist. Und dann habe ich ehrlich gesagt null Verständnis für die Fragestellung.

andererseits sollte man davon
ausgehen können, dass eine Katze normalerweise ein paar
Stunden alleine bleiben kann)

Kannst du mir mal sagen, warum das gegen die Kostentragungspflicht sprechen sollte? Hier war eine Katze in Not und zwar in großeR Not; im Kippfenster zu landen, ist für eine Katze normalerweise das Todesurteil, jedenfalls wenn es keiner bemerkt. Und selbst WENN die Katzenbesitzerin nicht fahrlässig gehandelt hätte - warum sollte sie für die Kosten der Rettung nicht zahlen? Aber darauf kommt’s ja eh nicht an, denn die Frau HAT fahrlässig gehandelt. Der Satz, den ich oben habe stehen lassen, zeugt ja davon. Man kann doch nicht das Fenster auf kipp lassen, wenn eine Katze in der Wohnung ist! Hallo?!

Wie sieht es mit den entstandenen Tierarztkosten aus, die über
das medizinisch Notwendige hinausgehen (Unterbringung und
Futter)?

Hallo? Ist der Katzenbesitzerin das jetzt zu teuer oder was? Hätte sie die Katze lieber ausgesetzt bekommen oder ohne Futter gelassen? Was ist das für eine Einstellung!?

Mir tut die Katze ziemlich Leid, die der Besitzerin nichts wert zu sein scheint. Traurig, dass sich Menschen mit so einer Einstellung Tiere halten.

Levay

Hallo Levay,

bitte tief Luft holen und nicht so schnell mit Unterstellungen.

Nein, ich bin nicht diejenige…
Es handelt sich um Fragen, die sich aus einer „Was wäre wenn…“-Diskussion ergeben haben. Das soll tatsächlich vorkommen.

LG,
Kira777

Hallo,

da bin ich aber froh!!
Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass es solche Menschen wirklich geben könnte.
Wenn mir jemand das Leben meiner geliebten Katze retten würde, dann würde ich sämtliche Kosten übernehmen sowie Kosten die der Person vielleicht entstanden sein könnten (Telefon oder was weiss ich). Ich würde dieser Person die Füsse küssen und zum großen Essen einladen!

Grüße
Jasmin

Guten morgen,

Muss Frau Ausgedacht den Feuerwehreinsatz bezahlen?

da es sich bei der Veranstaltung weder um ein Schadenfeuer noch um einen öffentlichen Notstand oder Unglücksfall handelt, muß es etaws anderes sein und da helfen dann die Feuerwehrsatzungen weiter. Neben den genannten Einsatzgründen, bei denen die Leistungen kostenfrei sind, gibt es dort die sonstigen oder freiwilligen Dienstleistungen. Diese werden dann mit dem Verursacher, Auftraggeber oder Nutznießer der Dienstleistung. Da Katzen üblicherweise weder über Geschäftsfähigkeit noch über hinreichendes Vermögen verfügen (von Kater Karlo vielleicht mal abgesehen, aber der muß ja auch ständig klauen, um über die Runden zu kommen) muß die Besitzerin ran.

(Einerseits: wer sonst?, andererseits sollte man davon
ausgehen können, dass eine Katze normalerweise ein paar
Stunden alleine bleiben kann)

Wie sieht es mit den entstandenen Tierarztkosten aus, die über
das medizinisch Notwendige hinausgehen (Unterbringung und
Futter)? wäre der Tierarzt in einem solchen Fall (kein
direkter Behandlungsauftrag des Besitzers) verpflichtet, den
Besitzer anzurufen, um den Auftrag abzuklären, da er ja am
Wochenende für den Besitzer nicht erreichbar ist? Muss Frau
Ausgedacht die Kosten für Unterbringung und Futter tragen, die
nicht entstanden wären, hätte sie das Tier noch am selben Tag
abholen können?

Das ganze nennt sich Geschäftsführung ohne Auftrag und ist in den §§ 677 ff BGB geregelt. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Ob nun Anruf oder eher Unterbringung im Interesse des Geschäftsherrn ist… Darüber ließe sich trefflich diskutieren ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Im Zweifel entscheidet das dann das Gericht.

Gruß
Christian

Hallo,

kommt drauf an.

Also die Feuerwehr in Esslingen holt Katzen, die aus der Wohnung über den Balkon aufs Dach sind, kostenlos runter. So geschehen bei meiner ExSchwiegermutter.

Ob es auf die Satzng der jeweiligen Feuerwehr oder auf das Bundesland drauf ankommt, kann ich nicht sagen.

Gruß
Didi

Hallo,

bei uns in Bayern ist es auch so. Wenn ein Tier in Not ist wird kostenfrei geholfen.

Gruß
Tina

Hallo,

Also die Feuerwehr in Esslingen holt Katzen, die aus der
Wohnung über den Balkon aufs Dach sind, kostenlos runter. So
geschehen bei meiner ExSchwiegermutter.

in der Tat werden in Esslingen keine Kosten erhoben, wenn es um die Rettung von Menschen UND Tieren aus lebensbedrohlichen Situationen geht. Ob eine Katze auf einem Hausdach in Lebensgefahr ist, sei mal dahingestellt.

In vielen anderen Städten ist die Kostenfreiheit für die Rettung von Tieren nicht vorgesehen; dennoch wird das mitunter so gehandhabt, weil es natürlich eine gute Öffentlichkeitsarbeit bedeutet. Dies betrifft dann meistens die freiwilligen Feuerwehren, weil die etwas „amtferner“ sind.

Gruß
Christian

Ganz doll offtopic!
Hallo,

da bin ich aber froh!!

Und leider auch sehr naiv!

Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass es solche Menschen
wirklich geben könnte.

Und wie es die gibt, mehr als genug… leider!

Wenn mir jemand das Leben meiner geliebten Katze retten würde,
dann würde ich sämtliche Kosten übernehmen sowie Kosten die
der Person vielleicht entstanden sein könnten (Telefon oder
was weiss ich). Ich würde dieser Person die Füsse küssen und
zum großen Essen einladen!

Ich auch! Ohne mit der Wimper zu zucken!
Nix für ungut!
Renate*mitzweiallerliebstenstubentigern*

Hallo Christian,

in der Tat werden in Esslingen keine Kosten erhoben, wenn es
um die Rettung von Menschen UND Tieren aus lebensbedrohlichen
Situationen geht. Ob eine Katze auf einem Hausdach in
Lebensgefahr ist, sei mal dahingestellt.

In vielen anderen Städten ist die Kostenfreiheit für die
Rettung von Tieren nicht vorgesehen; dennoch wird das mitunter
so gehandhabt, weil es natürlich eine gute
Öffentlichkeitsarbeit bedeutet. Dies betrifft dann meistens
die freiwilligen Feuerwehren, weil die etwas „amtferner“ sind.

Das kann sein, in ES gibt es neben den Profis in einigen Stadtteilen auch noch freiwillige Feuerwehren.

Grüße