Wer zahlt Führungszeugnis, wenn Arbeitgeber dieses anfordert?

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nachträglich nach der Einstellung und Übergabe aller zu diesem Zeitpunkt geforderten Unterlagen nochmals aufgefordert wird (unter Androhung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, kann der Arbeitnehmer die Kosten dafür dann vom Arbeitgeber zurückfordern? Muß nicht generell der Arbeitgeber die Kosten für die Beschaffung solcher Unterlagen übernehmen?

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen.

Hallo,
grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt jederzeit ein polizeiliches Führungszeugniss des Angestellten zu verlangen. Die Kosten dafür muss er nicht übernehmen!!
Alles Gute
Mit freundlichen Grüßen
Silvio